E-Auto Förderung Nur PrivatkundenVerfügbar: 08/2026
Elektro
Neuwagen
170 PS (125 kW)
Automatik
SUV / Geländewagen
Verfügbar 08/2026
E-Auto Förderung
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Wichtiger Hinweis zur Förderung:
Dieses Leasingangebot richtet sich ausschließlich an förderberechtigte Privatkunden.
Sofern die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden, bitte keine Angebotsanfrage stellen, da in diesem Fall zusätzliche Kosten entstehen.
Gewerbekunden sind von diesem Angebot ausdrücklich ausgeschlossen.
Die angebotene Leasingrate basiert auf der möglichen Elektroprämie gemäß dem E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Die Sonderzahlung/Anzahlung in Höhe von 3.000 € entspricht der derzeit vorgesehenen staatlichen Elektroprämie für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von 65.001€ bis 80.000€
Die Anzahlung ist vom Kunden vor Fahrzeugauslieferung vollständig zu leisten.
Nach Zulassung und Auslieferung des Fahrzeugs ist die Beantragung der staatlichen Prämie eigenverantwortlich durch den Kunden beim BMUKN vorzunehmen.
Sämtliche Angaben erfolgen unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlich gewährten sowie individuell möglichen Förderhöhe.
Für Beantragung, Förderberechtigung, Bewilligung und Auszahlung der staatlichen Förderung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Die dargestellten Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch dann vollständig zu erbringen ist, wenn keine staatliche Förderung gewährt wird.
Weitere Informationen zur staatlichen Kaufprämie sind auf der Webseite des BMUKN abrufbar.
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Eigene Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig
Bonität vorausgesetzt.
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Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.