Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
4.000 €
über 90.000 €
—
—
—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
2.500,00 €
über 90.000 €
—
—
—
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
4.000 €
über 90.000 €
—
—
—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
2.500,00 €
über 90.000 €
—
—
—
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weiteres: Außenfarbe BLUE/BLACK, Reifendruck-Kontrollsystem, Rückfahrkamera, Scheibenwischer mit Regensensor, Scheinwerfer LED, Schließ-/Startsystem intelligent key, Lenkrad mit Multifunktion, Heckleuchten LED, Fensterheber elektr. mit Impulsgeber, Perleffekt-Lackierung, Fahrmodusschalter, Lenkrad (Kunstleder), Smartphone kabellose Schnittstelle (Apple CarPlay & Android Auto), USB-Anschluss (Typ C, 2-fach), LM-Felgen, Instrumentenanzeige TFT-Farbdisplay (10,0 Zoll), Dachzierleiste schwarz glänzend, Sitz vorn links mechan. verstellbar (6-fach), Stylingelement Stoßfänger vorn Chrom-Optik, Fahrassistenz-System: Intelligenter Geschwindigkeits-Assistent (ICC), Ambiente-Beleuchtung Armaturenbrett und Mittelkonsole mehrfarbig, Elektromotor 110 kW (cont. 78 kW), Ablagetasche an Fahrersitzlehne, Sitzbezug / Polsterung: Stoff/Kunstleder blau mit Ziernähte in Kontrastfarbe, Sitz vorn rechts mechan. verstellbar (6-fach), Airbag Fahrer-/Beifahrerseite, Anti-Blockier-System (ABS), Seitenairbag vorn, Außenspiegel elektr. verstell- und heizbar, Kopf-Airbag-System, Zentralverriegelung, Mittelkonsole mit Armlehne, Innenspiegel rahmenlos mit Abblendautomatik, Akustischer Umfeldschutz (Außensound), Außenspiegel elektr. anklappbar, Auto-Hold-Funktion, Autonomer Lenk-Assistent für selbstständiges Spurhalten, Autonomer Notbrems-Assistent, Berg-Anfahr-Assistent, Bremsanlage mit Rekuperation - Bremsenergier?ckgewinnung, Dachantenne im Haifischflossen-Design, Diebstahl-Warnanlage, Einparkhilfe seitlich, Einparkhilfe vorn und hinten, Elektr. Bremskraftverteilung (EBD), Elektron. Stabilitäts-Programm, Fahrer-Informations-System (FIS) mit Farbdisplay, Fernlichtassistent, Heckspoiler, Induktionsladeschale für Smartphone, Infotainment mit Touchscreen, Keyless-Entry, Klimaautomatik mit Zeitsteuerung, Kurvenbremskontrolle (Aktive Spurkontrolle), LED Innenraumbeleuchtung, Lendenwirbelstütze vorn links, Lenkrad heizbar, Müdigkeitserkennungs-Sensor, Navigation Nissan Connect
Die Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtfahrzeuges ist selbstverständlich kein Problem.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, Ihren Anruf oder Ihre Email.
Ihr Team-Konrad-Online-Team.
Irrtümer, (Tipp-)Fehler und Zwischenverkauf vorbehalten.
Angebot beanstanden
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
Nissan Bank / Nissan Leasing - Geschäftsbereich der RCI Banque S. A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss
Bonität vorausgesetzt.
Entscheiden Sie sich für dieses Elektroauto und sparen Sie im Vergleich zu einem herkömmlichen Benziner oder Diesel bares Geld. Nutzen Sie unseren praktischen Rechner und ermitteln Sie jetzt Ihre Ersparnis!
Sparpotential berechnen
Nissan Micra
Entscheiden Sie sich für dieses Elektroauto und sparen Sie im Vergleich zu einem herkömmlichen Benziner oder Diesel bares Geld.
€/kWh
€/L
€/L
14,7 kWh/100km
5,6 l/100km
4,6 l/100km
Ersparnis in 48 Monaten bis zu
902,40 €
Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.