Ein Leasingvertrag ist eine spezielle Art des Mietvertrags und als Nutzungsüberlassungsvertrag zu verstehen, bei dem der Leasinggeber sich verpflichtet, dem Leasingnehmer für eine vereinbarte Zeit das Nutzungsrecht des Leasinggegenstandes zu überlassen. Dafür erhält der Leasinggeber ein im Leasingvertrag festgelegtes Entgelt, das in Form von monatlichen Leasingraten gezahlt wird.
Welche Angaben enthält der Leasingvertrag?
Der Leasingvertrag kann unter anderem folgende Angaben enthalten:
- Name des Leasinggebers und Leasingnehmers
- Fahrzeugbeschreibung (Marke/Typ, Farbe, Ausstattung, Zustand etc.)
- Vertragslaufzeit
- Übergabedatum und -ort, falls abweichend Rückgabeort
- Bei Kilometerleasingverträgen: Jährliche Kilometerleistung mit Angabe der Kosten für Mehr- und Minderkilometer
- Bei Restwertleasingverträgen: Höhe des ermittelten Restwerts nach Ender der Laufzeit
- Höhe der monatlichen Leasingrate
- Angaben zu den Überführungs- und Zulassungskosten
- Höhe der Leasingsonderzahlung (falls vereinbart)
- AGB samt Gewährleistungsansprüche, Eigentumsverhältnisse und Datenschutzklausel
Leasingvertragsarten: Restwert- vs. Kilometerleasing
Beim Fahrzeugleasing wird grundsätzlich zwischen zwei Vertragsarten unterschieden: dem Restwert- und Kilometerleasing. Beim Restwertleasing berechnen sich die monatlichen Leasingraten auf Basis des zu Vertragsbeginn ermittelten Fahrzeugrestwerts nach Vertragsende. Das Kilometerleasing nimmt die jährliche Kilometerleistung zur Grundlage für die Berechnung der Leasingraten. Letzteres birgt ein wesentlich geringeres Risiko für den Leasingnehmer und schützt vor unerwarteten Kosten am Ende der Leasinglaufzeit.
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