E-Auto-Förderung: Leasing Angebote mit bis zu 6.000 € Rabatt
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Das Wichtigste zur Förderung beim Leasing
Förderhöhe
Privatkunden können beim Leasing eines E-Autos bis zu 6.000 € Förderung erhalten, für Plug-in-Hybride maximal 4.500 €. Die genaue Höhe richtet sich nach Einkommen und Familiensituation.
Voraussetzungen
Gilt für Personen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 80.000 €. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 € (max. 90.000 €).
Förderfähige Modelle
Gefördert werden alle neu zugelassenen Elektroautos. Plug-in-Hybride sind nur förderfähig, sofern sie max. 60 g CO2/km ausstoßen oder mind. 80 km rein elektrisch fahren können.
Prämie beantragen
Voraussetzung ist eine Leasinglaufzeit von mindestens 36 Monaten. Die Förderung wird nach der Zulassung vom Leasingnehmer beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt.
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Verwenden Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen (ZVE) gemäß Steuerbescheid.
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Basisförderung
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Kinderbonus
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Gesamtbetrag
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Hinweis: Diese Berechnung basiert auf den aktuell veröffentlichten Richtlinien des Bundesumweltministeriums. Sie ersetzt nicht die offizielle Antragstellung. Die endgültige Entscheidung über die Förderbewilligung trifft die zuständige Behörde. Der Rechner dient der Orientierung und ist nicht verbindlich.
Unsere Top-Angebote mit E-Auto-Förderung
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* Kombinierter Stromverbrauch: 18,1 kWh/100 km; CO2-Emission: -; CO2-Klasse: A; Reichweite: 310 km
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Fiat 500e
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Alfa Romeo Junior
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Wie funktioniert die E-Auto-Förderung?
In unserem Video finden Sie alles Wissenswerte zur E-Auto-Förderung und erfahren, wie Sie beim Leasing von der Prämie profitieren können.
E-Auto-Förderung 2026: Alle Informationen zur neuen Elektroprämie
Ab 2026 unterstützt der Bund Privatpersonen erneut beim Kauf oder Leasing von reinen Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Das neue E-Auto-Förderprogramm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und soll möglichst vielen Haushalten den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern. Die Förderung ist sozial gestaffelt und kann – je nach Einkommen, Familiensituation und Fahrzeugtyp – bis zu 6.000 Euro betragen.
Wichtig: Förderfähig sind alle Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, sofern Fahrzeug und Antragsteller die Voraussetzungen erfüllen. Die Antragstellung ist rückwirkend möglich. Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Zeitpunkt des Antrags.
Wie funktioniert Leasing mit E-Auto-Förderung?
Die E-Auto-Förderung gilt ausdrücklich auch für Leasingverträge. Gefördert werden Kauf und Leasing von Neuwagen zu denselben Bedingungen und in gleicher Höhe. Beim Leasing beantragt der Leasingnehmer die Förderung selbst. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf ihn zugelassen wird und eine vorgeschriebene Mindesthaltedauer von 36 Monaten eingehalten wird. Es werden demnach nur Leasingangebote mit einer Vertragsdauer ab 36 Monaten gefördert.
Die Förderung wird als Einmalzahlung gewährt. In der Praxis kann sie rechnerisch als Sonderzahlung betrachtet werden, sodass die Gesamtkosten des Leasingvertrags bzw. die monatlichen Raten deutlich sinken. Bei einer typischen Laufzeit von 36 Monaten und einer Förderung von 6.000 Euro ergibt sich eine rechnerische Ersparnis von über 160 Euro pro Monat.
Fahrzeugmodell | Rate ohne Förderung | Effektive Rate mit Förderung* |
|---|---|---|
Fiat 500e | ca. 179 € monatl. | ab ca. 12 € monatl. |
Opel Corsa Electric | ca. 249 € monatl. | ab ca. 85 € monatl. |
VW ID.3 | ca. 329 € monatl. | ab ca. 165 € monatl. |
*Die Berechnung basiert auf einer maximalen Förderung von 6.000 Euro und einer Laufzeit von 36 Monaten. Es handelt sich um fiktive Angebote und effektive Raten unter Berücksichtigung der Förderung als Anzahlungssumme.
Wichtig: Einige Händler kalkulieren die Förderung bereits als Sonderzahlung in das Leasingangebot ein. Dadurch können sehr niedrige monatliche Raten entstehen. In diesem Fall muss der Förderbetrag zunächst vom Kunden vorfinanziert werden, kann aber später durch die staatliche Prämie ausgeglichen werden. Wer nicht in Vorleistung gehen möchte, kann die Förderung auch separat beantragen und sich diese als Einmalzahlung auszahlen lassen, ohne sie auf die Leasingrate anzurechnen. Welche Option die richtige ist, hängt von den eigenen finanziellen Möglichkeiten ab. Der Händler berät gerne zu den jeweiligen Leasingangeboten.
Welche Voraussetzungen gelten für die E-Auto-Förderung?
Die neue Elektroprämie 2026 wurde bewusst sozial ausgerichtet und fokussiert sich auf Privatpersonen mit begrenztem bis durchschnittlichem Haushaltseinkommen. Die wesentlichen Voraussetzungen im Überblick:
Zu versteuerndes Jahreseinkommen: maximal 80.000 Euro pro Haushalt
Familienbonus: Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro pro Kind (max. zwei Kinder berücksichtigt, also max. 90.000 Euro pro Haushalt)
Zielgruppe: Ausschließlich Privatpersonen – gewerbliche Kunden sind von der Förderung ausgeschlossen
Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen. Bei Paaren und eheähnlichen Gemeinschaften werden die Einkommen addiert. Rentner ohne Einkommensteuererklärung müssen ihre Rentenbezugsbescheinigung sowie, falls gegeben, eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.
Wie hoch ist die Elektro-Förderung 2026?
Die Förderhöhe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen und berücksichtigt sowohl die Familiensituation als auch das Einkommen des Haushalts.
Förderbaustein | Förderbetrag |
|---|---|
Basisprämie | E-Autos: 3.000 € Plug-in Hybride: 1.500 € |
Kinderbonus (je Kind unter 18 Jahren, max. 2 Kinder) | + 500 € (max. 1.000 €) |
Einkommensbonus (Haushaltsbrutto < 60.000 € pro Jahr) | + 1.000 € |
Einkommensbonus (Haushaltsbrutto < 45.000 € pro Jahr) | + 1.000 € |
Maximale Gesamtförderung | bis zu 6.000 € |
Übersicht: So viel Förderung erhalten Sie
Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie hoch die E-Auto-Förderung je nach Einkommen und Haushaltskonstellationen ausfällt.
Förderhöhe für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Ohne Kinder | 1 Kind | 2 Kinder |
|---|---|---|---|
bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
ab 45.001 bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
ab 60.001 bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
ab 80.001 bis 85.000 € | – | 3.500 € | 4.000 € |
ab 85.001 bis 90.000 € | – | – | 4.000 € |
ab 90.001 € | – | – | – |
Förderhöhe für Plug-in Hybride
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Ohne Kinder | 1 Kind | 2 Kinder |
|---|---|---|---|
bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
ab 45.001 bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
ab 60.001 bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
ab 80.001 bis 85.000 € | – | 2.000 € | 2.500 € |
ab 85.001 bis 90.000 € | – | – | 2.500 € |
ab 90.001 € | – | – | – |
Welche Elektrofahrzeuge werden gefördert?
Die Förderung erstreckt sich auf Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (Personenkraftwagen). Dabei gilt keine Preisobergrenze und auch keine Herkunftsbeschränkung auf Fahrzeuge von EU-Herstellern. Für folgende Antriebsarten ist die Förderung vorgesehen:
batterieelektrische Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) – sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen
Förder-Kriterien für Plug-in-Hybride
Es werden nur Plug-in-Hybride gefördert die mindestens eines der beiden Kriterien erfüllen:
CO2-Ausstoß weniger als 60g pro km (Typgenehmigungswert)
elektrische Reichweite mindestens 80 km
Hinweis: Gebrauchte Elektrofahrzeuge sind zum Programmstart nicht förderfähig. Das Bundesumweltministerium prüft jedoch eine mögliche Ausweitung auf Gebrauchtfahrzeuge zu einem späteren Zeitpunkt.
Wie funktioniert die Beantragung der Prämie?
Die E-Auto-Förderung wird vom Leasingnehmer nicht direkt beim Abschluss des Leasing- oder Kaufvertrags beantragt, sondern erst nach der Zulassung des Fahrzeugs. Maßgeblich für die Förderfähigkeit ist dabei das Datum der Erstzulassung: Förderfähig sind alle Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, sofern sowohl das Fahrzeug als auch die antragstellende Person die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Die Antragstellung wird vermutlich online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen und ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich. Nach aktuellem Stand soll das Antragsportal voraussichtlich ab Mai 2026 freigeschaltet werden.
Folgende Unterlagen werden voraussichtlich benötigt:
Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
Fahrzeugschein (Zulassungsnachweis)
Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Die Auszahlung erfolgt auf das Bankkonto des Antragstellers nach Prüfung aller Unterlagen.
Ist die Förderung garantiert?
Die E-Auto-Förderung wird erst nach der Zulassung des Fahrzeugs beantragt und ist grundsätzlich nicht garantiert. Unabhängig davon, ob die Förderung bereits als Anzahlung in ein Leasingangebot eingerechnet wird oder nicht, gilt: Wer bei seiner Anschaffung mit der Förderung rechnet, trägt das Risiko, dass sie am Ende nicht bewilligt wird – zum Beispiel, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sich Lieferzeiten verlängern oder Fördermittel ausgeschöpft sind.
Das Risiko eines aufgebrauchten Fördertopfs sollte jedoch realistisch eingeordnet werden. Für die E-Auto-Förderung stellt der Bund insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums reicht diese Summe voraussichtlich für rund 800.000 Fahrzeuge. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 wurden in Deutschland insgesamt etwa 850.000 Elektroautos und Plug-in-Hybride neu zugelassen.
Dabei ist wichtig zu wissen: Diese Zahl umfasst auch gewerbliche Zulassungen sowie Privatpersonen mit höherem Einkommen, die die Förderung ohnehin nicht erhalten würden. Für die tatsächlich förderberechtigten Privatkunden ist die relevante Zahl also deutlich niedriger. Das spricht dafür, dass die Fördermittel grundsätzlich für einen großen Teil der Zielgruppe ausreichen dürften – auch weit über das Jahr hinaus.
Trotzdem bleibt ein theoretisches Restrisiko. Deshalb ist es sinnvoll, vorab genau zu prüfen, ob man tatsächlich förderberechtigt ist und man sich das Fahrzeug auch im Fall einer nicht bewilligten Förderung noch leisten könnte. Zudem gilt: Je früher ein förderfähiges Fahrzeug zugelassen wird, desto geringer ist das Risiko, dass Fördermittel zu einem späteren Zeitpunkt bereits ausgeschöpft sind.
Gibt es eine Mindesthaltedauer für das geförderte Fahrzeug?
Für Kauf und Leasing gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung. Somit können Sie beim Leasing die Förderung nur für Leasingangebote mit einer Vertragsdauer ab 36 Monaten erhalten.
Wie wird die E-Auto-Förderung finanziert?
Das Förderprogramm wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Zur Verfügung stehen 3 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029, ausreichend für rund 800.000 Fahrzeuge.
Übrigens: Elektroautos sind in Deutschland weiterhin von der Kfz-Steuer befreit – diese Regelung wurde bis mindestens Ende 2035 verlängert. Ein weiterer Kostenvorteil, der das E-Auto-Leasing noch attraktiver macht.
Welche Alternativen gibt es, wenn man nicht förderfähig ist?
Auch ohne staatliche Förderung gibt es attraktive Möglichkeiten, ein Elektroauto günstig zu leasen. Häufig sorgen Hersteller- und Händlernachlässe, Sonderaktionen oder Abverkaufsmodelle für sehr wettbewerbsfähige Leasingraten.
Eine weitere interessante Option ist das Leasing von gebrauchten Elektroautos. Gebrauchtwagen im Leasing sind oft deutlich günstiger als Neuwagen, da ein Teil des Wertverlusts bereits erfolgt ist. Dadurch können sich niedrigere Monatsraten ergeben, ohne auf die Vorteile der Elektromobilität verzichten zu müssen.
Zusätzlich können E-Auto-Fahrer durch die THG-Quote weitere finanzielle Vorteile erzielen.
Bei LeasingMarkt.de, Deutschlands größtem Marktplatz für Auto-Leasing, finden Sie auch ohne Förderanspruch Elektrofahrzeuge zu attraktiven Leasingraten.
Wo finde ich passende Leasingangebote mit E-Auto-Förderung?
Wer die staatliche E-Auto-Förderung 2026 nutzen möchte, steht vor der Frage, welche Fahrzeuge förderfähig sind und wie sich der Zuschuss konkret auf das Auto-Leasing auswirkt. Genau hier hilft ein transparenter Angebotsvergleich.
Auf LeasingMarkt.de lassen sich Leasingangebote für Elektroautos und Plug-in-Hybride gezielt vergleichen. Unser Marktplatz bündelt Angebote von Autohändlern aus ganz Deutschland und ermöglicht es, förderfähige Modelle schnell zu identifizieren. So wird auf einen Blick ersichtlich, welche Fahrzeuge die Voraussetzungen erfüllen und wie sich die Förderung auf die Gesamtkosten des Leasingvertrags auswirken kann.
Gerade bei der Vielzahl an Modellen, Laufzeiten und Förderbedingungen bietet ein strukturierter Vergleich eine gute Entscheidungsgrundlage – insbesondere für alle, die den Einstieg in die Elektromobilität planen oder ein konkretes Leasingangebot mit Förderung finden möchten.
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FAQ - Häufige gestellte Fragen
Entscheidend für die Förderung ist ausschließlich das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs. Maßgeblich ist, dass das Elektroauto ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurde. Der Zeitpunkt der Bestellung oder Vertragsunterzeichnung spielt keine Rolle.
Ja. Die E-Auto-Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug die Förderkriterien erfüllt, das Zulassungsdatum nach dem 01.01.2026 war und der Antrag spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach der Zulassung gestellt wird.
Beim Leasing wird die Förderung nicht vom Händler oder Leasinggeber, sondern vom Leasingnehmer selbst beantragt. Wichtig ist, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen ist und die Mindesthaltedauer bzw. Leasingvertragslaufzeit bei mindestens 36 Monaten liegt.
Grundsätzlich wird die E-Auto-Förderung nachträglich als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Das bedeutet: Der Förderbetrag wird erst nach der Fahrzeugzulassung und Antragstellung ausgezahlt und nicht automatisch mit dem Leasingvertrag verrechnet.
Einige Händler bieten jedoch Leasingangebote an, bei denen die voraussichtliche Förderung bereits als Anzahlung in die Leasingrate eingerechnet wird. Dadurch ergeben sich besonders niedrige monatliche Raten. In diesem Fall wird die Förderung vom Kunden zunächst vorgestreckt und später durch die staatliche Einmalzahlung ausgeglichen.
Wer keine Vorleistung erbringen möchte oder kann, hat weiterhin die Möglichkeit, ein Leasingangebot ohne Anzahlung abzuschließen. Die Förderung kann dann – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – separat beantragt und als Einmalzahlung ausgezahlt werden, anstatt sie auf die monatliche Rate umzulegen.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von den persönlichen finanziellen Möglichkeiten und dem jeweiligen Leasingangebot ab. Bei Fragen zur Ausgestaltung der Angebote unterstützt der Händler gerne beratend.
Für die Antragstellung sind voraussichtlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrag
- Zulassungsbescheinigung/Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)
- Die zwei aktuellsten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt)
- Ggf. Nachweise zu Kindern im Haushalt
Die genauen Anforderungen werden mit der Förderrichtlinie final festgelegt. Die Förderung kann vermutlich ab Mai 2026 online beim Staat beantragt werden.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide. Bei Paaren – auch ohne Trauschein – werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet.
Personen ohne Einkommensteuerbescheid können diesen nachträglich einreichen. Alternativ sind z. B. eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte möglich.
Ja. Für alle geförderten Fahrzeuge gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung. Diese Regelung gilt sowohl für Kauf als auch für Leasing und soll sicherstellen, dass die Förderung tatsächlich für die Nutzung des Fahrzeugs eingesetzt wird.
Lange Lieferzeiten sind unschädlich. Entscheidend ist nicht der Bestellzeitpunkt, sondern das Zulassungsdatum. Erfolgt die Zulassung nach dem 01.01.2026, kann die Förderung beantragt werden – unabhängig davon, wann das Fahrzeug bestellt wurde.
Ja. Die Förderung ist nicht an den Produktionsstandort gebunden. Förderfähig sind alle Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden und die technischen Förderkriterien erfüllen.
Die Bundesregierung prüft laufend Anpassungen, zum Beispiel strengere Kriterien für Plug-in-Hybride ab Mitte 2027, mögliche EU-Präferenzregelungen und die Einbeziehung von Gebrauchtwagen. Die Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert.

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