Es gilt: Der Leasingnehmer ist der Besitzer, der Leasinggeber Eigentümer des Leasingfahrzeugs. Somit bleibt der Fahrzeugbrief während der gesamten Leasingdauer in Besitz des Leasinggebers. Möchte der Leasingnehmer das Auto nach Vertragsende kaufen, kann er ein Vorkaufsrecht mit dem Leasinggeber aushandeln. Der Restbetrag, also der Kaufpreis, wird dann bereits vor Vertragsbeginn festgelegt. Üblicherweise geht das Fahrzeug jedoch nach der Leasinglaufzeit wieder zurück an den Leasinggeber.
Wem gehört das Leasingfahrzeug bzw. wer ist Eigentümer und Besitzer?


Top-Leasingangebote per E-Mail erhalten
Erhalten Sie die neuesten Leasing-Angebote und weitere Services zum Thema Leasing von uns und den mit LeasingMarkt.de verbundenen Unternehmen kostenlos per E-Mail.
