Diesel Garantie: Wie Sie Ihren geleasten Diesel bei Fahrverboten eintauschen

Seit geraumer Zeit schwebt das Dieselgespenst über den Köpfen der Autohersteller und -Käufer. Auch in Bezug auf das Leasing von Dieselfahrzeugen herrscht bei vielen Kunden Unsicherheit. Einige Hersteller sind deshalb dazu bereit, den geleasten Diesel im Falle eines möglichen Fahrverbots zurückzunehmen. Das Ganze findet sich unter verschiedenen Bezeichnungen: mal als „Rücknahmeversprechen, als „Diesel-Versprechen“ oder auch als „Diesel-Sorglos-Garantie“. Was sich hinter den Begriffen versteckt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um von der Diesel Garantie zu profitieren, verraten wir Ihnen im folgenden Ratgeber.

Diesel Garantie: Was steckt dahinter?

Kurz und knapp: Sollte Ihr Euro-6-Dieselfahrzeug von den Fahrverboten, die das Bundesverwaltungsgericht am 27. Februar 2018 für zulässig erklärt hat, betroffen sein, dürfen Sie den Wagen unter bestimmten Voraussetzungen an den Händler zurückgeben und gegen ein anderes Auto tauschen. Je nach Hersteller unterscheiden sich die Kriterien, die Sie dabei erfüllen müssen, um Ihren Diesel einzutauschen.

Voraussetzungen für Diesel Garantie je nach Hersteller

Audi „Rücknahmeversprechen“

  • Gültig für Audi-Leasingverträge, die im Zeitraum vom 01. April 2018 bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen werden.
  • Rückgabe nur möglich, wenn im Umkreis von 100 Kilometern um den Erstwohnsitz/Arbeitsplatz ein Dieselverbot herrscht.
  • Der Grundpreis des Ersatzfahrzeugs darf höchstens 15 Prozent unter dem des einzutauschenden Fahrzeugs liegen.
  • Alternativ ist auch der Abschluss eines Darlehensvertrags über ein gleich teures oder teureres Fahrzeug möglich.
  • Weitere Informationen zum Audi „Rücknahmeversprechen“ finden Sie auf der Herstellerseite.

Update (Stand: 02.01.19): Das Audi „Rücknahmeversprechen“ ist leider abgelaufen.

BMW „Diesel-Rücknahmeversprechen“

  • Gültig für BMW-Leasingverträge, die im Zeitraum vom 15. März 2018 bis zum 31. Dezember 2018 (Neu- und Vorführwagen) bzw. 01. April 2018 bis zum 31. Dezember 2018 (Gebrauchtfahrzeuge) abgeschlossen werden.
  • Rückgabe nur möglich, wenn im Umkreis von 100 Kilometern um den Erstwohnsitz/Arbeitsplatz ein Dieselverbot ausgesprochen wurde. Laut BMW genügt ein Fahrverbot, das einmalig an einem Wochentag die Einfahrt in ein betroffenes Gebiet untersagt.
  • Der Grundpreis des Ersatzfahrzeugs darf höchstens 15 Prozent unter dem des einzutauschenden Fahrzeugs liegen.
  • Auch BMW bietet als Alternative eine Anschlussfinanzierung über ein preisgleiches oder teureres Fahrzeug an.
  • Auf der BMW-Herstellerseite finden Sie weitere Informationen zum „Diesel-Rücknahmeversprechen“.

Update (Stand: 02.01.19): Das BMW „Diesel-Rücknahmeversprechen“ ist leider abgelaufen.

Peugeot „Diesel-Sorglos-Garantie“

  • Gültig für Peugeot-Leasingverträge seit dem 01. April 2018 bis zum 30. September 2018 und nur für die Modelle Peugeot 2008, 3008 und 5008, 308, 508 und Rifter.
  • Rückgabe nur möglich, wenn im Umkreis von 50 Kilometern um den Erstwohnsitz/Arbeitsplatz ein Dieselverbot ausgesprochen wurde. Das Fahrverbot muss an 30 unmittelbar aufeinanderfolgenden Tagen/Jahr gültig sein.
  • Sollte ein Nachrüsten des Dieselfahrzeugs das Fahrverbot aufheben, greift die „Diesel-Sorglos-Garantie“ von Peugeot nicht.
  • Das Ersatzfahrzeug muss mit einer PureTech-Benzin-Motorisierung ausgestattet sein.
  • Weitere Informationen zur „Diesel-Sorglos-Garantie“ finden Sie auf der Herstellerseite.

Update (Stand: 12.02.19): Die Peugeot „Diesel-Sorglos-Garantie“ wurde bis auf Weiteres verlängert.

Skoda „Diesel-Versprechen“

  • Gültig für Skoda-Leasingverträge, die im Zeitraum vom 01. April 2018 bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen werden.
  • Rückgabe nur möglich, wenn im Umkreis von 100 Kilometern um den Erstwohnsitz/Arbeitsplatz ein Dieselverbot ausgesprochen wurde.
  • Das „Diesel-Versprechen“ muss innerhalb von 30 Tagen nach Erlass des Verbots in Anspruch genommen werden.
  • Ersatzfahrzeug: Ein Skoda-Neuwagen oder ein Vorführwagen mit maximal 6 Monaten bzw. 10.000 Kilometern.
  • Falls Sie weitere Information zum Skoda „Diesel-Versprechen“ suchen, genügt ein Blick auf die Herstellerseite.

Update (Stand: 02.01.19): Das Skoda „Diesel-Versprechen“ ist leider abgelaufen.

VW „Deutschland Garantie“

  • Gültig für VW-Leasingverträge, die im Zeitraum vom 01. April 2018 bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen werden.
  • Rückgabe nur möglich, wenn ein Fahrverbot die Meldeadresse des ersten oder zweiten Wohnsitzes, die Adresse des aktuellen Arbeitsplatzes oder die offizielle Meldeadresse des Wohnsitzes von Verwandten ersten Grades (Elter-Kind-Beziehung) betrifft. Bei Gewerbekunden tritt die „Deutschland Garantie“ in Kraft, wenn ein Fahrverbot in einem Umkreis von 50 Kilometern rund um den Geschäftssitz oder den regelmäßigen Einsatzort ausgesprochen wird. Egal, ob Privat- oder Gewerbeleasing: Das Fahrverbot muss – damit die Garantie greift – nur einmalig die Einfahrt in das betroffene Gebiet untersagen.
  • Im Unterschied zur Diesel-Garantie anderer Hersteller erhalten VW-Kunden lediglich den DAT-Zeitwert Ihres gebrauchten Diesels und eine Inzahlungsnahme Prämie, die sich je nach Modell unterscheidet. 
ModellHöhe Inzahlungsnahme Prämie
up!, e-up!2.000 Euro
Polo, T-Roc3.000 Euro
Tiguan, Tiguan Allspace4.000 Euro
Golf, Golf Sportsvan, Golf Variant, e-Golf, Beetle, Beetle Cabriolet, Scirocco, Touran5.000 Euro
Passat, Passat Variant, Arteon, Sharan8.000 Euro
Touareg (altes Modell)10.000 Euro
  • Auf der VW-Herstellerseite finden Sie zusätzliche Informationen zur „Deutschland Garantie“.

Update: Die VW „Deutschland-Garantie“ ist leider abgelaufen.

Jeep „Diesel-Rücknahme-Garantie“

  • Gültig für Jeep-Leasingverträge, die bis zum 30. Juni 2018 abgeschlossen werden.
  • Rückgabe nur möglich, wenn im Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnsitz des Leasingnehmers ein Fahrverbot ausgesprochen wird, das für mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage gilt.
  • Das neue Fahrzeug muss ein nicht bereits zugelassenes Modell der Marke Jeep, Alfa Romeo, Abarth oder Fiat sein.
  • Für weitere Informationen zur „Diesel-Rücknahme-Garantie“ empfehlen wir einen Blick auf die Jeep-Herstellerseite zu werfen.

Update (Stand: 17.10.18): Die Jeep „Diesel-Rücknahme-Garantie“ ist leider abgelaufen.

Alfa Romeo „Diesel-Rücknahme-Garantie“

  • Gültig für Alfa Romeo-Leasingverträge, die bis zum 30. Juni 2018 abgeschlossen werden.
  • Rückgabe nur möglich, wenn im Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnsitz ein Diesel-Fahrverbot für mindestens 30 unmittelbar aufeinanderfolgende Tage ausgesprochen wird.
  • Sollte eine Software- oder Hardwarenachrüstung möglich sein, greift die Garantie nicht.
  • Die Modelle Alfra Romeo 4c und Alfa Romeo Mito sind von der Aktion ausgeschlossen.
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Herstellerseite von Alfa Romeo.

Update (Stand: 17.10.18): Die Alfa Romeo „Diesel-Rücknahme-Garantie“ ist leider abgelaufen.

Unsere Übersicht wird stets aktualisiert – sollte auch Ihr Hersteller eine Rücknahme von betroffenen Dieselfahrzeugen anbieten, erfahren Sie es hier.