Mit dem eigenen Auto in den Urlaub fahren, Freunde zu einer Spritztour einladen oder einfach nur uneingeschränkt mobil sein. Der Führerschein bedeutet für viele vor allem eines: Freiheit. Gerade junge Menschen sehnen sich nach dieser Unabhängigkeit und beginnen bei Volljährigkeit ihre Führerscheinausbildung. Wie der Weg zum Autoführerschein abläuft, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie Fahrneulinge bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erhalten, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
- Führerschein machen: Von der Anmeldung bis zur Prüfung
- Kosten Autoführerschein
- Pflichtstunden Führerschein: Theorie und Praxis
- Führerschein beantragen: Bereits vor den Prüfungsterminen
- Führerscheinprüfung: Theorie und Praxis
- Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren (BF17)
- Führerschein Probezeit: Dauer und Regeln für Fahranfänger
- Führerschein Gültigkeit: Wo und wie lange?
- Führerscheinklasse B: B96 und BE für Anhänger
- Gebrauchtwagen Leasing: Das erste Auto günstig leasen
Führerschein machen: Von der Anmeldung bis zur Prüfung
Der Autoführerschein beginnt mit der Suche nach der passenden Fahrschule. Haben Sie diese gefunden, starten Sie mit der theoretischen Ausbildung. Parallel dazu können Sie bereits mit den praktischen Fahrstunden loslegen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest, Passfoto sowie den Führerschein- und Prüfungsantrag. Dann wird es ernst: Nach bestandener Theorieprüfung erfolgt die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung. Haben Sie auch diese erfolgreich gemeistert, erhalten Sie den Führerschein und starten mit der zweijährigen Probezeit.
- Anmeldung Fahrschule
- Theoretische Ausbildung (14 Doppelstunden)
- Praktische Ausbildung (mind. 12 Fahrstunden)
- Formalien: Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest, Passfoto, Führerschein- und Prüfungsantrag
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
- Probezeit (2 Jahre)
Kosten Autoführerschein
Die Kosten für den Pkw Führerschein variieren stark je nach Bundesland, Fahrschule und dem individuellen Lerntempo. Im Durchschnitt kostet der Führerschein B etwa 1.500 bis 2.000 Euro. Je nach Anzahl der genommenen Fahrstunden sind allerdings auch Gebühren von bis zu 3.000 Euro möglich. Die Kosten des Führerscheins setzen sich zusammen aus:
Kostenfaktor | Beispiel Kosten |
---|---|
Grundgebühr Fahrschule (inkl. Theoriestunden) | 200 € |
Lernmaterial | 50 € |
Übungsfahrstunden | ca. 30 x 30 € |
Sonderfahrten | ca. 12 x 50 € |
Prüfungsgebühr (Theorie & Praxis) | 150 € |
Führerscheinantrag | 35 € |
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbilder | 60 Euro |
Gesamt | 1.995 € |
Bei nicht bestandener Führerscheinprüfung fallen die Prüfungsgebühren und ggf. weitere Kosten für zusätzliche Fahrstunden an. Manche Fahrschulen verlangen für Fahrstunden nach einer misslungenen Prüfung eine höhere Gebühr als zuvor. Lesen Sie die AGB Ihrer Fahrschule also ausführlich, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Pflichtstunden Führerschein: Theorie und Praxis
Die Ausbildung zum Führerschein erfolgt in zwei Bereichen, zum einen in der Theorie und zum anderen in der Praxis. Gerade im Praxisteil gilt die Devise: Übung macht den Meister. Wie viele Fahrstunden Sie benötigen, um die Prüfung zu bestehen, hängt dabei individuell von Ihnen ab. Doch jeder Fahrschüler muss eine Mindestanzahl an theoretischen und praktischen Pflichtstunden nachweisen, bevor er zur Fahrprüfung zugelassen wird.
Pflichtstunden Führerschein: Theorie
Die theoretischen Pflichtstunden für den Führerschein B umfassen insgesamt 14 Doppelstunden: 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) zum Grundstoff sowie zwei Doppelstunden Zusatzstoff. Dabei müssen die beiden zusätzlichen Einheiten verpflichtend besucht werden, während die 12 grundlegenden Theoriestunden beliebig belegt werden können.
Pflichtstunden Führerschein: Praxis
Die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung setzt folgende Sonderfahrten voraus:
- Überlandfahrt (5 x 45 Minuten)
- Autobahnfahrt (4 x 45 Minuten)
- Nachtfahrt (3 x 45 Minuten)
Tipp: In der ersten Fahrstunde lernen Sie, wie Sie den Autositz passend einstellen. Lesen Sie schon bei uns, wie Sie richtig im Auto sitzen.

Eine Mindestanzahl an „normalen“ Übungsstunden gibt es nicht. Jedoch empfiehlt es sich, auf die Einschätzung des Fahrlehrers zu vertrauen, bevor Sie sich zur Fahrprüfung anmelden.
Hinweis: In der Regel erlernen Sie das Autofahren mit einem Schaltwagen. Alternativ gibt es auch einen Führerschein, mit dem Sie ausschließlich das Automatikfahren erlernen.
Führerschein beantragen: Bereits vor den Prüfungsterminen
Den Führerschein beantragen Sie vor den Prüfungen bei der verantwortlichen Antragsstelle wie z.B. dem Einwohnermeldeamt, dem Straßenverkehrsamt oder der Kreisbehörde. Fragen Sie bei Ihrer Fahrschule nach, wer in Ihrem Ort der passende Ansprechpartner ist. Manchmal übernimmt die Fahrschule selbst die Antragstellung für Sie. Die Bearbeitung des Antrags nimmt etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, erfolgt die Zulassung zu den Prüfungen. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um den Führerschein Antrag.
Unterlagen für Führerschein Antrag
Folgende Unterlagen müssen Sie beim Führerschein Antrag einreichen:
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Passfoto
- Bestätigung der Fahrschule
- Teilnahmebestätigung des Erste-Hilfe-Kurses
- Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Führerscheinprüfung: Theorie und Praxis
Sobald Sie die theoretischen Pflichtstunden erfüllt und den Führerschein beantragt haben, können Sie die Theorieprüfung absolvieren. Anschließend muss innerhalb von einem Jahr die praktische Prüfung erfolgen.
Theoretische Führerscheinprüfung
Die theoretische Führerscheinprüfung für die Fahrzeugklasse B umfasst 30 Multiple Choice Fragen, basierend auf einem Fragenkatalog von etwa 1000 Fragen. Pro Frage können Sie zwischen zwei und fünf Fehlerpunkte sammeln. Von 100 möglichen Fehlerpunkten dürfen Sie höchstens elf einkassieren, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ausnahme: Falls Sie zwei Fragen mit je fünf Punkten falsch beantworten, sind Sie ebenfalls durchgefallen.
Hätten Sie’s gewusst? Diese 6 Mythen halten sich hartnäckig im Straßenverkehr.
Theoretische Führerscheinprüfung wiederholen
Sollten Sie die theoretische Führerscheinprüfung nicht bestehen, dürfen Sie diese beliebig oft wiederholen. Die Gebühren für die Anmeldung zur Prüfung müssen Sie jedoch jedes Mal erneut zahlen. Zwischen den Versuchen ist eine Pause von mindestens zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch sogar sechs Wochen bis zum nächsten Prüfungsversuch vorgeschrieben.
Praktische Fahrprüfung
Voraussetzung für die praktische Fahrprüfung ist die Theorieprüfung, welche maximal 12 Monate zurückliegen darf. Neben dem externen Prüfer ist auch der Fahrlehrer anwesend. Dieser sitzt zwar auf dem Beifahrerplatz, darf jedoch nicht in das Fahrgeschehen eingreifen. Ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Während der etwa 45 Minuten langen Fahrprüfung werden Ihnen in der Regel drei Grundaufgaben gestellt, wie z.B. das Einparken, eine Gefahrenbremsung oder eine Autobahnfahrt. Vermeiden Sie dabei unbedingt schwerwiegende Fehler wie das Überfahren einer roten Ampel, die Missachtung eines Stoppschilds oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
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Falls Sie die praktische Fahrprüfung erfolgreich meistern, erhalten Sie direkt im Anschluss Ihren Führerschein – vorausgesetzt, Sie sind zu dem Zeitpunkt mindestens 18 Jahre alt. Für den Führerschein mit 17 (BF17) gelten besondere Regel, welche im Verlauf noch genauer erläutert werden.
Praktische Prüfung wiederholen
Ähnlich wie bei der Theorie können Sie auch die praktische Prüfung bei Nichtbestehen wiederholen. Auch hier gilt: Jede weitere Prüfung kostet zusätzliche Gebühren und zwischen den Versuchen müssen mindestens zwei Wochen liegen. In dieser Zeit analysieren Sie gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer die Fehler und nehmen neue Übungsstunden. Nach dem dritten Fehlversuch ist eine Unterbrechung von mindesten drei Monaten vorgeschrieben, danach stehen Ihnen weitere drei Versuche zur Verfügung. Sollte es beim sechsten Versuch immer noch nicht geklappt haben, ist zunächst eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) notwendig, um erneut zur Prüfung antreten zu dürfen.
Tipp: Der Führerschein ist geschafft, das erste Auto ist gekauft – doch wie läuft das eigentlich mit der Zulassung? Erfahren Sie in unserem Magazin, wie Sie ein Auto anmelden.
Führerschein mit 17: Begleitetes Fahren (BF17)

Laut Unfallstatistik sind insbesondere junge Fahranfänger von Unfällen betroffen. Um diese Personengruppe zu schützen, wurde 2004 der Führerschein BF17 eingeführt. Das begleitete Fahren mit 17 soll Minderjährigen die Möglichkeit bieten, schon früh Fahrpraxis unter Aufsicht zu sammeln.
Häufig übernehmen die Eltern die Funktion der Begleitperson, doch dies ist keine Voraussetzung. Auch Großeltern, Nachbarn und Bekannte können den Fahranfänger begleiten. Wichtig dabei ist, dass die Begleitperson nicht den Fahrlehrer ersetzt und somit auch nicht in das Fahren eingreifen darf.
Die Anmeldung und die Prüfungen können übrigens bereits vor dem 17. Lebensjahr erfolgen. Sechs Monate vorher können Sie sich anmelden, drei Monate im Voraus die Theorie- und einen Monat vorher die praktische Führerscheinprüfung ablegen.
Voraussetzungen für Begleitpersonen
Die Begleitperson wird bereits im Antrag auf den Führerschein BF17 genannt und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Mind. 30 Jahre alt
- Führerschein der Klasse B seit mind. 5 Jahren ohne Unterbrechung
- Max. 1 Punkt in Flensburg
Zudem muss die Begleitpersonen folgende Dokumente einreichen:
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Führerscheins
- Ausgefüllter Antrag mit Unterschrift
Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Sollten Sie einmal ohne eine dieser Begleitpersonen im Verkehr erwischt werden, drohen Ihnen 70 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg sowie die Verlängerung der Probezeit inkl. Aufbauseminar.
BF17: Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung
Am Ende der bestandenen Fahrprüfung erhalten Sie anstelle des Führerscheins B eine Prüfungsbescheinigung, in der die Namen der Begleitpersonen vermerkt sind. Diese Bescheinigung gilt bis drei Monate nach dem Eintritt in die Volljährigkeit. Achten Sie also darauf, den Führerschein rechtzeitig zu beantragen. Achtung: Im Gegensatz zum normalen Führerschein wird die Bescheinigung zum begleiteten Fahren mit 17 nur in Deutschland und Österreich anerkannt.
Führerschein Probezeit: Dauer und Regeln für Fahranfänger
Nach dem Bestehen Ihrer Fahrprüfung erhalten Sie den Führerschein – jedoch erst einmal auf Probe. Während der Probezeit von 2 Jahren sollen Fahranfänger unter Beweis stellen, dass sie dem Straßenverkehr gewachsen sind. In diesem Zeitraum gelten zwar dieselben Regeln, doch es drohen schärfere Konsequenzen als für langjährige Autofahrer. Je nach Schwere des Verstoßes werden z.B. ein Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit oder eine MPU erforderlich. Während der Probezeit gilt zudem die 0,0 Promillegrenze. Für erfahrene Autofahrer liegt diese hingegen bei 0,5 Promille.
Tipp: Ganz gleich ob Fahranfänger oder geübter Autofahrer – ein Fahrsicherheitstraining hilft dabei, das gelernte Wissen aufzufrischen und sich in Gefahrensituationen richtig zu verhalten.
Führerschein Gültigkeit: Wo und wie lange?
Die Fahrerlaubnis ist unbegrenzt gültig, doch der Führerscheinausweis läuft nach 15 Jahren ab. Auch über die Grenzen hinaus wird Ihre Fahrerlaubnis anerkannt, allerdings je nach Land nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein.
Wo ist der Führerschein im Ausland gültig?
Der deutsche Führerschein ist in der gesamten EU sowie in Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Für alle anderen Länder wie z.B. im asiatischen oder afrikanischen Raum benötigen Sie hingegen einen internationalen Führerschein.
Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein stellt keine eigenständige Fahrerlaubnis dar, sondern ist lediglich in Verbindung mit Ihrem Führerschein gültig. Er dient sozusagen als Übersetzung, damit Beamte im Ausland die Fahrerlaubnis nachvollziehen können. Nach drei Jahren läuft der internationale Führerschein ab und muss neu beantragt werden. Dies erfolgt meist im zuständigen Bürgeramt.
Wie lange ist der Führerschein gültig?
Während der „Lappen“ früher unbegrenzt gültig war, müssen ab 2013 ausgestellte Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden. Doch keine Sorge, die bestandene Prüfung ist weiterhin unbefristet gültig und muss nicht wiederholt werden. Lediglich die Führerscheinkarte wird ausgetauscht, damit die Daten und das Passbild aktuell bleiben. Autofahrer, die ihren Führerschein vor 2013 gemacht haben, müssen diesen innerhalb einer bestimmten Frist umtauschen. Die Umtauschfrist hängt davon ab, in welchem Jahr der Führerschein ausgestellt wurde. Bis spätestens 2033 soll der Umstieg zur Plastikkarte abgeschlossen sein.
Umtauschfrist für Führerscheine vor 2013
Wann der Führerschein umgetauscht wird, hängt entweder vom Geburtsjahr des Autofahrers oder vom Ausstellungsdatum ab.
Für Personen, die ihren Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 erhalten haben, gilt die Geburtsjahr-Regelung.
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
Vor 1953 | 31. Januar 2033 |
1953-1958 | 31. Januar 2022 |
1959-1964 | 31. Januar 2023 |
1965-1970 | 31. Januar 2024 |
1971 oder später | 31. Januar 2025 |
Für Personen, die ihren Führerschein nach dem 31. Dezember 1998* erhalten haben, gilt die Ausstellungsjahr-Regelung.
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999-2001 | 31. Januar 2026 |
2002-2004 | 31. Januar 2027 |
2005-2007 | 31. Januar 2028 |
2008 | 31. Januar 2029 |
2009 | 31. Januar 2030 |
2010 | 31. Januar 2031 |
2011 | 31. Januar 2032 |
2012-18.01.2013 | 31. Januar 2033 |
Führerscheinklasse B: B96 und BE für Anhänger
Die Pkw-Führerscheinklasse wird als Klasse B bezeichnet und umfasst automatisch die Fahrzeugklassen AM („Rollerführerschein“) und L (kleine Traktoren). Erweiterungen bilden die Anhänger-Führerscheinklassen B96 und BE.
Anhänger-Regelung für B, B96 und BE
Der normale Autoführerschein der Klasse B erlaubt das Ziehen eines Anhängers von bis zu 750 Kilogramm. Der Anhänger darf mehr wiegen, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns keine 3,5 Tonnen überschreitet.
Der Zusatz B96 ermöglicht ein Zuggesamtgewicht von 4,25 Tonnen und wird oft als „Führerschein für Wohnwagen“ bezeichnet.
Wenn Sie sich für das Camping mit Anhänger interessieren, lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Wohnwagen ziehen!

Wem das noch nicht reicht, der muss eine zusätzliche Prüfung für die Führerscheinklasse BE hinlegen. Dann dürfen Sie einen Anhänger von maximal 3,5 Tonnen ziehen.
Führerscheinklasse Bezeichnung | Anhänger Regelung für Pkw bis 3,5 t |
B | Anhänger von 750kg Zulässige Gesamtmasse von 3,5 t |
B96 | Zuggesamtgewicht von 4,25 t |
BE | Anhänger bis max. 3,5 t Gesamtmasse bis max. 7 t |
Erwerb der Führerscheinklassen B96 und BE
Für B96 wird eine Zusatzausbildung in Form von 2,5 Stunden Theorie sowie 3,5 Stunden Praxis absolviert. Eine Prüfung ist für B96 nicht vorgesehen.
Die Anforderungen für den Erwerb der Führerscheinklasse BE sind hingegen etwas umfangreicher:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Nachtfahrt
- 1 Autobahnfahrt
- Zusätzliche Übungsstunden für Rückwärtsfahren, Einparken, Stadtfahrt
- Prüfung von ca. 45 Minuten
Gebrauchtwagen Leasing: Das erste Auto günstig leasen
Der Führerschein ist in der Tasche und Sie können es kaum erwarten, zur ersten Spritztour aufzubrechen? Dann fehlt nur noch das passende Auto.
Machen Sie den Test, welches Auto zu Ihnen passt!
Viele Fahranfänger entscheiden sich für einen Gebrauchtwagen. Das hat gute Gründe, denn ein Gebrauchter ist in der Regel wesentlich günstiger und unterliegt nicht dem schnellen Wertverlust eines Neuwagens.
Wer nicht nur ein günstiges Auto sucht, sondern auch flexibel bleiben möchte bei der Modellwahl, der sollte über das Leasing eines Gebrauchtwagens nachdenken. Entscheiden Sie sich als Fahrneuling zum Beispiel zunächst für einen wendigen Cityflitzer, können Sie dank kurzer Leasinglaufzeiten nach der Probezeit problemlos auf ein größeres Fahrzeug wechseln. Sollte Ihre Bonität als junger Mensch nicht ausreichen, um einen Leasingvertrag abzuschließen, können Sie in diesem Fall einen Bürgen (u.a. Eltern, Verwandte und Bekannte) einsetzen, der über die notwendige Kreditwürdigkeit und ein entsprechendes Einkommen verfügt. So steht einem Leasing auch als Azubi, Student oder Schüler nichts im Wege.
Bei uns auf LeasingMarkt.de können Sie marken- und modellübergreifend aus Tausenden Gebrauchtwagen Leasingangeboten wählen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Führerschein und eine gute Fahrt!