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Worauf muss ich am Ende des Leasingvertrages achten?

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Vor Ablauf des Leasingvertrags ist es ratsam, ein Gutachten vom Zustand des Fahrzeugs erstellen zu lassen. Einige Händler bieten die Vorabbewertung durch einen unabhängigen Sachverständiger (z.B. DEKRA) auf Nachfrage an. So können eventuell entstandene Mängel bereits vor Fahrzeugrückgabe durch den Leasingnehmer behoben werden. In der Regel ist dies kostengünstiger als eine Nachberechnung durch den Händler am Rückgabetag.

Bei der eigentlichen Rückgabe werden alle Daten und Mängel am Fahrzeug in einem Leasing-Rückgabeprotokoll festgehalten. Ist der Leasingnehmer mit den festgestellten Mängeln und der daraus resultierenden Kostenberechnung nicht einverstanden, ist ein Widerspruch möglich.

Erfahren Sie mehr zur Rückgabe von Leasingfahrzeugen in unserem umfassenden Ratgeberartikel.

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