Generell gibt es zwei gängige Arten beim Fahrzeugleasing: Kilometerleasing und Restwertleasing. Nur welche Vertragsart passt zu Ihrem Nutzungsverhalten?
Kilometerleasing definiert sich über eine festgelegte Kilometeranzahl, die im Leasingvertrag hinterlegt ist. Der übliche Standardwert den Hersteller und Händler für die Berechnung eines Leasingangebots verwenden, beträgt 10.000 km Laufleistung pro Jahr. Jedoch ist es möglich, diesen Wert an den individuellen Bedarf anzupassen. In der Regel kann man die Kilometerzahl in Schritten von 2.500 bzw. 5.000 km pro Jahr hochstufen. Wenigfahrer werden oft mit 10.000 bis 20.000 km auskommen, Vielfahrer können auch deutlich höhere Laufleistungen von z.B. 50.000 km pro Jahr vereinbaren.
Am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags werden Minderkilometer – also zu wenig gefahrene Kilometer als vertraglich festgelegt – vergütet (z.B. 5 Cent pro km). Mehr gefahrene Kilometer werden, mit einem zu Vertragsbeginn festgelegten Wert (z.B. 8 Cent pro km), nachberechnet. Oft beinhalten Leasingverträge eine Kulanz von 2.500 km, die berechnungsfrei mehr gefahren werden können. Diese Toleranz gilt der in der Regel auch für zu wenig gefahrene Kilometer, bei der keine Erstattung erfolgt.
Faktoren wie z.B. unsachgemäße Nutzung können den Wert des Fahrzeugs mindern. Hier wird am Ende der Laufzeit auf Basis der „über das normale Maß hinausgehenden Gebrauchsspuren“ nachberechnet. Wer sein Fahrzeug regelmäßig pflegt, den werden jedoch keine bösen Überraschungen bei der Leasingrückgabe erwarten.