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Flottenleasing

lexikon fachbegriffe

Das Flottenleasing bezeichnet das gewerbliche Leasing mehrerer Fahrzeuge. Dabei wird nicht für jedes Fahrzeug ein separater Leasingvertrag abgeschlossen, sondern der Fuhrpark im Paket geleast, was für den Leasingnehmer einen geringeren Verwaltungsaufwand bedeutet. Flottenleasing-Verträge werden in der Regel ab einem Bedarf von fünf bis zehn Fahrzeugen und zu besonders attraktiven Konditionen angeboten.

Allgemein gilt: Je mehr Fahrzeuge geleast werden, desto niedriger ist die monatliche Leasingrate.

Auch die Versicherungskosten können beim Fuhrparkleasing – im Vergleich zur Anschaffung einzelner Firmenfahrzeuge – wesentlich geringer ausfallen.

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