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Übersicht der Leasingraten
MG MG4
Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.
5.000 km/Jahr
7.500 km/Jahr
10.000 km/Jahr
15.000 km/Jahr
20.000 km/Jahr
25.000 km/Jahr
30.000 km/Jahr
6 Monate
Auf Anfrage
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12 Monate
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24 Monate
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36 Monate
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48 Monate
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60 Monate
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Günstigster Preis
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E-Auto Förderung
Für dieses Angebot ist eine staatliche Förderung möglich. Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sie förderberechtigt sind.
E-Auto Förderung
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Verwenden Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen (ZVE) gemäß Steuerbescheid.
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Basisförderung
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Kinderbonus
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Gesamtbetrag
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Hinweis: Diese Berechnung basiert auf den aktuell veröffentlichten Richtlinien des Bundesumweltministeriums. Sie ersetzt nicht die offizielle Antragstellung. Die endgültige Entscheidung über die Förderbewilligung trifft die zuständige Behörde. Der Rechner dient der Orientierung und ist nicht verbindlich.
MG MG4
Premium *DER NEUE MG4*⚡️E-AUTO-FÖRDERUNGSPRÄMIE ⚡️BIS ZU 6000,00€ SICHERN⚡️
E-Auto Förderung Nur PrivatkundenVerfügbar: 04/2026
Elektro
Neuwagen
190 PS (140 kW)
Automatik
Limousine
Verfügbar 04/2026
E-Auto Förderung
E-Auto Förderung
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Basisdaten
Basisdaten
MG MG4
Premium *DER NEUE MG4*⚡️E-AUTO-FÖRDERUNGSPRÄMIE ⚡️BIS ZU 6000,00€ SICHERN⚡️
Reichweite
452 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 04/2026
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
Limousine
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Rot
Innenfarbe
Schwarz
MG MG4
Premium *DER NEUE MG4*⚡️E-AUTO-FÖRDERUNGSPRÄMIE ⚡️BIS ZU 6000,00€ SICHERN⚡️
Reichweite
452 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 04/2026
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
Limousine
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Rot
Innenfarbe
Schwarz
Ausstattung
Ausstattung
MG MG4
Premium *DER NEUE MG4*⚡️E-AUTO-FÖRDERUNGSPRÄMIE ⚡️BIS ZU 6000,00€ SICHERN⚡️
Komfort
abbl. Innenspiegel
beheizb. Lenkrad
elektr. anklappb. Aussenspiegel
elektr. Fensterheber
elektr. Sitze
Klimaautomatik
Privacy Verglasung
Schlüssellose Zentralverr.
Sitzheizung vorne
teilbare Rücksitzbank
Technik
Bluetooth
Bordcomputer
DAB-Radio
Multifunktionslenkrad
Navigationssystem
Sprachsteuerung
Touchscreen
USB
Sicherheit
Abstandstempomat
Alarmanlage
Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe hinten
Einparkhilfe Kamera 360 Grad
Einparkhilfe Kamera vorne
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Müdigkeits-Warnsystem
Nebelscheinwerfer
Notbremsassistent
Reifendruckkontrollsystem
Rückfahrkamera
Spurhalteassistent
Totwinkel-Assistent
Sonstige
Alufelgen
Isofix
Metalliclackierung
MG MG4
Premium *DER NEUE MG4*⚡️E-AUTO-FÖRDERUNGSPRÄMIE ⚡️BIS ZU 6000,00€ SICHERN⚡️
Komfort
abbl. Innenspiegel
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elektr. anklappb. Aussenspiegel
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elektr. Sitze
Klimaautomatik
Privacy Verglasung
Schlüssellose Zentralverr.
Sitzheizung vorne
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Technik
Bluetooth
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Abstandstempomat
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Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe hinten
Einparkhilfe Kamera 360 Grad
Einparkhilfe Kamera vorne
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Müdigkeits-Warnsystem
Nebelscheinwerfer
Notbremsassistent
Reifendruckkontrollsystem
Rückfahrkamera
Spurhalteassistent
Totwinkel-Assistent
Sonstige
Alufelgen
Isofix
Metalliclackierung
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AUCH IN VERSCHIEDEN FARBEN VERFÜGBAR:
- Dynamic Red (Standard Farbe)
- Arctic White (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
- Ealing Green (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
- Piccadilly Blue (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
- Black Pearl (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
- Cosmic Silver (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
- Camden Grey (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
E-Förderung:
Wer ist antragsberechtigt?
• Ausschließlich Privatpersonen
• Maximales jährliches Bruttohaushaltseinkommen: 80.000 €
• Zusätzlich erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (für bis zu zwei Kinder)
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
• Kauf oder Leasing sind förderfähig
• Es muss sich um ein erstmals in Deutschland zugelassenes Neufahrzeug handeln
• Förderfähig sind BEV, PHEV sowie REEV
• Fahrzeugklasse M1 (Personenkraftwagen mit bis zu acht Sitzplätzen)
• Vorgaben zu regionaler Wertschöpfung oder „Made in EU“ sind nicht vorgesehen
Höhe der Förderung
• Grundförderung für reine Elektrofahrzeuge (BEV): 3.000 €
• Kinderzuschlag: 500 € pro Kind, maximal 1.000 €
• Einkommensabhängige Zusatzförderung:
o Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 60.000 €: zusätzlich 1.000 €
o Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 45.000 €: weitere 1.000 €
• Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender-Fahrzeuge (REEV) erhalten eine reduzierte Basisförderung von 1.500 €
o Definition PHEV/REEV: maximal 60 g CO₂-Ausstoß oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 km
o Anpassungen dieser Kriterien sind zum 1. Juli 2027 möglich
Ab wann gilt die Förderung?
• Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, deren Kauf- oder Leasingvertrag ab dem 1. Januar abgeschlossen wurde
• Der Antrag kann bis zu ein Jahr nach der Fahrzeugzulassung gestellt werden
Antragstellung und Ablauf
• Eine detaillierte Förderrichtlinie wird voraussichtlich Ende Februar veröffentlicht
• Die Umsetzung erfolgt durch das BAFA, konkrete Abläufe sind noch offen
• Die Antragstellung ist erst nach der Zulassung des Fahrzeugs möglich
• Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate
• Ein Online-Portal zur Abwicklung wird voraussichtlich ab Mai verfügbar sein
Kunde ist für Beantragung der E-Förderung 2026 eigenverantwortlich und hat die Fördervoraussetzungen selbstständig zu prüfen.
Auto Hemmerle GmbH übernimmt hierfür keine Verantwortung oder Haftung.
Änderungen, Zwischenverkauf und Irrtürmer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewährleistung. Fahrzeugbeschreibungen sind ausdrücklich keine zugesicherten Beschaffenheitseigenschaften.
Fahrzeugbeschreibung
AUCH IN VERSCHIEDEN FARBEN VERFÜGBAR:
- Dynamic Red (Standard Farbe)
- Arctic White (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
- Ealing Green (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
- Piccadilly Blue (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
- Black Pearl (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
- Cosmic Silver (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
- Camden Grey (650,00€ Aufpreis ca. 10,00€ mntl.)
E-Förderung:
Wer ist antragsberechtigt?
• Ausschließlich Privatpersonen
• Maximales jährliches Bruttohaushaltseinkommen: 80.000 €
• Zusätzlich erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (für bis zu zwei Kinder)
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
• Kauf oder Leasing sind förderfähig
• Es muss sich um ein erstmals in Deutschland zugelassenes Neufahrzeug handeln
• Förderfähig sind BEV, PHEV sowie REEV
• Fahrzeugklasse M1 (Personenkraftwagen mit bis zu acht Sitzplätzen)
• Vorgaben zu regionaler Wertschöpfung oder „Made in EU“ sind nicht vorgesehen
Höhe der Förderung
• Grundförderung für reine Elektrofahrzeuge (BEV): 3.000 €
• Kinderzuschlag: 500 € pro Kind, maximal 1.000 €
• Einkommensabhängige Zusatzförderung:
o Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 60.000 €: zusätzlich 1.000 €
o Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 45.000 €: weitere 1.000 €
• Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender-Fahrzeuge (REEV) erhalten eine reduzierte Basisförderung von 1.500 €
o Definition PHEV/REEV: maximal 60 g CO₂-Ausstoß oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 km
o Anpassungen dieser Kriterien sind zum 1. Juli 2027 möglich
Ab wann gilt die Förderung?
• Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, deren Kauf- oder Leasingvertrag ab dem 1. Januar abgeschlossen wurde
• Der Antrag kann bis zu ein Jahr nach der Fahrzeugzulassung gestellt werden
Antragstellung und Ablauf
• Eine detaillierte Förderrichtlinie wird voraussichtlich Ende Februar veröffentlicht
• Die Umsetzung erfolgt durch das BAFA, konkrete Abläufe sind noch offen
• Die Antragstellung ist erst nach der Zulassung des Fahrzeugs möglich
• Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate
• Ein Online-Portal zur Abwicklung wird voraussichtlich ab Mai verfügbar sein
Kunde ist für Beantragung der E-Förderung 2026 eigenverantwortlich und hat die Fördervoraussetzungen selbstständig zu prüfen.
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Angebot beanstanden
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Eigene Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
ARVAL Deutschland GmbH, Bajuwarenring 5, 82041 Oberhaching
Bonität vorausgesetzt.
Entscheiden Sie sich für dieses Elektroauto und sparen Sie im Vergleich zu einem herkömmlichen Benziner oder Diesel bares Geld. Nutzen Sie unseren praktischen Rechner und ermitteln Sie jetzt Ihre Ersparnis!
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MG MG4
Entscheiden Sie sich für dieses Elektroauto und sparen Sie im Vergleich zu einem herkömmlichen Benziner oder Diesel bares Geld.
€/kWh
€/L
€/L
17,6 kWh/100km
5,6 l/100km
4,6 l/100km
Ersparnis in 60 Monaten bis zu
1.276,62 €
Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.