Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
4.000 €
über 90.000 €
—
—
—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
2.500,00 €
über 90.000 €
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—
—
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
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3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
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4.000 €
über 90.000 €
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Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
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85.001 € — 90.000 €
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2.500,00 €
über 90.000 €
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Inklusivleistungen
Folgende Leistungen sind bereits in der Leasingrate enthalten.
Wartung
Inklusive
Verschleiß
Inklusive
- Mit dem Auslösen einer Anfrage, stimmen Sie den AGBs und Datenschutzbestimmungen von smart Europe GmbH und somit der Weiterleitung zu Ihrem nächsten smart Partner vor Ort zu. -
❗️Inkl. maximaler E-Förderprämie von 6.000 €²❗️
⚡smart Bakaufprämie i.H.v. bis zu 6.000 € sichern¹⚡
- *Integriertes Servicepaket inklusive (Wartung & Verschleiß für 3 Jahre oder bis zu 45.000km) ANGEBOTS-HIGHLIGHTS - Kurzfristig verfügbar
- 325 Kilometer Reichweite
- 7,4 kW AC & 130 kW DC-Ladeleistung
- Pro Ausstattung:
- Navigation + Apple Carplay & Android Auto
- 360°Kamera
- Panorama-Dach
- LED Scheinwerfer
- 19 Zoll LM-Felgen
uvm.
Der neue smart #3 mit der Premium-Ausstattung Pro in verschiedenen Farbkombinationen in 12-14 Wochen lieferbar!
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Unser integriertes Servicepaket ist bereits im Lieferumfang deines smart #1 enthalten, um dir ein sorgenfreies elektrisches Fahrerlebnis zu garantieren. Es umfasst die Wartung inklusive Verschleißteile für 3 Jahre oder bis zu 45.000 km (eine freiwillige, unabhängige Zusatzgarantie) sowie eine Verlängerung der Pannenhilfe bei Wartung von einem autorisierten smart Servicepartner.
Batterie + eMotor
- Wechselstrom-Ladeleistung 7,4 kW AC
- Gleichstrom-Ladezeit 130kW DC <30 min 10-80%
- Ladeanschlusskappe: Zum Öffnen drücken (inklusive Wechsel- und Gleichstrom-Laden)
- Vordere Bremse: Belüftete Bremsscheibe
- CCS Typ-2-Stecker Europa
- ESP/ESC -Bergabfahrsteuerung (HDC)
- Typ des Heckantriebsmotors: Permanentmagnet-Synchronmotor (PMS)
- Scheibenbremsen hinten, belüftet
- ABS - Antiblockiersystem
- Berganfahrhilfe
- Nutzbremsung (Rekuperation)
- Komfortfederung
- ESP/ESC - Überschlagschutzsystem (ARP)
- E-Pedal Modus
- Elektronische Traktionskontrolle (TCS/ASR)
- Batterietyp: NCM
- Intelligentes Batteriemanagementsystem mit Temperaturregelung
- Intelligentes Energiemanagement
- smart Charge@home
¹smart Prämie: Privat- und Gewerbekunden (KMU) in Deutschland erhalten bei Kauf eines smart Neufahrzeugs ab dem 01.02.2026 folgende als „smart Prämie" bezeichnete Sondernachlässe:
Bei Kauf eines smart #1 Pure, Pro, Pure+, Pro+, Premium, Pulse oder BRABUS sowie bei Kauf eines smart #3 Pro, Pro+, Premium, Keith Haring Edition oder BRABUS beträgt der Sondernachlass 6.000 € (5.042,02 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 6.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden).
Bei Kauf eines smart #5 Pro, Pro+, Premium, Pulse, BRABUS oder Summit Edition beträgt der Sondernachlass 4.000 € (3.361,34 € auf den Nettolistenpreis für Privatkunden und 4.000 € auf den Nettolistenpreis für Gewerbekunden).
Gilt nicht für Leasing. Details siehe konkretes Angebot. Aktion ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Kombinierbar mit der staatlichen (E-Auto-Förderung für Privatpersonen), es gelten die entsprechenden Förderbedingungen; Erteilung obliegt dem Bund. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Im Falle einer unzulässigen Mehrfachförderung für dasselbe Fahrzeug behält sich smart eine Rückforderung vor.
²E-Auto Förderung: Die staatliche Förderung für den Erwerb oder das Leasing von Elektrofahrzeugen („E-Auto-Förderprämie“) richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen der Bundesregierung für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Bundesstelle über das offizielle Online-Antragsportal, welches vsl. ab Mai 2026 verfügbar sein wird. Förderfähig sind neue, rein batterieelektrische Fahrzeuge. Die Förderung ist einkommensabhängig und steht nur Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro zu.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugart und beträgt für Elektrofahrzeuge zwischen 3.000 Euro und 6.000 Euro pro Fahrzeug. Die konkrete Förderhöhe wird im Rahmen des Antragsverfahrens individuell anhand der jeweils gültigen Staffelung ermittelt.
Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Der Antrag ist nach der Zulassung innerhalb eines Kalenderjahres elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Das geförderte Fahrzeug muss für eine festgelegte Mindesthaltedauer von 36 Monaten auf den Antragsteller zugelassen bleiben; bei vorzeitiger Veräußerung oder Abmeldung kann eine Rückforderung erfolgen. Die Gewährung der Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der jeweils gültigen Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Ergänzungen und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten. smart ist weder Antragsteller noch Förderberechtigter und nimmt keinen Einfluss auf das Förderverfahren. Verbindliche Informationen zu den jeweils geltenden Förderbedingungen, zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen sind den (Veröffentlichungen der zuständigen Bundesstelle) zu entnehmen.
Fahrzeugbeschreibung
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- 325 Kilometer Reichweite
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- Typ des Heckantriebsmotors: Permanentmagnet-Synchronmotor (PMS)
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- ABS - Antiblockiersystem
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Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Ergänzungen und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten. smart ist weder Antragsteller noch Förderberechtigter und nimmt keinen Einfluss auf das Förderverfahren. Verbindliche Informationen zu den jeweils geltenden Förderbedingungen, zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen sind den (Veröffentlichungen der zuständigen Bundesstelle) zu entnehmen.
Angebot beanstanden
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg
Bonität vorausgesetzt.
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Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Adresse: Esslinger Str. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen
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Herausgeber
Handelsregisternummer
HRB 774212, Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart
Vertretungsberechtigter: Dirk Adelmann, Martin Günther
USt-IdNr: DE 331535780
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.