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MG MG4

Urban Active 43kWh

Leasing Details

Übersicht der Leasingraten

Finden Sie die günstigste Kombination aus Laufzeit und Fahrleistung.

Übersicht der Leasingraten

MG MG4

Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.

5.000 km/Jahr7.500 km/Jahr10.000 km/Jahr15.000 km/Jahr20.000 km/Jahr25.000 km/Jahr30.000 km/Jahr
6 MonateAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
12 MonateAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
24 MonateAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
36 MonateAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
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E-Auto Förderung

Für dieses Angebot ist eine staatliche Förderung möglich. Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sie förderberechtigt sind.

E-Auto Förderung

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Verwenden Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen (ZVE) gemäß Steuerbescheid.

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Basisförderung

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Gesamtbetrag

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Hinweis: Diese Berechnung basiert auf den aktuell veröffentlichten Richtlinien des Bundesumweltministeriums. Sie ersetzt nicht die offizielle Antragstellung. Die endgültige Entscheidung über die Förderbewilligung trifft die zuständige Behörde. Der Rechner dient der Orientierung und ist nicht verbindlich.

MG MG4
Urban Active 43kWh
E-Auto Förderung möglichNur PrivatkundenVerfügbar: 07/2026
Elektro
Neuwagen
150 PS (110 kW)
Automatik
Limousine
Verfügbar 07/2026
E-Auto Förderung
E-Auto Förderung
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
  • Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
  • Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.

Beantragung der Förderung

Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
  • Reine Elektroautos (BEV)
  • Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • max. 60 g CO₂/km oder
    • mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Basisdaten
Basisdaten
MG MG4
Urban Active 43kWh
Reichweite
325 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 07/2026
Kilometerstand
5 km
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
Limousine
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Rot (Dynamic Red)
Innenfarbe
schwarz
Ausstattung
Ausstattung
MG MG4
Urban Active 43kWh
Komfort
beheizb. Frontscheibe
elektr. anklappb. Aussenspiegel
elektr. Fensterheber
Klimaautomatik
Regensensor
Standheizung
Tempomat
Technik
Bluetooth
Bordcomputer
Multifunktionslenkrad
Navigationssystem
Sprachsteuerung
Touchscreen
USB
Sicherheit
ABS
Abstandstempomat
Alarmanlage
Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe
Einparkhilfe hinten
Einparkhilfe Kamera vorne
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Müdigkeits-Warnsystem
Nachtsicht-Assistent
Nebelscheinwerfer
Notbremsassistent
Reifendruckkontrollsystem
Spurhalteassistent
Sonstige
Alufelgen
Isofix

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Das Angebot gilt nur für Privatpersonen.
Die Bereitstellungskosten (zu finden bei den LEASINGDETAILS (Rubrik: ZUSÄTZLICHEN INFORMATIONEN)) beinhalten die Frachtkosten und die Leasingsonderzahlung (ggf. finanziert über die staatliche E-Auto Förderung (entspricht der Mindestförderung für BEV)).

E-Auto Förderung Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.

Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert. Leasingsonderzahlung: 4.998,00 €. Überführungskosten 999€.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.

Wie hoch ist die Förderung? Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen : Ohne Kinder - Mit 1 Kind - Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €: 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € — 60.000 €: 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € — 80.000 €: 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € — 85.000 €: — 3.500 € 4.000 €
85.001 € — 90.000 €: — — 4.000 €
über 90.000 €: — — —

Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen : Ohne Kinder - Mit 1 Kind - Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €: 3.500,00 € 4.000,00 € 4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €: 2.500,00 € 3.000,00 € 3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €: 1.500,00 € 2.000,00 € 2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €: — 2.000,00 € 2.500,00 €
85.001 € — 90.000 € — — 2.500,00 €
über 90.000 €: — — —

Beantragung der Förderung?
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis zum 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen (max. 60 g CO₂/km ode mindestens 80 km elektrische Reichweite)
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Fahrzeugbeschreibung

Das Angebot gilt nur für Privatpersonen.
Die Bereitstellungskosten (zu finden bei den LEASINGDETAILS (Rubrik: ZUSÄTZLICHEN INFORMATIONEN)) beinhalten die Frachtkosten und die Leasingsonderzahlung (ggf. finanziert über die staatliche E-Auto Förderung (entspricht der Mindestförderung für BEV)).

E-Auto Förderung Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.

Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert. Leasingsonderzahlung: 4.998,00 €. Überführungskosten 999€.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.

Wie hoch ist die Förderung? Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen : Ohne Kinder - Mit 1 Kind - Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €: 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € — 60.000 €: 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € — 80.000 €: 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € — 85.000 €: — 3.500 € 4.000 €
85.001 € — 90.000 €: — — 4.000 €
über 90.000 €: — — —

Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen : Ohne Kinder - Mit 1 Kind - Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €: 3.500,00 € 4.000,00 € 4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €: 2.500,00 € 3.000,00 € 3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €: 1.500,00 € 2.000,00 € 2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €: — 2.000,00 € 2.500,00 €
85.001 € — 90.000 € — — 2.500,00 €
über 90.000 €: — — —

Beantragung der Förderung?
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis zum 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen (max. 60 g CO₂/km ode mindestens 80 km elektrische Reichweite)
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Angebot beanstanden

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Bemerkung zum Leasing

Leasingfaktor

Laufzeit

Jährliche Fahrleistung

Leasing-Gesamtbetrag

Leasingbank

ARVAL Deutschland GmbH, Bajuwarenring 5, 82041 Oberhaching

Bonität vorausgesetzt.

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€/kWh

€/L

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15,5 kWh/100km

5,6 l/100km

4,6 l/100km

Ersparnis in 60 Monaten bis zu

1.324,50 €

Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen

Kombinierter Stromverbrauch
15,5 kWh/100 km
Kombinierte CO2-Emission
0 g/km
CO2-Klasse
A
MG MG4 CO2-Emissionen
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USt-IdNr:  DE276821267

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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