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Übersicht der Leasingraten
Ford Puma
Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.
5.000 km/Jahr
7.500 km/Jahr
10.000 km/Jahr
15.000 km/Jahr
20.000 km/Jahr
25.000 km/Jahr
30.000 km/Jahr
6 Monate
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12 Monate
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24 Monate
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36 Monate
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48 Monate
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60 Monate
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E-Auto Förderung
Für dieses Angebot ist eine staatliche Förderung möglich. Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sie förderberechtigt sind.
E-Auto Förderung
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Basisförderung
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Kinderbonus
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Gesamtbetrag
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Hinweis: Diese Berechnung basiert auf den aktuell veröffentlichten Richtlinien des Bundesumweltministeriums. Sie ersetzt nicht die offizielle Antragstellung. Die endgültige Entscheidung über die Förderbewilligung trifft die zuständige Behörde. Der Rechner dient der Orientierung und ist nicht verbindlich.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Basisdaten
Basisdaten
Ford Puma
43 kWh
Reichweite
376 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 04/2026
Kilometerstand
10 km
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
SUV / Geländewagen
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Gelb (Electric Yellow Metallic)
Ford Puma
43 kWh
Reichweite
376 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 04/2026
Kilometerstand
10 km
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
SUV / Geländewagen
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Gelb (Electric Yellow Metallic)
Ausstattung
Ausstattung
Ford Puma
43 kWh
Komfort
abbl. Innenspiegel
Klimaanlage
Klimaautomatik
Privacy Verglasung
Regensensor
teilbare Rücksitzbank
Tempomat
Technik
Bluetooth
Bordcomputer
Multifunktionslenkrad
Navigationssystem
Sprachsteuerung
Touchscreen
USB
Sicherheit
ABS
Alarmanlage
ASR
Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe
Einparkhilfe hinten
Einparkhilfe selbstlenk. System
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Müdigkeits-Warnsystem
Notbremsassistent
Reifendruckkontrollsystem
Rückfahrkamera
Spurhalteassistent
Sonstige
Alufelgen
Isofix
Metalliclackierung
Sportfahrwerk
Ford Puma
43 kWh
Komfort
abbl. Innenspiegel
Klimaanlage
Klimaautomatik
Privacy Verglasung
Regensensor
teilbare Rücksitzbank
Tempomat
Technik
Bluetooth
Bordcomputer
Multifunktionslenkrad
Navigationssystem
Sprachsteuerung
Touchscreen
USB
Sicherheit
ABS
Alarmanlage
ASR
Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe
Einparkhilfe hinten
Einparkhilfe selbstlenk. System
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Müdigkeits-Warnsystem
Notbremsassistent
Reifendruckkontrollsystem
Rückfahrkamera
Spurhalteassistent
Sonstige
Alufelgen
Isofix
Metalliclackierung
Sportfahrwerk
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Das Angebot gilt nur für Privatpersonen.
Leasing-Sonderzahlung: 6000,00 € (inkl. 19 % MwSt.) --> entspricht der maximal möglichen staatlichen E-Auto Förderung
Überführungskosten werden gesondert in Höhe von 990,00 € (inkl 19 % MwSt.) in Rechnung gestellt.
Bestellfahrzeug: Lieferzeit: ca. 3-4 Monate (unverbindlich)
E-Auto Förderung Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland.
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung? Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen : Ohne Kinder - Mit 1 Kind - Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €: 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € — 60.000 €: 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € — 80.000 €: 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € — 85.000 €: — 3.500 € 4.000 €
85.001 € — 90.000 €: — — 4.000 €
über 90.000 €: — — —
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen : Ohne Kinder - Mit 1 Kind - Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €: 3.500,00 € 4.000,00 € 4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €: 2.500,00 € 3.000,00 € 3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €: 1.500,00 € 2.000,00 € 2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €: — 2.000,00 € 2.500,00 €
85.001 € — 90.000 € — — 2.500,00 €
über 90.000 €: — — —
Beantragung der Förderung?
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis zum 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen (max. 60 g CO₂/km ode mindestens 80 km elektrische Reichweite)
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Fahrzeugbeschreibung
Das Angebot gilt nur für Privatpersonen.
Leasing-Sonderzahlung: 6000,00 € (inkl. 19 % MwSt.) --> entspricht der maximal möglichen staatlichen E-Auto Förderung
Überführungskosten werden gesondert in Höhe von 990,00 € (inkl 19 % MwSt.) in Rechnung gestellt.
Bestellfahrzeug: Lieferzeit: ca. 3-4 Monate (unverbindlich)
E-Auto Förderung Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland.
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung? Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen : Ohne Kinder - Mit 1 Kind - Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €: 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € — 60.000 €: 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € — 80.000 €: 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € — 85.000 €: — 3.500 € 4.000 €
85.001 € — 90.000 €: — — 4.000 €
über 90.000 €: — — —
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen : Ohne Kinder - Mit 1 Kind - Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €: 3.500,00 € 4.000,00 € 4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €: 2.500,00 € 3.000,00 € 3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €: 1.500,00 € 2.000,00 € 2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €: — 2.000,00 € 2.500,00 €
85.001 € — 90.000 € — — 2.500,00 €
über 90.000 €: — — —
Beantragung der Förderung?
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis zum 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen (max. 60 g CO₂/km ode mindestens 80 km elektrische Reichweite)
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Angebot beanstanden
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Eigene Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
Ford Bank, Josef-Lammerting-Allee 24-34, 50933 Köln
Bonität vorausgesetzt.
Inzahlungnahme
Dieses Angebot gilt ausschließlich für Personen, die ein Fahrzeug in Zahlung geben. Weitere Details und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung oder erhalten Sie auf Anfrage direkt vom Händler.
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€/kWh
€/L
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13,2 kWh/100km
6,2 l/100km
6,0 l/100km
Ersparnis in 48 Monaten bis zu
1.621,54 €
Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.