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Übersicht der Leasingraten
Ford Explorer
Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.
5.000 km/Jahr
7.500 km/Jahr
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20.000 km/Jahr
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6 Monate
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12 Monate
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24 Monate
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E-Auto Förderung
Für dieses Angebot ist eine staatliche Förderung möglich. Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sie förderberechtigt sind.
E-Auto Förderung
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Verwenden Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen (ZVE) gemäß Steuerbescheid.
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Basisförderung
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Kinderbonus
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Gesamtbetrag
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Hinweis: Diese Berechnung basiert auf den aktuell veröffentlichten Richtlinien des Bundesumweltministeriums. Sie ersetzt nicht die offizielle Antragstellung. Die endgültige Entscheidung über die Förderbewilligung trifft die zuständige Behörde. Der Rechner dient der Orientierung und ist nicht verbindlich.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie sind auf der Suche nach einem Ford Explorer Leasing Angebot? Dann könnten auch folgende Leasing Angebote für Sie interessant sein.
Optionale Leistungen
Folgende Leistungen können Sie optional hinzubuchen. Alle Preise sind inkl. MwSt. und beziehen sich auf die Basis-Rate von 36 Monaten und 5.000 km/Jahr.
KFZ-Lieferung
+399,00 € einmalig
Achtung! Vor Anfrage gut durchlesen!!!Achtung! Vor Anfrage gut durchlesen!!!Achtung! Vor Anfrage gut durchlesen!!!
Nur für Entschlossene: AUSDRÜCKLICH NUR DANN ANFRAGEN, WENN SIE OHNE ZWEIFEL BEREIT SIND, EINEN LEASINGVERTRAG ZU AUSGEWÄHLTEN KONDITIONEN ZU UNTERZEICHNEN.(Dem Händler entstehen Gebühren bei jeder Anfrage.)
Für weitere Vorabinformationen rufen Sie uns gerne vorab an!!!
Bei diesen Angebot handelt es sich um einen Ford Explorer BEV, Elektromotor 140 kW (190 PS) - 58kWh, Frontantrieb, Bestellfahrzeug, Lieferzeit ca.8-10 Wochen, in der Ausstattung "Style" ,die staatliche Förderung ist in diesen Angebot als Leasingsonderzahlung in Höhe von € 4.000,- mit eingerechnet. Für diese geht der Kunde in Vorkasse
*weitere Ausstattung gegen Aufpreis möglich!!!
Die Staatliche Förderung muss jeder Kunde selber nach Zulassung des Fahrzeugs beantragen. Dieses wird nicht vom Händler übernommen. Der Händler garantiert nicht für die korrekte Auszahlung der Förderung! __________________________________________________________________
Wir sind Ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner in Münster rund um Ford. Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen, ob Service oder Reparaturen – bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Dann schreiben Sie uns, rufen Sie an oder kommen Sie einfach vorbei. Wir sind gerne für Sie da!
Ihr Ford Team vor Ort
Nur für Entschlossene: AUSDRÜCKLICH NUR DANN ANFRAGEN, WENN SIE OHNE ZWEIFEL BEREIT SIND, EINEN LEASINGVERTRAG ZU AUSGEWÄHLTEN KONDITIONEN ZU UNTERZEICHNEN.(Dem Händler entstehen Gebühren bei jeder Anfrage.)
Mindestanforderungen der Bank an Leasingnehmer: Gewerbe/ Firma muss min. 30 Monate bestehen, Positive Creditreform/Schufa Auskunft, positive Bonität ist Voraussetzung. Bei Privatpersonen unbefristeter Arbeitsvertrag/Rentenbescheid nach Probezeit, positive Schufa, unbefristeter Aufenthaltstitel und Wohnort in Deutschland. __________________________________________________________________
Staatliche Förderung – alle Informationen auf einen Blick!
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der staatlichen Förderung neben dem 5.000€ Ford Bonus zusammengefasst:5
I. Förderfähige Fahrzeuge
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
• Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)
• Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab 01.01.2026 im Inland
• Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)
• Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen
Welche technischen Anforderungen müssen Plug-in-Hybride erfüllen?
• Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
• Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft)
II. Voraussetzungen für Antragsteller
Wer ist antragsberechtigt & welche Einkommensgrenzen gelten?
• Nur für Privatpersonen
• Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze
• Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000 €)
• Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert
Wie wird das Einkommen nachgewiesen (auch für Rentner)?
• Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)
• Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023
• Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte
• Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist
III. Höhe der Förderung
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Kauf & Leasing?
• Der Förderungsbetrag ist für Kauf & Leasing identisch
• Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)
• Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)
• Soziale Staffelung:
o 1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr
o weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr
• Maximale Förderung (für Kauf & Leasing): bis zu 6.000 € möglich
IV. Ablauf und Bedingungen
Wann & wie erfolgt die Antragstellung?
• Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026
• Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
• Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung
• Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)
• Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen
Welche weiteren Bedingungen & Dokumente sind wichtig?
• Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)
• Erforderliche Dokumente:
o Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
o Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)
o Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
[5]Die Informationen stammen von und entsprechen dem Stand vom 19.01.2026. Weitere Informationen Sie dort.
Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)
Fahrzeugbeschreibung
Achtung! Vor Anfrage gut durchlesen!!!Achtung! Vor Anfrage gut durchlesen!!!Achtung! Vor Anfrage gut durchlesen!!!
Nur für Entschlossene: AUSDRÜCKLICH NUR DANN ANFRAGEN, WENN SIE OHNE ZWEIFEL BEREIT SIND, EINEN LEASINGVERTRAG ZU AUSGEWÄHLTEN KONDITIONEN ZU UNTERZEICHNEN.(Dem Händler entstehen Gebühren bei jeder Anfrage.)
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Bei diesen Angebot handelt es sich um einen Ford Explorer BEV, Elektromotor 140 kW (190 PS) - 58kWh, Frontantrieb, Bestellfahrzeug, Lieferzeit ca.8-10 Wochen, in der Ausstattung "Style" ,die staatliche Förderung ist in diesen Angebot als Leasingsonderzahlung in Höhe von € 4.000,- mit eingerechnet. Für diese geht der Kunde in Vorkasse
*weitere Ausstattung gegen Aufpreis möglich!!!
Die Staatliche Förderung muss jeder Kunde selber nach Zulassung des Fahrzeugs beantragen. Dieses wird nicht vom Händler übernommen. Der Händler garantiert nicht für die korrekte Auszahlung der Förderung! __________________________________________________________________
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Mindestanforderungen der Bank an Leasingnehmer: Gewerbe/ Firma muss min. 30 Monate bestehen, Positive Creditreform/Schufa Auskunft, positive Bonität ist Voraussetzung. Bei Privatpersonen unbefristeter Arbeitsvertrag/Rentenbescheid nach Probezeit, positive Schufa, unbefristeter Aufenthaltstitel und Wohnort in Deutschland. __________________________________________________________________
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I. Förderfähige Fahrzeuge
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
• Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)
• Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab 01.01.2026 im Inland
• Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)
• Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen
Welche technischen Anforderungen müssen Plug-in-Hybride erfüllen?
• Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
• Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft)
II. Voraussetzungen für Antragsteller
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• Nur für Privatpersonen
• Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze
• Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000 €)
• Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert
Wie wird das Einkommen nachgewiesen (auch für Rentner)?
• Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)
• Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023
• Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte
• Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist
III. Höhe der Förderung
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Kauf & Leasing?
• Der Förderungsbetrag ist für Kauf & Leasing identisch
• Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)
• Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)
• Soziale Staffelung:
o 1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr
o weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr
• Maximale Förderung (für Kauf & Leasing): bis zu 6.000 € möglich
IV. Ablauf und Bedingungen
Wann & wie erfolgt die Antragstellung?
• Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026
• Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
• Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung
• Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)
• Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen
Welche weiteren Bedingungen & Dokumente sind wichtig?
• Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)
• Erforderliche Dokumente:
o Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
o Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)
o Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
[5]Die Informationen stammen von und entsprechen dem Stand vom 19.01.2026. Weitere Informationen Sie dort.
Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)
Angebot beanstanden
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Brutto Kaufpreis
Einmalige Kosten
Eigene Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
Ford Bank, Josef-Lammerting-Allee 24-34, 50933 Köln
Bonität vorausgesetzt.
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6,2 l/100km
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Ersparnis in 36 Monaten bis zu
1.102,69 €
Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.