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E-Auto-Förderung beantragen: So geht’s beim Leasing

Das Förderportal für die E-Auto-Förderung 2026 ist seit dem 19. Mai 2026 online. Privatpersonen können die Förderung digital beantragen – auch für geleaste Elektroautos. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind möglich. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie die Förderung für Ihr Leasing-Fahrzeug beantragen können und was Sie beachten müssen.

E Auto Förderung beantragen

E-Auto-Förderantrag & Leasing auf einen Blick

  • Förderung gilt auch für Leasingfahrzeuge – bis zu 6.000 € möglich

  • Mindestleasinglaufzeit: 36 Monate

  • Antragstellung digital über das BAFA-Förderportal

  • Verifizierte BundID für Antrag erforderlich

  • Plug-in-Hybride benötigen zusätzlich ein CoC-Zertifikat

  • Einkommensteuerbescheide müssen hochgeladen werden

Wo wird die E-Auto-Förderung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland – das Online-Portal für die E-Auto-Förderung. Dort geben Sie alle erforderlichen Informationen ein und laden die benötigten Nachweise hoch. Anschließend prüft das BAFA Ihren Antrag und entscheidet über die Auszahlung der Förderung.

Wichtig für Leasingnehmer: Den Antrag auf E-Auto-Förderung stellen Sie selbst – nicht der Händler. Die Antragstellung ist erst möglich, nachdem das Fahrzeug zugelassen wurde.

BundID für den BAFA-Antrag vorbereiten: So geht’s

Für den Förderantrag benötigen Sie eine verifizierte BundID – also ein digitales Bürgerkonto, das Sie vor Antragstellung im Förderportal erstellen können.

Für die Erstellung eines BundID-Kontos benötigen Sie:

  • Online-Funktion des Personalausweises inklusive persönlicher Pin und AusweisApp auf dem Smartphone

  • Oder ein bestehendes ELSTER-Zertifikat – dies besitzen Sie, wenn Sie schon mal eine Steuererklärung über ELSTER online gemacht haben.

Auch ohne deutschen Personalausweis können Sie eine BundID erstellen und sich für den Förderantrag identifizieren. Alternativ lassen sich dafür auch folgende Dokumente nutzen:

  • elektronischer Aufenthaltstitel

  • Unionsbürgerkarte

Wichtig: Eine einfache Registrierung bei BundID mit E-Mail-Adresse ohne Identitätsbestätigung genügt nicht für den Förderantrag.

Anschließend können Sie sich mit Ihrer verifizierten BundID im Förderportal anmelden und den Antrag auf E-Auto-Förderung stellen.

E-Auto-Förderung beantragen – Schritt für Schritt

Sie beantragen die E-Auto-Förderung für Ihr Leasing-Auto vollständig digital.

1. Leasingvertrag mit mindestens 36 Monaten Laufzeit abschließen

Damit ein Leasingfahrzeug förderfähig ist, muss die Laufzeit mindestens 36 Monate betragen. Kürzere Leasingverträge erfüllen die Förderbedingungen nicht. Prüfen Sie außerdem, ob Sie grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

2. Fahrzeug zulassen

Förderfähig sind ausschließlich Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie den Wagen zuerst zulassen und als Fahrzeughalter eingetragen sein.

3. Mit verifizierter BundID im Förderportal anmelden

Anschließend melden Sie sich über die verifizierte BundID im Förderportal an.

4. Angaben zum Antragsteller ergänzen

Ein Teil Ihrer persönlichen Daten wird automatisch aus der BundID übernommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Name

  • Adresse

  • Steueridentifikationsnummer

Zusätzlich müssen weitere Angaben gemacht werden.

5. Angaben zum Fahrzeug machen

Im Förderportal müssen Sie anschließend verschiedene Fahrzeugdaten eingeben. Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrzeugtyp

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)

  • Prüfziffer aus dem Fahrzeugschein

  • Angabe, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wurde.

Die benötigten Informationen finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Für Plug-in-Hybride muss zusätzlich das sogenannte CoC-Zertifikat (Certificate of Conformity) hochgeladen werden. Darüber werden unter anderem die technischen Fördervoraussetzungen nachgewiesen.

Wichtig: Das CoC-Zertifikat erhalten Sie vom Hersteller oder Händler, bei dem der Wagen geleast wurde.

6. Kinder im Haushalt nachweisen

Kinder im Haushalt können Sie direkt über die hochgeladenen Einkommensteuerbescheide nachweisen.

Alternativ können Sie die Angaben auch nachweisen über:

  • einen Kindergeldnachweis

  • oder eine erweiterte Meldebescheinigung.

Die entsprechenden Dokumente müssen im Förderportal hochgeladen werden.

7. Einkommensteuerbescheide hochladen

Für den Förderantrag müssen Sie die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre hochladen.

Das bedeutet konkret: Wurde das Fahrzeug beispielsweise 2026 geleast, aber der Einkommensteuerbescheid für 2025 liegt noch nicht vor, können Sie stattdessen auch die Bescheide aus 2023 und 2024 einreichen.

8. Antrag absenden und Prüfung abwarten

Nach erfolgreicher Einreichung prüft das BAFA die Angaben und zahlt die Förderung anschließend auf das von Ihnen hinterlegte Bankkonto aus.

Welche Voraussetzungen gelten beim Leasing?

Wer die Förderung für ein Elektroauto-Leasing beantragen möchte, sollte einige wichtige Voraussetzungen beachten.

Die Förderung gilt ausschließlich für Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Zudem muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten haben.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Gewerbliche Kunden sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch das Haushaltseinkommen spielt bei der Förderung eine wichtige Rolle.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 80.000 € pro Haushalt betragen. Mit Kindern im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 € pro Kind. Berücksichtigt werden maximal zwei Kinder, wodurch die Grenze auf bis zu 90.000 € pro Haushalt steigen kann.

Voraussetzung für die Förderung von Plug-in-Hybriden ist, dass das Fahrzeug entweder einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 g/km aufweist oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreicht. Der Nachweis erfolgt über das sogenannte CoC-Zertifikat (Certificate of Conformity), das vom Händler oder Hersteller ausgehändigt wird.

Wie hoch ist die Förderung beim Leasing?

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem ab von:

  • Fahrzeugtyp

  • Haushaltseinkommen

  • Anzahl der Kinder im Haushalt.

Für reine Elektroautos sind Zuschüsse von bis zu 6.000 € möglich. Plug-in-Hybride werden ebenfalls gefördert, allerdings mit maximal 4.500 €.

Beim Leasing kann die Förderung die monatliche Rate deutlich senken, da sie von Händlern häufig als Anzahlung im Angebot berücksichtigt wird. Sie müssen die Förderung dann zwar vorstrecken, profitieren dafür während der vollen Laufzeit von niedrigen Raten. Alternativ können Sie sich für Angebote ohne Anzahlung entscheiden.

Häufige Fehler beim Antrag auf E-Auto-Förderung vermeiden

Damit die Förderung nicht an formalen Problemen scheitert, sollten Leasingkunden besonders folgende Fallstricke vermeiden:

  • Leasinglaufzeit unter 36 Monaten

  • BundID ohne Verifizierung

  • fehlendes CoC-Zertifikat bei Plug-in-Hybriden

  • unvollständige Steuerunterlagen

  • Nachweise nicht vollständig hochgeladen

Fazit: Gut vorbereitet ist der BAFA-Antrag schnell erledigt

Mit dem Start des neuen BAFA-Förderportals kann die E-Auto-Förderung 2026 nun auch für Leasingfahrzeuge offiziell beantragt werden. Besonders wichtig ist dabei eine gute Vorbereitung – vor allem bei der BundID, der Mindestleasinglaufzeit und den erforderlichen Nachweisen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Förderung vollständig digital beantragen und so beim Elektroauto-Leasing von attraktiven Zuschüssen profitieren.

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