E-Auto Förderung Nur PrivatkundenVerfügbar: 10/2026
Elektro
Neuwagen
97 PS (71 kW)
Automatik
Kleinwagen
Verfügbar 10/2026
E-Auto Förderung
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
4.000 €
über 90.000 €
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—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
2.500,00 €
über 90.000 €
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Wichtiger Hinweis zur Förderung:
Dieses Leasingangebot richtet sich ausschließlich an förderberechtigte Privatkunden.
Sofern die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden, bitte keine Angebotsanfrage stellen, da in diesem Fall zusätzliche Kosten entstehen.
Gewerbekunden sind von diesem Angebot ausdrücklich ausgeschlossen.
Die angebotene Leasingrate basiert auf der möglichen Elektroprämie gemäß dem E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Die Sonderzahlung/Anzahlung in Höhe von 5.000 € entspricht der derzeit vorgesehenen staatlichen Elektroprämie für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 45.000 €
Die Anzahlung ist vom Kunden vor Fahrzeugauslieferung vollständig zu leisten.
Nach Zulassung und Auslieferung des Fahrzeugs ist die Beantragung der staatlichen Prämie eigenverantwortlich durch den Kunden beim BMUKN vorzunehmen.
Sämtliche Angaben erfolgen unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlich gewährten sowie individuell möglichen Förderhöhe.
Für Beantragung, Förderberechtigung, Bewilligung und Auszahlung der staatlichen Förderung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Die dargestellten Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch dann vollständig zu erbringen ist, wenn keine staatliche Förderung gewährt wird.
Weitere Informationen zur staatlichen Kaufprämie sind auf der Webseite des BMUKN abrufbar.
UNBEDINGT VOR DER ANFRAGE BEACHTEN
Sollten Sie bereits mit einer Verkaufsberaterin / mit einem Verkaufsberater aus der Schröder Team Gruppe bezüglich eines Fahrzeuges in Kontakt stehen, bitten wir Sie sich ausschließlich an diese Person zu wenden. Eine neue Anfrage über Leasingmarkt können wir in diesem Fall nicht berücksichtigen.
Bitte stellen Sie nur eine Anfrage, wenn Sie das Fahrzeug zu den angegebenen Konditionen kaufen möchten. Sollten noch Fragen bestehen, oder noch Wünsche bezüglich anderer Farben oder Mehrausstattung, bitten wir Sie sich telefonisch oder per Mail über den Standort Hyundai Bielefeld oder Hyundai Verl an Jan-Niklas Block zu wenden.
Irrtümer, Zwischenverkauf, Eingabe- und Datenübermittlungsfehler vorbehalten. Die Angaben im Internet sind unverbindliche Beschreibungen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Ausstattungen sind ggfs. gesondert zu prüfen. Es gelten ausschließlich die Angaben im Kaufvertrag
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
Allane SE, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 2, 82049 Pullach
Bonität vorausgesetzt.
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Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.