Wo wird Leasing bilanziert?

Das Leasing für Gewerbetreibende bietet den großen Vorteil, dass die mit der Anschaffung eines Fahrzeugs verbundene Investition keine Auswirkungen auf die Bilanz hat. Der Grund: Leasingraten werden als Betriebsausgaben anerkannt. In diesem Fall ist die Rede von sogenannter Bilanzneutralität. Der Leasinggeber als wirtschaftlicher Eigentümer ist hingegen dazu verpflichtet, dass Fahrzeug zu bilanzieren und abzuschreiben.

Das Gewerbeleasing bietet viele weitere Vorteile – in unserem Ratgeberbereich erfahren Sie mehr.

Weitere Fragen und Antworten aus den Leasing-FAQ