Service und Wartung des Leasingfahrzeugs, zum Beispiel Inspektionen, erfolgen stets in einer Vertrags- bzw. Partnerwerkstatt. Die Werkstattbindung ist in der Regel Teil des Leasingvertrags. In einigen Fällen akzeptieren Leasinggesellschaften auch die Leistungen freier Werkstätten. Ob diese Möglichkeit besteht, erfahren Sie von Ihrem Leasinggeber.
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