Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
4.000 €
über 90.000 €
—
—
—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
2.500,00 €
über 90.000 €
—
—
—
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
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3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
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4.000 €
über 90.000 €
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Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
2.500,00 €
über 90.000 €
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Basisdaten
Basisdaten
Porsche Panamera
4 E-Hybrid 🚗 Sofort verfügbar: Ihr Porsche wartet auf Sie! 🌟
Reichweite
91 km
Verfügbarkeit
Sofort
Kilometerstand
11 km
Fahrzeugaufbau
Limousine
Anzahl der Türen
4/5
Farbe
Grau (schiefergrau neo)
Innenfarbe
Schwarz
Hubraum
2894 ccm
Porsche Panamera
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Reichweite
91 km
Verfügbarkeit
Sofort
Kilometerstand
11 km
Fahrzeugaufbau
Limousine
Anzahl der Türen
4/5
Farbe
Grau (schiefergrau neo)
Innenfarbe
Schwarz
Hubraum
2894 ccm
Ausstattung
Ausstattung
Porsche Panamera
4 E-Hybrid 🚗 Sofort verfügbar: Ihr Porsche wartet auf Sie! 🌟
Komfort
beheizb. Lenkrad
elektr. Sitze
Klimaanlage
Klimaautomatik
Lederausstattung
Schlüssellose Zentralverr.
Sitzheizung vorne
Technik
Soundsystem
Sicherheit
Beifahrer-Airbag
Fahrer-Airbag
Rückfahrkamera
Spurhalteassistent
Sonstige
Alufelgen
Panorama Glasdach starr
Porsche Panamera
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Komfort
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Unser sofort verfügbares Lagerfahrzeug steht bereit, um von Ihnen gefahren zu werden.
Es sind noch weitere sofort verfügbare Fahrzeuge auf Anfrage vorhanden in anderen Ausstattungsvarianten. Fragen Sie einfach direkt bei uns an.
Ihre Ansprechpartner und Porsche-Experten vom Porsche Zentrum Hamburg Nord-West:
• Joshua Lipfert
• Marc-Sebastian Büter
Unser Angebot für Sie:
• Rundum-Betreuung durch unsere Technologieexperten, auch nach der Auslieferung – damit Sie das Beste aus Ihrem Porsche herausholen.
• Ein unvergessliches Erlebnis: Wir sind Ihr Dienstleister vor Ort und bieten Ihnen ein einmaliges Erlebnis bei der Abholung Ihres Porsches.
• Exklusive Vorteile: Wir übernehmen Hotelkosten für eine Übernachtung oder bieten Ihnen einen hochwertigen Gastronomiebesuch in Hamburg.
• Kostenfreie Taxifahrt vom Flughafen oder Bahnhof – damit Ihre Reise zu uns sorgenfrei verläuft.
Maßgeschneiderte Lösungen für die Auslieferung:
• Auf Wunsch liefern wir Ihren Porsche in einem geschlossenen Anhänger direkt zu Ihnen, damit der Kauf maximal komfortabel wird.
• Alternativ freuen wir uns, Sie persönlich bei uns im Porsche Zentrum Hamburg Nord-West begrüßen zu dürfen.
• Wenn Sie möchten, organisieren wir auch einen besonderen Tag in Hamburg für Sie und kümmern uns um Hotelbuchungen, Restaurantreservierungen und Freizeitangebote.
Verpassen Sie nicht die Chance, Ihren Porsche sofort zu fahren – kontaktieren Sie uns noch heute!
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Vertretungsberechtigter: Steffen Knies, Mark Anstötz, Dr. Ralph Müller
USt-IdNr: DE274898089
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