In der Regel sind Sie verpflichtet, Ihr Leasingauto in einer Vertrags- bzw. Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Meist finden Sie diesbezüglich einen Zusatz im Leasingvertrag, der Angaben zur Werkstattbindung im Reparaturfall enthält. Für genauere Auskunft sollten Sie stets den Leasinggeber informieren.
Sie möchten sich umfassend zum Thema Reparaturen beim Leasing informieren? Dann empfehlen wir unsere Ratgeberartikel Unfall mit dem Leasinguto und Wartung von Leasingfahrzeugen.
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