Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
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3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
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4.000 €
über 90.000 €
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Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
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2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
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2.500,00 €
über 90.000 €
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
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3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
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4.000 €
über 90.000 €
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Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
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2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
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2.500,00 €
über 90.000 €
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie sind auf der Suche nach einem Peugeot 308 Leasing Angebot? Dann könnten auch folgende Leasing Angebote für Sie interessant sein.
Hier sind 4.000€ Förderprämie als Anzahlung eingerechnet bitte prüfen sie Ihre Vorraussetzungen (Siehe unten!)
+ABS, ESP, 6 Airbags
+Active Safety Brake Plus
+Außenspiegel elektrisch verstell-, beheiz- und anklappbar, mit
LED-Zugangsbeleuchtung und integrierten LED-Blinkern
+Außenspiegelkappen in Perla Nera Schwarz
+Digitales Kombiinstrument mit hochauflösendem 10"-Bildschirm
+Eco-LED-Scheinwerfer
+Einparkhilfe hinten, akustisch und visuell
+Feststellbremse elektrisch
+Frontkollisionswarner
+Automatischer Geschwindigkeitsregler ACC1)
+Geschwindigkeitsregelanlage mit Geschwindigkeitsbegrenzer
+Innenspiegel automatisch abblendend
+Keyless-Startsystem
+LED-Heckleuchten
+LED-Tagfahrlicht
+Leichtmetallfelgen „Auckland“ 16“
+Lichtsensor
+Mirror Screen
+Müdigkeitswarner
+Multifunktionaler Touchscreen mit 10"-HD-Farbbildschirm
+Multifunktions-Lederlenkrad
+Pausenwarner
+Regensensor
+Servolenkung elektrisch
+Spurhalteassistent, mit Lenkeingriff
+Verkehrsschilderkennung
+Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung
+2-Zonen-Klimaautomatik
Förderhöhe nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Die Höhe der Förderung für die Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren.
Wichtig ist zu wissen, sie gehen mit der Förderung in Vorleistung und können ab Mai 2026 diese Online beantragen, genaue Details vom Staat folgen noch!
- Nach Zulassung und Fahrzeugauslieferung muss die Prämie vom Kunden selbst beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beantragt werden
- Alle Angaben sind unverbindlich und vorbehaltlich der tatsächlich gewährten sowie individuell möglichen Prämie. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die dargestellten Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, wenn der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält.
Bis 45.000 Euro zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
ohne Kinder: 5.000 Euro
mit einem Kind: 5.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 6.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
ohne Kinder: 4.000 Euro
mit einem Kind: 4.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 5.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
ohne Kinder: 3.000 Euro
mit einem Kind: 3.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
ohne Kinder: nicht förderfähig
mit einem Kind: 3.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 4.000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
ohne Kinder: nicht förderfähig
mit einem Kind: nicht förderfähig
mit zwei oder mehr Kindern: 4.000 Euro
Zusammenfassung
Grundförderung: 3.000 Euro
Kinderzuschlag: 500 Euro pro Kind (maximal 1.000 Euro)
Soziale Staffelung:
+1.000 Euro bei zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro
+2.000 Euro bei zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro
Die verwendeten Bilder zeigen Beispiele des jeweiligen Modells,
Farbe und Ausstattung können vom Angebot abweichen,
Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich,
Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten,
Trotz sorgfältiger Prüfung des Inserats sind Abweichungen bei der Fahrzeugbeschreibung und bei den Bildern zum Fahrzeug nicht auszuschließen,
Die Abbildungen und die Beschreibung dienen lediglich der allgemeinen Identifizierung und stellen keine Gewährleistung / Anspruch im kaufrechtlichen Sinne dar.
Fahrzeugbeschreibung
Hier sind 4.000€ Förderprämie als Anzahlung eingerechnet bitte prüfen sie Ihre Vorraussetzungen (Siehe unten!)
+ABS, ESP, 6 Airbags
+Active Safety Brake Plus
+Außenspiegel elektrisch verstell-, beheiz- und anklappbar, mit
LED-Zugangsbeleuchtung und integrierten LED-Blinkern
+Außenspiegelkappen in Perla Nera Schwarz
+Digitales Kombiinstrument mit hochauflösendem 10"-Bildschirm
+Eco-LED-Scheinwerfer
+Einparkhilfe hinten, akustisch und visuell
+Feststellbremse elektrisch
+Frontkollisionswarner
+Automatischer Geschwindigkeitsregler ACC1)
+Geschwindigkeitsregelanlage mit Geschwindigkeitsbegrenzer
+Innenspiegel automatisch abblendend
+Keyless-Startsystem
+LED-Heckleuchten
+LED-Tagfahrlicht
+Leichtmetallfelgen „Auckland“ 16“
+Lichtsensor
+Mirror Screen
+Müdigkeitswarner
+Multifunktionaler Touchscreen mit 10"-HD-Farbbildschirm
+Multifunktions-Lederlenkrad
+Pausenwarner
+Regensensor
+Servolenkung elektrisch
+Spurhalteassistent, mit Lenkeingriff
+Verkehrsschilderkennung
+Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung
+2-Zonen-Klimaautomatik
Förderhöhe nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Die Höhe der Förderung für die Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren.
Wichtig ist zu wissen, sie gehen mit der Förderung in Vorleistung und können ab Mai 2026 diese Online beantragen, genaue Details vom Staat folgen noch!
- Nach Zulassung und Fahrzeugauslieferung muss die Prämie vom Kunden selbst beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beantragt werden
- Alle Angaben sind unverbindlich und vorbehaltlich der tatsächlich gewährten sowie individuell möglichen Prämie. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die dargestellten Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, wenn der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält.
Bis 45.000 Euro zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
ohne Kinder: 5.000 Euro
mit einem Kind: 5.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 6.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
ohne Kinder: 4.000 Euro
mit einem Kind: 4.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 5.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
ohne Kinder: 3.000 Euro
mit einem Kind: 3.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
ohne Kinder: nicht förderfähig
mit einem Kind: 3.500 Euro
mit zwei oder mehr Kindern: 4.000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
ohne Kinder: nicht förderfähig
mit einem Kind: nicht förderfähig
mit zwei oder mehr Kindern: 4.000 Euro
Zusammenfassung
Grundförderung: 3.000 Euro
Kinderzuschlag: 500 Euro pro Kind (maximal 1.000 Euro)
Soziale Staffelung:
+1.000 Euro bei zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro
+2.000 Euro bei zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro
Die verwendeten Bilder zeigen Beispiele des jeweiligen Modells,
Farbe und Ausstattung können vom Angebot abweichen,
Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich,
Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten,
Trotz sorgfältiger Prüfung des Inserats sind Abweichungen bei der Fahrzeugbeschreibung und bei den Bildern zum Fahrzeug nicht auszuschließen,
Die Abbildungen und die Beschreibung dienen lediglich der allgemeinen Identifizierung und stellen keine Gewährleistung / Anspruch im kaufrechtlichen Sinne dar.
Angebot beanstanden
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg
Bonität vorausgesetzt.
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Peugeot 308
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€/kWh
€/L
€/L
15,1 kWh/100km
5,9 l/100km
4,8 l/100km
Ersparnis in 48 Monaten bis zu
989,24 €
Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Verantwortlicher im Sinne von § 18 Abs. 2 MSt.V: Jürgen Brandes Auto Center Chemnitz GmbH Carl-Hamel-Straße 4 09116 Chemnitz
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer/Auftragnehmer/ wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Personenbezogenen Daten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO, auch für diesen Auftritt, sowie zu Ihren Rechten aus der Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter https://www.nissan-autocenter-chemnitz.de/datenschutz.html
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.