Eine Anschlussfinanzierung ermöglicht dem Leasingnehmer, den Restwert des Leasing-Gegenstandes zum Ende der Vertragslaufzeit in eine Finanzierung umzuwandeln. Der Restwert wird dann in monatlichen Raten abgezahlt und das Fahrzeug geht in den Besitz über. Dabei besteht kein grundsätzliches Recht auf eine Anschlussfinanzierung – der Leasinggeber muss dieser erst zustimmen.
Anschlussfinanzierung


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