Ein-Prozent-Versteuerung

Bei privater Verwendung eines gewerblich finanzierten Fahrzeugs müssen nicht geschäftliche Fahrten – insofern der Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent für Dienstfahrten genutzt wird – stets versteuert werden. Wer sich gegen das Führen eines präzisen Fahrtenbuchs entscheidet, der muss pauschal ein Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises versteuern. Hinzu kommen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreis für mögliche Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte.

infografik firmenwagen versteuerung 1-prozent vs. fahrtenbuch

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