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Volkswagen ID.3

Pure 💥inkl. 3.000 € staatlicher Förderung💥

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Volkswagen ID.3
Pure 💥inkl. 3.000 € staatlicher Förderung💥
E-Auto FörderungNur PrivatkundenVerfügbar: 05/2026
Elektro
Neuwagen
170 PS (125 kW)
Automatik
Kompaktklasse
Verfügbar 05/2026
E-Auto Förderung
E-Auto Förderung
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
  • Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
  • Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.

Wie hoch ist die Förderung?

Förderung für reine Elektroautos (BEV)

Zu versteuerndes Haushalts­einkommenOhne KinderMit 1 KindMit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 € — 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 € — 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 € — 85.000 €3.500 €4.000 €
85.001 € — 90.000 €4.000 €
über 90.000 €

Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)

Zu versteuerndes Haushalts­einkommenOhne KinderMit 1 KindMit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €3.500,00 €4.000,00 €4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €2.500,00 €3.000,00 €3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €1.500,00 €2.000,00 €2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €2.000,00 €2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €2.500,00 €
über 90.000 €

Beantragung der Förderung

Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
  • Reine Elektroautos (BEV)
  • Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • max. 60 g CO₂/km oder
    • mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Basisdaten
Basisdaten
Volkswagen ID.3
Pure 💥inkl. 3.000 € staatlicher Förderung💥
Reichweite
388 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 05/2026
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
Kompaktklasse
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Blau (Costa Azul Metallic)
Innenfarbe
Grau Melange / Soul-Schwarz
Ausstattung
Ausstattung
Volkswagen ID.3
Pure 💥inkl. 3.000 € staatlicher Förderung💥
Komfort
abbl. Innenspiegel
elektr. anklappb. Aussenspiegel
elektr. Fensterheber
Klimaautomatik
teilbare Rücksitzbank
Technik
Bluetooth
DAB-Radio
Multifunktionslenkrad
Start/Stop-Automatik
Touchscreen
USB
Sicherheit
ABS
Abstandstempomat
ASR
Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe
Einparkhilfe hinten
Einparkhilfe vorne
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Müdigkeits-Warnsystem
Notbremsassistent
Spurhalteassistent
Sonstige
Isofix
Metalliclackierung

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Achtung! Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Privatkunden.

Im beworbenen Angebot ist eine staatliche Prämie i.H.v. 3.000 € bereits berücksichtigt. Die Prämie ist vom Kunden zunächst vorab zu leisten und kann nach Fahrzeugzulassung eigenständig beim zuständigen Fördergeber beantragt und erstattet werden. Gerne senden wir Ihnen ein Angebot!

Ob Sie für die Prämie in Frage kommen, können Sie der Tabelle aus den Bildern entnehmen.

So viel Geld gibt es:

- Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp gibt es zwischen 1500 und 6000 Euro. Diese Zuschüsse plant die Bundesregierung bei der neuen E-Auto-Förderung:

- Der Zuschuss hängt vom Fahrzeugtyp ab. Er beträgt für reine E-Autos mindestens 3000 Euro, für Plug-in-Hybride mindestens 1500 Euro.

- Familien werden zusätzlich gefördert: Für die ersten beiden Kinder im Haushalt steigt der Zuschuss um jeweils 500 Euro auf insgesamt maximal 4000 Euro. Weitere Kinder werden nicht berücksichtigt.

- Niedrigere Einkommen werden stärker gefördert. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr unter 60.000 Euro ist eine Aufstockung der Förderung um 1000 Euro und unter 45.000 Euro um weitere 1000 Euro vorgesehen. Damit ist eine Gesamtförderung bis zu 6000 Euro für reine E-Autos und 4500 Euro für Plug-in-Hybride oder E-Autos mit Range Extender möglich.

-Das Förderprogramm unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing bis zu 6000 Euro. Das Neufahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen sein. Dieser muss auch den Förderantrag stellen.

- Der Antragsteller muss das Fahrzeug für eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung behalten.

Fahrzeugbeschreibung

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- Niedrigere Einkommen werden stärker gefördert. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr unter 60.000 Euro ist eine Aufstockung der Förderung um 1000 Euro und unter 45.000 Euro um weitere 1000 Euro vorgesehen. Damit ist eine Gesamtförderung bis zu 6000 Euro für reine E-Autos und 4500 Euro für Plug-in-Hybride oder E-Autos mit Range Extender möglich.

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Monatliche Kosten

Rate (brutto)

Rate (netto)

Preisübersicht

Leasing-Gesamtbetrag

Bruttolistenpreis

Kaufpreis

Einmalige Kosten

Anzahlung

Überführungskosten

Zulassungskosten

Gesamt, einmalig

Allgemeine Daten

Leasingfaktor

Laufzeit

Jährliche Fahrleistung

Leasingbank

Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig

Bonität vorausgesetzt.

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€/kWh

€/L

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15,2 kWh/100km

5,2 l/100km

4,6 l/100km

Ersparnis in 48 Monaten bis zu

1.477,28 €

Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen

Kombinierter Stromverbrauch
15,2 kWh/100 km
Kombinierte CO2-Emission
0 g/km
CO2-Klasse
A
Volkswagen ID.3 CO2-Emissionen
Am Juliusturm 10, 13599 Berlin
Volkswagen Automobile Berlin GmbH Spandau
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  • Adresse:   Am Juliusturm 10, 13599 Berlin
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Herausgeber

Handelsregisternummer

HRB 54308 B, Amtsgericht Charlottenburg

Vertretungsberechtigter: Andreas Wappler, Henri Strübing

USt-IdNr:  DE243910510

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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