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Anschluss-Leasingvertrag

lexikon fachbegriffe

Ein Anschluss-Leasingvertrag  ermöglicht die Weiternutzung (Verlängerung) des geleasten Fahrzeugs durch den Leasingnehmer nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Leasingdauer. Möchte der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug weiterleasen, kann er dies je nach Vertragslage zum Ende des ablaufenden Leasingvertrags beim jeweiligen Leasinggeber beantragen.

Übrigens: Der Begriff "Verlängerungs-Leasingvertrag" wird häufig synonym zum Anschluss-Leasingvertrag verwendet.

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