Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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📌 Wichtiger Hinweis zur Leasingkalkulation
In der Kalkulation ist eine einmalige Sonderzahlung von 6.000 € vorgesehen. Dieser Betrag entspricht der maximalen staatlichen Förderung für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 45.000 €, sofern mindestens zwei minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) im Haushalt leben.
Die Sonderzahlung ist vom Kunden vor der Fahrzeugauslieferung zu entrichten. Nach erfolgter Zulassung und Fahrzeugübergabe kann die Förderung vom Kunden eigenständig bei der zuständigen staatlichen Stelle beantragt werden.
Alle Angaben sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlich bewilligten sowie individuell möglichen Förderhöhe.
Navigationssystem
Touchscreen Bedienung
Digitaler Radioempfang DAB
USB Anschluss
Handyvorbereitung Bluetooth
Apple CarPlay u. Android Auto kabellos
Kabelloses Laden für Handys
Die ausgewiesene Leasingrate wurde unter Berücksichtigung der derzeit höchsten möglichen staatlichen Förderung für Elektrofahrzeuge berechnet. Grundlage ist das Förderprogramm für Privatpersonen des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
In der Kalkulation ist eine einmalige Sonderzahlung von 6.000 € vorgesehen. Dieser Betrag entspricht der maximalen staatlichen Förderung für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 45.000 €, sofern mindestens zwei minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) im Haushalt leben.
Bitte beachten Sie:
Die Sonderzahlung ist vom Kunden vor Auslieferung des Fahrzeugs zu leisten.
Nach der Zulassung und Übergabe des Fahrzeugs muss die staatliche Förderung eigenständig beim BMUKN beantragt werden. Eine Antragstellung ist nach aktuellem Stand ab dem 01. Mai 2026 möglich (Stand: Januar 2026).
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen sowie den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderrichtlinien.
Detaillierte Informationen zur staatlichen Förderung finden Sie auf der offiziellen Website des BMUKN.
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Brutto Kaufpreis
Einmalige Kosten
Eigene Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
ARVAL Deutschland GmbH, Bajuwarenring 5, 82041 Oberhaching
Bonität vorausgesetzt.
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Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.