E-Auto Förderung Nur PrivatkundenVerfügbar: Sofort
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E-Auto Förderung
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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WICHTIGE INFORMATION ZUR LEASINGRATE
Die angegebene Leasingrate berücksichtigt die höchstmögliche staatliche Elektroprämie, die im Rahmen des E-Auto-Förderprogrammes für Privatpersonen vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) angeboten wird.
Die Sonderzahlung in Höhe von 4500,– € entspricht genau der Prämie, die ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen bis 45.000 € erhält – vorausgesetzt, es leben mindestens zwei Kinder unter 18 Jahren im Haushalt.
Wichtig: Die Sonderzahlung muss vom Kunden vor der Fahrzeugauslieferung bezahlt werden.
Nach der Zulassung und Fahrzeugübergabe muss der Kunde die staatliche Prämie selbstständig beim BMUKN beantragen. Dies ist ab dem 01. Mai 2026 möglich (Stand: Januar 2026).
Alle genannten Informationen sind unverbindlich und hängen von der individuell möglichen Prämienhöhe sowie den tatsächlichen Förderbedingungen ab.
Genauere Informationen zur staatlichen Kaufprämie finden Sie direkt auf der Webseite des BMUKN.
Unsere Verkaufsberater stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um ein individuelles Angebot zu erstellen und Ihre Fragen zu beantworten.
Abbildungen können Sonderausstattungen enthalten, die nicht zum serienmäßigen oder angebotenen Lieferumfang gehören.
Das Leasingangebot ist hinsichtlich Laufzeit und Kilometerleistung individuell nach Wunsch anpassbar. Gerne können Sie eine unverbindliche Anfrage mit Ihren Wünschen stellen.
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Eigene Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Bemerkung zum Leasing
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
Mazda Finance, Ein Service-Center der Santander Consumer Leasing GmbH, Santander Platz 1, 41061 Mönchengladbach
Bonität vorausgesetzt.
Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Kombinierter Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.