Service und Wartung des Leasingfahrzeugs, zum Beispiel Inspektionen, erfolgen stets in einer Vertrags- bzw. Partnerwerkstatt. Die Werkstattbindung ist in der Regel Teil des Leasingvertrags. In einigen Fällen akzeptieren Leasinggesellschaften auch die Leistungen freier Werkstätten. Ob diese Möglichkeit besteht, erfahren Sie von Ihrem Leasinggeber.
Mehr zum Thema Wartung von Leasingfahrzeugen lesen Sie in unserem gleichnamigen Ratgeber.
Weitere Fragen und Antworten aus den Leasing-FAQ
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