In den meisten Leasingverträgen ist die Haftung des Leasinggebers eindeutig ausgeschlossen. Bei einigen Sachmängeln kann es sich jedoch um einen Garantiefall oder Gewährleistung handeln, sodass die Kostenübernahme vom Hersteller erfolgt. In bestimmten Fällen greift eventuell auch die Vollkasko-Versicherung des Leasingnehmers. Bei einem Motorschaden sollte generell Rücksprache mit dem Leasingegeber gehalten werden.
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