Je nach Art des Leasingvertrags (Kilometer- oder Restwertleasing) können Kosten für Mehrkilometer oder Mängel am Fahrzeug entstehen. Wenn die Rückgabe des Fahrzeugs im vertraglich vereinbarten Zustand erfolgt, kommen jedoch in der Regel keine weiteren Kosten auf den Leasingnehmer zu.
Weiterführende Informationen zur Leasingrückgabe finden Sie in unserem gleichnamigen Ratgeberartikel.