Als Vertragsübernehmer sollten Sie darauf achten, dass sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befindet. Alle Rechte und Pflichten gehen nämlich auf den neuen Leasingnehmer über. Wer demnach mögliche Mängel erst nach Vertragsumschreibung entdeckt, muss für die Reparaturkosten selbst aufkommen. Zudem muss der neue Vertragspartner – wie beim Leasing üblich – gewisse Voraussetzungen erfüllen, um von der Leasingbank akzeptiert zu werden.
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Weitere Fragen und Antworten aus den Leasing-FAQ
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