Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
4.000 €
über 90.000 €
—
—
—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
2.500,00 €
über 90.000 €
—
—
—
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
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3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
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4.000 €
über 90.000 €
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Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
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2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
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—
2.500,00 €
über 90.000 €
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie sind auf der Suche nach einem Renault 4 Leasing Angebot? Dann könnten auch folgende Leasing Angebote für Sie interessant sein.
Renault Renault 4 E-Tech Evolution 120 Urban Range
Die Bereitstellungszeit beträgt ca. 6 bis 8 Wochen.
⚠️ WICHTIGE INFORMATION ZUR LEASINGRATE ⚠️
- Die angegebene Leasingrate berücksichtigt die höchstmögliche staatliche Elektroprämie, die im Rahmen des E-Auto-Förderprogramms für Privatpersonen vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) angeboten wird.
- Die Sonderzahlung in Höhe von 6.000,- € entspricht genau der Elektroprämie, die ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen bis 45.000 € erhält.
- Wichtig: Die Sonderzahlung muss vom Kunden vor der Fahrzeugauslieferung bezahlt werden.
- Nach der Zulassung und Fahrzeugübergabe muss der Kunde die staatliche Prämie selbstständig beim BMUKN beantragen. Dies ist ab dem 01 .Mai 2026 möglich (Stand: Januar 2026).
- Alle genannten Informationen sind unverbindlich und hängen von der individuell möglichen Prämienhöhe sowie den tatsächlichen Förderbedingungen ab.
- Genauere Informationen zur staatlichen Kaufprämie finden Sie direkt auf der Webseite des BMUKN.
- Unsere Verkaufsberater stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um ein individuelles Angebot zu erstellen und Ihre Fragen zu beantworten!
Bitte beachten Sie: Neben den monatlichen Kosten fallen auch einmalige Kosten an. Dies sind die Überführungskosten = Bereitstellungskosten (Kosten, die auf dem Transport vom Werk zum Abholort entstehen).
Autohaus König-Highlights: Sofort verfügbar
Ohne Anzahlung
59 EUR KWS König Werkstattservice inkl. Garantie: nur 59,99 € monatlich (inkl. MwSt.)
500 €-Treueprämie (Renault) Treue zahlt sich aus – erhalten Sie eine exklusive Prämie in Höhe von 500 € für Ihren neuen Renault, sofern Sie aktuell auch bereits einen Renault fahren. Gilt nur für Privat- und allgemeine Sonderkunden und über die Mobilize Financial Services. Zudem muss bereits ein Bankvertrag existieren oder vor maximal 24 Monaten beendet worden sein.
450 € Ladeguthaben geschenkt! Jetzt inklusive: 450,- € Ladeguthaben bei allen vollelektrischen Renault Neuwagen
Das Fahrzeug wird auf Ganzjahresrädern ausgeliefert.
Leasingrückgabe-Schutz Rückgabe ohne Risiko: Unser Leasingrückgabe-Schutz deckt Lack, Dellen, Innenraum und Felgen bis 3.000 € – mit nur 300 € Selbstbehalt. Gilt nur im Kilometerleasing über die Mobilize Financial Services. Mehr Informationen unter:
6.000 € Umweltförderung Sichern Sie sich bis zu 6.000 € Umweltförderung bei Erwerb eines Elektrofahrzeugs. Gültig für alle gekennzeichneten Aktionsmodelle.
Ausstattung: Ganzjahresreifen
2 USB-C Anschlüsse in der Vorderreihe
3 Kopfstützen in der 2. Sitzreihe
3-Punkt-Sicherheitsgurte auf allen Plätzen der Rücksitzbank
18-Zoll Stahlräder mit Zweifarb-Radabdeckung „Jogging“
AC 11kW On-board Charger
Antiblockiersystem mit elektronischer Bremskraftverteilung
Außenspiegel elektr. einstell- und beheizbar
Beifahrerairbag deaktivierbar
Connected Services
eCall-Notrufsystem
elektrische Fensterheber vorne und hinten mit Impulsschaltung und Klemmschutz
elektronische Parkbremse
elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) mit Berganfahrhilfe
Einparkhilfe hinten
Fahrer- und Beifahrerairbag
Fernlichtassistent
Geräuschsimulator
Gurtwarner für vordere und hintere Sitzreihe
Heckscheibe beheizbar
Innenharmonie Evolution
Isofix-i-Size-Kindersitzbefestigung
getönte Seitenscheiben hinten
Klimaautomatik
Kunststofflenkrad
Ladekabel Mode 3
LED-Tagfahrlicht
Licht- und Regensensor
Mittelkonsole mit Staufach und Mittelarmlehne
Müdigkeitswarner
Notbremsassistent mit Fußgängererkennung und Kreuzungsassistent
Notfall-Spurhalte-Assistent
OpenR link Infotainmentsystem 10-Zoll mit kabelloser Smartphone-Replikation
Reifenreparaturset
Rückfahrkamera
Seitenairbags und Windowbags vorne
Sicherheitsabstand-Warner
Stoffpolsterung in Grau gesteppte Textilbezüge, mit blauen, weißen und roten Nähten
Tempopilot mit Geschwindigkeitsbegrenzer
Verkehrszeichenerkennung mit Geschwindigkeitswarner
Voll-LED-Scheinwerfer LED Pure Vision
Wärmepumpe
Zentralverriegelung
Zum Ende Ihrer Leasinglaufzeit haben Sie bei uns volle Flexibilität:
Fahren Sie Ihr Fahrzeug per Verlängerung weiter, geben Sie es zurück oder entdecken Sie mit uns ein neues, maßgeschneidertes Leasingangebot.
Gut zu wissen: Ihr Wunschfahrzeug können Sie bei uns nicht nur leasen, sondern auch direkt kaufen oder flexibel finanzieren. Wir beraten Sie gerne persönlich!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und - wenn Sie in der Nähe sind - auf Ihren Besuch und eine Probefahrt!
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Bild zeigt Beispielabbildung des Fahrzeugs. Stand: 02/2026.
Fahrzeugbeschreibung
Renault Renault 4 E-Tech Evolution 120 Urban Range
Die Bereitstellungszeit beträgt ca. 6 bis 8 Wochen.
⚠️ WICHTIGE INFORMATION ZUR LEASINGRATE ⚠️
- Die angegebene Leasingrate berücksichtigt die höchstmögliche staatliche Elektroprämie, die im Rahmen des E-Auto-Förderprogramms für Privatpersonen vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) angeboten wird.
- Die Sonderzahlung in Höhe von 6.000,- € entspricht genau der Elektroprämie, die ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen bis 45.000 € erhält.
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- Nach der Zulassung und Fahrzeugübergabe muss der Kunde die staatliche Prämie selbstständig beim BMUKN beantragen. Dies ist ab dem 01 .Mai 2026 möglich (Stand: Januar 2026).
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- Genauere Informationen zur staatlichen Kaufprämie finden Sie direkt auf der Webseite des BMUKN.
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Bitte beachten Sie: Neben den monatlichen Kosten fallen auch einmalige Kosten an. Dies sind die Überführungskosten = Bereitstellungskosten (Kosten, die auf dem Transport vom Werk zum Abholort entstehen).
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Ausstattung: Ganzjahresreifen
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Ladekabel Mode 3
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Müdigkeitswarner
Notbremsassistent mit Fußgängererkennung und Kreuzungsassistent
Notfall-Spurhalte-Assistent
OpenR link Infotainmentsystem 10-Zoll mit kabelloser Smartphone-Replikation
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Seitenairbags und Windowbags vorne
Sicherheitsabstand-Warner
Stoffpolsterung in Grau gesteppte Textilbezüge, mit blauen, weißen und roten Nähten
Tempopilot mit Geschwindigkeitsbegrenzer
Verkehrszeichenerkennung mit Geschwindigkeitswarner
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Zentralverriegelung
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Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Bild zeigt Beispielabbildung des Fahrzeugs. Stand: 02/2026.
Angebot beanstanden
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Bemerkung zum Leasing
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
König Leasing GmbH, Kolonnenstraße 31, 10829 Berlin
Bonität vorausgesetzt.
Entscheiden Sie sich für dieses Elektroauto und sparen Sie im Vergleich zu einem herkömmlichen Benziner oder Diesel bares Geld. Nutzen Sie unseren praktischen Rechner und ermitteln Sie jetzt Ihre Ersparnis!
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801,72 €
Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Vertretungsberechtigter: Gotthard König, Dagmar König, Dirk Steeger, Roman Kerber, Alexander Michalsky
USt-IdNr: DE 158687269
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.