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E-Auto FörderungNur PrivatkundenVerfügbar: 03/2026
Elektro
Neuwagen
169 PS (124 kW)
Automatik
SUV / Geländewagen
Verfügbar 03/2026
E-Auto Förderung
E-Auto Förderung
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
  • Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
  • Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.

Wie hoch ist die Förderung?

Förderung für reine Elektroautos (BEV)

Zu versteuerndes Haushalts­einkommenOhne KinderMit 1 KindMit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 € — 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 € — 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 € — 85.000 €3.500 €4.000 €
85.001 € — 90.000 €4.000 €
über 90.000 €

Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)

Zu versteuerndes Haushalts­einkommenOhne KinderMit 1 KindMit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €3.500,00 €4.000,00 €4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €2.500,00 €3.000,00 €3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €1.500,00 €2.000,00 €2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €2.000,00 €2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €2.500,00 €
über 90.000 €

Beantragung der Förderung

Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis zum 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
  • Reine Elektroautos (BEV)
  • Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • max. 60 g CO₂/km oder
    • mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Basisdaten
Basisdaten
Ford Puma
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Reichweite
376 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 03/2026
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
SUV / Geländewagen
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Gelb (Vivid Yellow)
Innenfarbe
Stoff
Ausstattung
Ausstattung
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Komfort
abbl. Innenspiegel
elektr. anklappb. Aussenspiegel
elektr. Fensterheber
Klimaautomatik
Privacy Verglasung
Regensensor
Sportsitze
teilbare Rücksitzbank
Tempomat
Technik
Bluetooth
Bordcomputer
DAB-Radio
Multifunktionslenkrad
Navigationssystem
Sprachsteuerung
Touchscreen
USB
Sicherheit
ABS
Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe
Einparkhilfe hinten
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Müdigkeits-Warnsystem
Nebelscheinwerfer
Notbremsassistent
Reifendruckkontrollsystem
Rückfahrkamera
Xenon-Scheinwerfer
Sonstige
Isofix

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Optionale Leistungen

Folgende Leistungen können Sie optional hinzubuchen. Alle Preise sind inkl. MwSt. und beziehen sich auf die Basis-Rate von 36 Monaten und 5.000 km/Jahr.
KFZ-Lieferung
+399,00 € einmalig
Achtung! Vor Anfrage gut durchlesen!!!Achtung! Vor Anfrage gut durchlesen!!!Achtung! Vor Anfrage gut durchlesen!!!

Für weitere Vorabinformationen rufen Sie uns gerne vorab an!!!

bis zu € 5.000,- für ALLE, ALLE!!!! Die Umweltprämie von Ford!!!

Bei diesen Angebot handelt es sich um einen Ford Puma Gen-E, Elektromotor 124 kW (168 PS) - 43kWh, Frontantrieb, Bestellfahrzeug, Lieferzeit ca.6-8 Wochen, die staatliche Förderung ist in diesen Angebot als Leasingsonderzahlung in der höchsten Stufe mit eingerechnet. Für diese geht der Kunde in Vorkasse

*weitere Ausstattung gegen Aufpreis möglich!!!

Die Staatliche Förderung muss jeder Kunde selber nach Zulassung des Fahrzeugs beantragen. Dieses wird nicht vom Händler übernommen. Der Händler garantiert nicht für die korrekte Auszahlung der Förderung!
__________________________________________________________________
Wir sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner in Münster rund um Ford. Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen, ob Service oder Reparaturen – bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Dann schreiben Sie uns, rufen Sie an oder kommen Sie einfach vorbei. Wir sind gerne für Sie da!

Ihr Ford Team vor Ort

Nur für Entschlossene: AUSDRÜCKLICH NUR DANN ANFRAGEN, WENN SIE OHNE ZWEIFEL BEREIT SIND, EINEN LEASINGVERTRAG ZU AUSGEWÄHLTEN KONDITIONEN ZU UNTERZEICHNEN.(Dem Händler entstehen Gebühren bei jeder Anfrage.)

Mindestanforderungen der Bank an Leasingnehmer: Gewerbe/ Firma muss min. 30 Monate bestehen, Positive Creditreform/Schufa Auskunft, positive Bonität ist Voraussetzung. Bei Privatpersonen unbefristeter Arbeitsvertrag/Rentenbescheid nach Probezeit, positive Schufa, unbefristeter Aufenthaltstitel und Wohnort in Deutschland.
__________________________________________________________________
Staatliche Förderung – alle Informationen auf einen Blick!

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der staatlichen Förderung neben dem 5.000€ Ford Bonus zusammengefasst:5

I. Förderfähige Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

• Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)

• Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab 01.01.2026 im Inland

• Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)

• Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen

Welche technischen Anforderungen müssen Plug-in-Hybride erfüllen?

• Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km

• Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft)

II. Voraussetzungen für Antragsteller

Wer ist antragsberechtigt & welche Einkommensgrenzen gelten?

• Nur für Privatpersonen

• Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze

• Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000 €)

• Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert

Wie wird das Einkommen nachgewiesen (auch für Rentner)?

• Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)

• Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023

• Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte

• Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist



III. Höhe der Förderung

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Kauf & Leasing?

• Der Förderungsbetrag ist für Kauf & Leasing identisch

• Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)

• Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)

• Soziale Staffelung:

o 1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr

o weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr

• Maximale Förderung (für Kauf & Leasing): bis zu 6.000 € möglich



IV. Ablauf und Bedingungen

Wann & wie erfolgt die Antragstellung?

• Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026

• Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich

• Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung

• Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)

• Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen



Welche weiteren Bedingungen & Dokumente sind wichtig?

• Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)

• Erforderliche Dokumente:

o Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags

o Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)

o Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

[5]Die Informationen stammen von und entsprechen dem Stand vom 19.01.2026. Weitere Informationen Sie dort.
Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)

Fahrzeugbeschreibung

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Bei diesen Angebot handelt es sich um einen Ford Puma Gen-E, Elektromotor 124 kW (168 PS) - 43kWh, Frontantrieb, Bestellfahrzeug, Lieferzeit ca.6-8 Wochen, die staatliche Förderung ist in diesen Angebot als Leasingsonderzahlung in der höchsten Stufe mit eingerechnet. Für diese geht der Kunde in Vorkasse

*weitere Ausstattung gegen Aufpreis möglich!!!

Die Staatliche Förderung muss jeder Kunde selber nach Zulassung des Fahrzeugs beantragen. Dieses wird nicht vom Händler übernommen. Der Händler garantiert nicht für die korrekte Auszahlung der Förderung!
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Wir sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner in Münster rund um Ford. Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen, ob Service oder Reparaturen – bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Dann schreiben Sie uns, rufen Sie an oder kommen Sie einfach vorbei. Wir sind gerne für Sie da!

Ihr Ford Team vor Ort

Nur für Entschlossene: AUSDRÜCKLICH NUR DANN ANFRAGEN, WENN SIE OHNE ZWEIFEL BEREIT SIND, EINEN LEASINGVERTRAG ZU AUSGEWÄHLTEN KONDITIONEN ZU UNTERZEICHNEN.(Dem Händler entstehen Gebühren bei jeder Anfrage.)

Mindestanforderungen der Bank an Leasingnehmer: Gewerbe/ Firma muss min. 30 Monate bestehen, Positive Creditreform/Schufa Auskunft, positive Bonität ist Voraussetzung. Bei Privatpersonen unbefristeter Arbeitsvertrag/Rentenbescheid nach Probezeit, positive Schufa, unbefristeter Aufenthaltstitel und Wohnort in Deutschland.
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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der staatlichen Förderung neben dem 5.000€ Ford Bonus zusammengefasst:5

I. Förderfähige Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

• Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)

• Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab 01.01.2026 im Inland

• Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)

• Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen

Welche technischen Anforderungen müssen Plug-in-Hybride erfüllen?

• Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km

• Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft)

II. Voraussetzungen für Antragsteller

Wer ist antragsberechtigt & welche Einkommensgrenzen gelten?

• Nur für Privatpersonen

• Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze

• Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000 €)

• Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert

Wie wird das Einkommen nachgewiesen (auch für Rentner)?

• Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)

• Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023

• Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte

• Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist



III. Höhe der Förderung

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Kauf & Leasing?

• Der Förderungsbetrag ist für Kauf & Leasing identisch

• Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)

• Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)

• Soziale Staffelung:

o 1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr

o weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr

• Maximale Förderung (für Kauf & Leasing): bis zu 6.000 € möglich



IV. Ablauf und Bedingungen

Wann & wie erfolgt die Antragstellung?

• Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026

• Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich

• Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung

• Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)

• Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen



Welche weiteren Bedingungen & Dokumente sind wichtig?

• Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)

• Erforderliche Dokumente:

o Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags

o Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)

o Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

[5]Die Informationen stammen von und entsprechen dem Stand vom 19.01.2026. Weitere Informationen Sie dort.
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Allgemeine Daten

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13,1 kWh/100km

6,2 l/100km

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Ersparnis in 36 Monaten bis zu

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Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen

Kombinierter Stromverbrauch
13,1 kWh/100 km
Kombinierte CO2-Emission
0 g/km
CO2-Klasse
A
Ford Puma CO2-Emissionen
Friedrich-Ebert-Str. 71-91, 48153 Münster
Autohaus Fischer GmbH
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Händler-Impressum

Standort & Kontakt

  • Adresse:   Friedrich-Ebert-Str. 71-91, 48153 Münster
  • Telefon:  

Herausgeber

Handelsregisternummer

HRB 16053, Amtsgericht Coesfeld

Vertretungsberechtigter: Georg Dillhage

USt-IdNr:  DE304477368

Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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