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Autokennzeichen: Kfz-Sonderkennzeichen im Überblick

Haben Sie schon mal vom Carbon-Kennzeichen gehört? Was bedeuten eigentlich grüne und rote Kennzeichen? Und worin besteht der Unterschied zwischen einem Wechsel- und einem Saisonkennzeichen? Was es mit den verschiedenen Nummernschildern auf sich hat, welche Vorteile diese bieten und wer die Sonderkennzeichen nutzen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der Standard: Kfz-Kennzeichen EU

Beim Eurokennzeichen handelt es sich um das herkömmliche Standardkennzeichen innerhalb der EU. Es ist am linken Rand mit einem blauen Balken versehen, in dem sich die Sterne der europäischen Flagge befinden. Darunter steht das Länderkennzeichen mit entsprechendem Kürzel, z.B. „D“ für Deutschland. Neben dem blauen Balken folgen ein bis drei Buchstaben, welche den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde angeben.

Übrigens: So funktioniert die Anmeldung Ihres Autos!

In der Prüfplakette wird angezeigt, wann die nächste HU fällig wird. Die Stempelplakette enthält das Wappen des Bundeslandes und den Namen der Zulassungsbehörde. Rechts davon liegt die Erkennungsnummer, bestehend aus ein bis zwei Buchstaben sowie einer bis vier Ziffern. Dieser Teil kann als Wunschkennzeichen individuell gestaltet werden.

Überführungskennzeichen

Das Überführungskennzeichen ist ein Oberbegriff für das Kurzzeitkennzeichen, das Ausfuhrkennzeichen und die roten Kennzeichen. Es wird entweder bei der in- oder ausländischen Überführung von neuen bzw. bereits abgemeldeten Fahrzeugen oder bei Probe- und Prüfungsfahrten eingesetzt. Bei einem Transport mehrerer Kfz werden auch mehrere Überführungskennzeichen benötigt. Worin sich die verschiedenen Kennzeichenarten für Überführungen unterscheiden, erfahren Sie hier.

Achtung: Das Kennzeichen muss jederzeit sauber und lesbar sein. Wie Sie Ihr Auto sauber halten, erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber Auto selber waschen.

Kurzzeitkennzeichen / 5-Tageskennzeichen / Tageskennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen, auch 5-Tageskennzeichen oder einfach nur Tageskennzeichen genannt, gilt für fünf Tage und eignet sich für Überführungs- und Probefahrten in Deutschland. Zwar wird das Kurzzeitkennzeichen innerhalb der EU grundsätzlich anerkannt, doch einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Verboten ist es allerdings, mit dem Tageskennzeichen ins Ausland zu fahren, um ein Fahrzeug nach Deutschland einzuführen. Für diese Zwecke ist das Ausfuhrkennzeichen gedacht. Im Gegensatz zum roten Kennzeichen darf das Kurzzeitkennzeichen auch von Privatpersonen genutzt werden.

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Im gelben Feld des Kurzzeitkennzeichens ist das Gültigkeitsdatum vermerkt (Quelle: Bjoern Wylezich/shutterstock.com)

Das Tageskennzeichen ist an einem gelben Feld auf der rechten Seite erkennbar, in dem das Ablaufdatum mit Tag, Monat und Jahr eingeprägt ist. Außerdem beginnt die Erkennungsnummer mit einer 03 oder 04. Ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen darf nur mit gültiger HU am Straßenverkehr teilnehmen. Einzige Ausnahme: Die Fahrt zur HU darf auch ohne TÜV angetreten werden. Falls dort Mängel festgestellt werden, dürfen Sie die Fahrt zur Werkstatt ebenfalls ohne gültigen TÜV antreten, sofern das Kfz als fahrtauglich eingestuft wurde.

Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen, auch als Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen bekannt, ist für den dauerhaften Export eines Fahrzeugs gedacht und maximal 12 Monate gültig. Zu erkennen ist es an dem roten Balken auf der rechten Seite, in dem das Gültigkeitsdatum vermerkt ist.

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Das Ausfuhrkennzeichen erkennen SIe am roten Balken mit Gültigkeitsdatum (Quelle: Bjoern Wylezich/shutterstock.com)

Das Ausfuhrkennzeichen wird im jeweiligen Land zugelassen, aus dem das Fahrzeug exportiert wird. Falls Sie also ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland importieren möchten, beantragen Sie das Zollkennzeichen im entsprechenden Land. Alternativ können Sie das Kfz auch auf einem Anhänger oder Autotransporter importieren, dann benötigen Sie kein Ausfuhrkennzeichen.

Rote Kennzeichen

Die roten Sonderkennzeichen fallen ebenfalls in die Kategorie „Überführungskennzeichen“, diese sind allerdings dem Gewerbe vorbehalten. Ausnahme ist hier das rote 07-Kennzeichen für Oldtimer. Zu erkennen sind die roten Nummernschilder an der roten Schrift, dem roten Rahmen und dem jeweiligen Zahlenkürzel (05, 06 oder 07) in der Erkennungsnummer.

Rotes 05-Kennzeichen

Das rote 05-Kennzeichen wird von technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen genutzt. Ansonsten ähnelt es stark dem roten 06-Kennzeichen.

Rotes 06-Kennzeichen

Das rote 06-Kennzeichen ist auch unter dem Begriff „Händlerkennzeichen“ geläufig und gilt für Kfz-Hersteller, -Werkstätten, -Teilehersteller sowie -Händler, die sich auf Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt befinden. Ausgenommen sind Privatpersonen sowie Nutz- und Zweckfahrten. Ein gewerblicher Verkäufer darf mit dem 06-Kennzeichen also keine Privatfahrten unternehmen. Aus diesem Grund müssen ein Fahrtenbuch und ein spezielles Fahrzeugscheinheft mitgeführt werden. In dem Fahrzeugscheinheft verfügt jedes Fahrzeug über eine gesonderte Seite.

Die Überführung mit dem roten Kennzeichen darf innerhalb der EU stattfinden. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen ist das Händlerkennzeichen nicht fahrzeuggebunden. Ein Händler darf also dasselbe 06-Kennzeichen für all seine Verkaufsfahrzeuge verwenden. Allerdings erhalten nur als „zuverlässig“ eingestufte Händler und Hersteller das begehrte rote Kfz-Nummernschild. Die Zulassung gilt zunächst für 12 Monate, kann bei korrekter Führung jedoch unbefristet verlängert werden. Im Übrigen ist die Zulassungsbehörde dazu befugt, jederzeit unangemeldet vorbeizuschauen und das rote Kennzeichen bei Verstößen zu entziehen.

Rotes 07-Kennzeichen

Auch als rotes Oldtimer-Kennzeichen bekannt, kann das 07-Kennzeichen für mehrere Oldtimer genutzt werden. Dabei muss der Oldtimer weder über eine Zulassung noch eine bestandene HU verfügen. Stattdessen wird ein Oldtimergutachten fällig, welches Sie beim Beantragen des 07-Kennzeichens vorlegen müssen.  

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Das rote 07-Kennzeichen kann für mehrere Oldtimer genutzt werden (Quelle: TeleMakro Fotografie/shutterstock.com)

Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist für zweckgebundene Fahrten zur Darstellung und Pflege der Oldtimer konzipiert, wie z.B. Oldtimertreffen oder Werkstattbesuche. Der Vorteil des roten 07-Kennzeichens liegt in der steuerlichen Vergünstigung.

H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen, also das historische Kennzeichen, ist ebenfalls für Oldtimer geeignet. Hier handelt es sich im Gegensatz zum roten 07-Kennzeichen allerdings um zugelassene Oldtimer. Das Kfz-Nummernschild ist einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet und kann nicht gewechselt werden. Folgende Voraussetzungen muss ein Kfz erfüllen, um als Oldtimer zu gelten und somit das H-Kennzeichen zu erhalten:

  • Erstmalige Zulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück
  • Kfz-Hauptbestandteile befinden sich im Originalzustand
  • Zeittypische Optik ist noch erhalten
  • Bestandene Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Oldtimergutachten
oldtimer mit h-kennzeichen
Zugelassene Oldtimer sind am „H“ im Kennzeichen erkennbar

Das historische Kennzeichen kommt ebenfalls mit einer Steuererleichterung daher. Außerdem entfällt für den Oldtimer die Pflicht zur Umweltplakette.

Tipp: Weitere Infos rund um Oldtimer sowie zur gesonderten Steuer- und Versicherungsregelung erhalten Sie in unserem Oldtimer Ratgeber.

Wechselkennzeichen

Das Wechselkennzeichen ermöglicht es dem Fahrzeughalter, zwei Kfz der gleichen Fahrzeugklasse (M1, L, O1 oder Oldtimer mit H-Kennzeichen) abwechselnd zu fahren. Davon ausgeschlossen sind Kfz mit roten, Saison- oder Überführungskennzeichen. Beide Fahrzeuge müssen über eine gültige HU verfügen und auch die Steuer- und Versicherungskosten fallen für beide Kfz gleichermaßen an.

Hinweis: Ab 2021 steigt die Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur neuen Kfz-Steuer 2021.

Eine große Kostenersparnis ist mit dem Wechselkennzeichen also nicht zu erzielen. Zwar bieten manche Versicherer spezielle Tarife für Wechselkennzeichen an, doch auch hier sparen Sie höchstens ca. 10 Prozent. Wer also beide Fahrzeuge parallel nutzen möchte, muss jedes Mal das Nummernschild wechseln, ohne dabei viele Kosten einzusparen. Ein Wechselkennzeichen lohnt sich daher meist nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn Sie es in Kombination von Pkw und Wohnmobil oder Oldtimer und Alltagsauto nutzen möchten.

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Zum einen aus dem gemeinsamen Teil, welcher optisch dem normalen EU-Kennzeichen ähnelt, allerdings mit einem kleinen „W“ markiert ist. Darüber hinaus verfügen beide Kfz über einen fahrzeugbezogenen Teil. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung des Nummernschilds, welche dauerhaft am Fahrzeug montiert wird. Es enthält die letzte Ziffer des Wechselkennzeichen, die HU Plakette sowie die Buchstabenkombi aus dem gemeinsamen Teil. Der fahrzeugbezogene Teil ist wichtig, denn so sind beide Kfz dauerhaft als zugelassen erkennbar, auch wenn das Wechselkennzeichen nicht angebracht ist. Das öffentliche Parken ohne Kfz-Nummernschild ist nämlich verboten und unterliegt einem Bußgeld.

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen ist ideal für Fahrzeuge, die zu bestimmten Saisons nicht gefahren werden. Typischerweise sind dies Cabrios, Wohnwagen und Motorräder. Ein Kfz mit Saisonkennzeichen darf nur innerhalb eines vom Halter festgelegten Zeitraums zwischen acht Wochen und elf Monaten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Darunter fällt auch das öffentliche Parken. Außerhalb der Saison müssen Sie das Gefährt dementsprechend auf einem Privatparkplatz, wie z.B. einer Garage, abstellen.

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Dieses Auto darf z.B. in der Saison von April bis Oktober gefahren werden (Quelle: mona wide/shutterstock.com)

Sie erkennen das Saisonkennzeichen an zwei Zahlen am rechten Rand. Diese geben in Monaten an, von wann bis wann das Kfz zugelassen ist. Der Vorteil des Saisonkennzeichens besteht darin, dass Sie die Kfz-Steuer und Versicherung nur während des Nutzungszeitraums zahlen, ohne das Fahrzeug jedes Jahr an- und abmelden zu müssen. So sparen Sie Zeit und Geld.

Diplomatenkennzeichen

Das Diplomatenkennzeichen ist, wie der Name bereits sagt, nur Diplomaten vorbehalten. Darunter fallen z.B. Botschafter, Konsul und Leiter einer internationalen Organisation. Diese Personen genießen das Privileg der diplomatischen Immunität. Das bedeutet, dass Diplomaten nicht aufgrund von Ordnungswidrigkeiten belangt werden können. Außerdem haben sie freie Fahrt bei Sicherheitsabsperrungen und sind von der Kfz-Steuer befreit.

Bei einem Unfall werden die Insassen eines Fahrzeugs mit Diplomatenkennzeichen bevorzugt behandelt. Das Nummernschild ist personengebunden, allerdings kann eine Ausnahme für den Chauffeur beantragt werden.

0-Kennzeichen

Das 0-Kennzeichen erhalten Diplomaten von besonders hohem Rang und ist an der Null, gefolgt vom Ländercode und anschließender Rangzahl zu erkennen.

0-kennzeichen diplomat
Das 0-Kennzeichen ist für Diplomaten vorgesehen, die zur Bundesregierung gehören (Quelle: 360b/shutterstock.com)

Grünes Kennzeichen

Das grüne Kennzeichen ähnelt dem Standardkennzeichen, unterscheidet sich jedoch hinsichtlich der grünen Schrift. Welches Kfz ein grünes Kennzeichen erhält, hängt von der Nutzung und nicht vom Fahrzeugtyp ab. Folgende Nutzungszwecke sind für das grüne Kennzeichen vorgesehen:

  • Fahrzeuge für Winterdienst / Straßenreinigung
  • Land- oder forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge
  • Milchtransporter
  • Hilfsorganisationen
  • Schaustellergewerbe
  • Rettungsfahrzeuge
  • Behindertentransport
  • Spezialanhänger für Sportgeräte
  • Tiertransport (für sportliche Zwecke)
  • Arbeitsmaschinen mit bauartbedingt maximal 20 km/h

Der Nutzungszweck muss jederzeit nachgewiesen werden können, ansonsten droht ein Vorwurf zur Steuerhinterziehung. Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit. Die Kfz-Versicherung muss hingegen regulär gezahlt werden.

E-Kennzeichen

Mit einem „E“ hinter der Erkennungsnummer werden reine Batterie-Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge gekennzeichnet. Das E-Kennzeichen berechtigt zur Nutzung von Busspuren sowie in vielen Städten zum gebührenfreien Parken.

Tipp: Erfahren Sie hier von weiteren Vorteilen und den Voraussetzungen eines E-Kennzeichens!

elektroauto mit e-kennzeichen
Elektroautos mit einem E-Kennzeichen genießen gewisse Vorteile wie z.B. die Nutzung von Umweltspuren

Hinweis: Noch mehr Geld sparen Sie mit dem neuen Umweltbonus für Elektroautos!

3D-Kennzeichen

Das 3D-Kennzeichen unterscheidet sich lediglich in der Optik und dem Material vom normalen Kfz-Nummernschild. Ansonsten erfüllt es alle Anforderungen eines Standardkennzeichens. Die dreidimensionale Optik entsteht durch die Letter, welche nicht in die Platine geprägt, sondern auf das Nummernschild aufgesetzt und fest verbunden werden. Dieses Verfahren nennt sich Steckprägung. Das 3D-Kennzeichen besteht im Gegensatz zum herkömmlichen Kennzeichen aus Kunststoff, wodurch es besonders flexibel, langlebig und umweltfreundlich in der Herstellung ist. Bei der Produktion fallen ca. 75 Prozent weniger CO2 an als bei einem Kfz-Nummernschild aus Aluminium. Außerdem ist das 3D-Kennzeichen aus Kunststoff weder für Rost noch für Beulen anfällig.

Carbon-Kennzeichen

Feintuning bis ins letzte Detail: Wer es noch ein wenig schicker haben möchte, kann sich für ein Carbon-Kennzeichen entscheiden. Das 3D-Kennzeichen mit edel schimmernder Carbonoberfläche ist besonders unter Feintunern beliebt.

Leasing-Kennzeichen

Gibt es ein spezielles Kennzeichen für Leasingautos? Die Antwortet lautet nein. Je nach Vereinbarung übernimmt entweder der Leasinggeber oder -nehmer die Zulassung. Häufig ist der Leasingnehmer für die Zulassung des Autos zuständig. Dieser wird auch als Fahrzeughalter eingetragen. Als Eigentümer behält der Leasinggeber allerdings den Fahrzeugbrief nach der Zulassung ein. Ein Überführungskennzeichen benötigen Sie nicht, da die Überführung beim Leasing durch den Händler erfolgt.

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Beim Leasing haben Sie genau wie beim Kauf die Möglichkeit, die unterschiedlichen Sonderkennzeichen zu nutzen. Auf die Leasingrate hat dies jedoch keine Auswirkung. Falls Sie bspw. ein Saisonkennzeichen nutzen, wird die Leasingrate dennoch das gesamte Jahr fällig. Weitere Informationen rund um das Thema Leasing finden Sie in unserem großen Leasing-Ratgeber.

Patrick

Als ehemaliger Automobilhändler kennt sich Patrick natürlich bestens in der Autowelt aus. Auch bei LeasingMarkt.de ist der Sales-Bereich sein eigentliches Zuhause. Nebenbei unterstützt er hin und wieder unser Redaktionsteam – insbesondere, wenn es um rechtliche Themen geht. Wie es sich für einen gebürtigen Hamburger gehört, ist Patrick nicht nur zu Land, sondern privat häufig auch zu Wasser unterwegs. Denn seine größte Leidenschaft ist das Segeln.