E-Auto Förderung Nur PrivatkundenVerfügbar: 08/2026
Elektro
Neuwagen
224 PS (165 kW)
Automatik
SUV / Geländewagen
Verfügbar 08/2026
E-Auto Förderung
E-Auto Förderung
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
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4.000 €
über 90.000 €
—
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—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
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2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
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2.500,00 €
über 90.000 €
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
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3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
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4.000 €
über 90.000 €
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Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
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60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
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2.000,00 €
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85.001 € — 90.000 €
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über 90.000 €
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie sind auf der Suche nach einem Toyota bZ4X Leasing Angebot? Dann könnten auch folgende Leasing Angebote für Sie interessant sein.
Abholung in Dresden!
Achtung! Dieses Angebot wurde mit einer Anzahlung in Höhe der 6.000,- € Elektroauto Förderung gerechnet.
Elektroprämie: „Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für eine neue E-Auto-Förderung bekannt gegeben. Sie finden diese unter: BMUKN: Neues E-Auto-Förderprogramm mit sozialer Staffelung: Zuschüsse für Neuzulassungen ab 1.1.2026 | Pressemitteilung
Das bestellte Fahrzeug ist – abhängig vom Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - grundsätzlich förderfähig. Die mögliche Höhe der Förderung wurde anhand der vom Leasingnehmer mitgeteilten, förderfähigen Voraussetzungen, die dem Leasingnehmer bekannt sind und besprochen wurden – ohne erfolgte Überprüfung und Gewähr - ermittelt und als Leasingsonderzahlung, die vor Auslieferung des Fahrzeugs an den ausliefernden Händler zu zahlen ist, vereinbart. Für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Antragstellung der Förderung ist der Leasingnehmer, auf welchen das Fahrzeug auch zugelassen sein muss, selbst verantwortlich.“
Achtung! Das Angebot versteht sich zuzüglich Überführungskosten von 1.490,- € brutto!
Aktuell noch mehrere Farben auf Lager. Bitte sprechen Sie uns an!
Bei durchgehendem Service bei einem Toyota-Vertragspartner ist eine Garantieverlängerung bis zu 15 Jahren ab Erstzulassung oder einer Laufleistung von bis zu 250.000 Kilometern möglich!
Konnektivität & Infotainment Smartphone Integration, Apple Carplay kabellos und Android Auto
Bluetooth® Freisprecheinrichtung
Lautsprecher (6)
Navigationssystem Toyota Smart Connect Plus mit Cloud- und Onboard Navigation
Sprachsteuerung, Smart Voice Assistant
14" Multimediadisplay
Digital Key
USB C Anschluss
Sprachsteuerung
Sicherheit & Assistenzsysteme Airbag, Beifahrer/Fahrer seitlich
Spurverfolgungsassistent
Alarmanlage, Einbruchsensor
Pre-Collision-System, Verkehrsteilnehmererkennung
Rückfahrkamera
Pre-Collision-System, Verkehrsteilnehmererkennung
Türverriegelung, Kindersicherung hinten
Türen, Ausstiegsassistent
Verkehrszeichenerkennung (RSA)
Einparksensoren hinten mit Objekt, Fahrzeug und Fußgänger-Erkennung
Schalter Geschwindigkeitsbegrenzer, Lenkrad
Kreuzungs-Assistent (Fußgänger- und Fahrzeugerkennung beim Abbiegen)
Einparkhilfen vorne mit automatischer Bremsfunktion (ICS)
Airbag, Beifahrer/Fahrer zentral
360°-Kamerasystem
Notsystem, Anhalteassistent
Airbag, Beifahrer/Fahrer vorn
Alarmanlage, Neigungssensor
Reifendruck-Warnsystem (TPWS)
Spurhalteassistent (LDA), mit Lenkunterstützung
Warnleuchtenaktivierung bei Notbremsung
Adaptive/intelligente Geschwindigkeitsregelanlage
Alarmanlage, Glasbruchsensor
Rückfahrassistent mit Bremsunterstützung (Fahrzeuge)
Abbildung zeigt ggf. kostenpflichtige Zusatzausstattungen und versteht sich als Beispiel für das Modell "Toyota bZ4X Touring".
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Fahrzeugbeschreibung
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Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Angebot beanstanden
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Bemerkung zum Leasing
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
Toyota Kreditbank GmbH, Toyota Allee 5, 50415 Köln
Bonität vorausgesetzt.
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14,0 kWh/100km
6,2 l/100km
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Ersparnis in 48 Monaten bis zu
2.359,00 €
Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, erteilt durch die IHK Dresden Straße Langer Weg 4 01239 Dresden
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Verantwortlicher im Sinne von § 18 Abs. 2 MSt.V: Stefan Rust AIS Dresden GmbH Kötzschenbroder Str. 193 01139 Dresden Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer/Auftragnehmer/ wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Personenbezogenen Daten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO, auch für diesen Auftritt, sowie zu Ihren Rechten aus der Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter https://www.ais-toyota.de/datenschutz.html
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.