Den steuerlichen Vorteil beim Fahrzeugleasing genießen ausschließlich Gewerbetreibende, die die Kosten für die monatliche Leasingrate vollständig als Betriebsausgaben geltend machen können. Die Voraussetzung ist die vorwiegend gewerbliche Nutzung des Autos. Bei gleichzeitigem privaten Gebrauch muss ein Nachweis für das Finanzamt erfolgen. Nur wer belegen kann, dass das Fahrzeug zu 90 Prozent geschäftlich genutzt wird, kann die Leasingrate in voller Höher absetzen. Hierzu empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeberartikel zum Thema 1-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch. Für genauere Auskunft sollten Sie stets einen Steuerberater zurate ziehen.
Weitere Fragen und Antworten aus den Leasing-FAQ
- Wer ist mein Vertragspartner nach einer Leasingübernahme?
- Wem gehört das Leasingfahrzeug bzw. wer ist Eigentümer und Besitzer?
- Welche Kosten entstehen durch eine Leasingübernahme?
- Worauf muss ich am Ende des Leasingvertrages achten?
- Leasing oder Finanzierung – Wo liegt der grundlegende Unterschied?
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