Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
4.000 €
über 90.000 €
—
—
—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
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2.500,00 €
über 90.000 €
—
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—
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
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3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
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4.000 €
über 90.000 €
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Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
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2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
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2.500,00 €
über 90.000 €
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Basisdaten
Basisdaten
Mazda 6e
EV Elektro Takumi
Reichweite
479 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 06/2026
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
Limousine
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Beige (CRYSTAL WHITE PEARL)
Mazda 6e
EV Elektro Takumi
Reichweite
479 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 06/2026
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
Limousine
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Beige (CRYSTAL WHITE PEARL)
Ausstattung
Ausstattung
Mazda 6e
EV Elektro Takumi
Komfort
abbl. Innenspiegel
beheizb. Lenkrad
elektr. anklappb. Aussenspiegel
elektr. Sitze
Klimaanlage
Klimaautomatik
Privacy Verglasung
Regensensor
Schlüssellose Zentralverr.
Sitzheizung vorne
teilbare Rücksitzbank
Tempomat
Technik
Bluetooth
Bordcomputer
Multifunktionslenkrad
Navigationssystem
Sprachsteuerung
Touchscreen
USB
Sicherheit
ABS
Abstandstempomat
Alarmanlage
ASR
Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe
Einparkhilfe hinten
Einparkhilfe Kamera 360 Grad
Einparkhilfe seitlich
Einparkhilfe vorne
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Müdigkeits-Warnsystem
Notbremsassistent
Reifendruckkontrollsystem
Rückfahrkamera
Spurhalteassistent
Sonstige
Alufelgen
Isofix
Panorama Glasdach starr
Mazda 6e
EV Elektro Takumi
Komfort
abbl. Innenspiegel
beheizb. Lenkrad
elektr. anklappb. Aussenspiegel
elektr. Sitze
Klimaanlage
Klimaautomatik
Privacy Verglasung
Regensensor
Schlüssellose Zentralverr.
Sitzheizung vorne
teilbare Rücksitzbank
Tempomat
Technik
Bluetooth
Bordcomputer
Multifunktionslenkrad
Navigationssystem
Sprachsteuerung
Touchscreen
USB
Sicherheit
ABS
Abstandstempomat
Alarmanlage
ASR
Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe
Einparkhilfe hinten
Einparkhilfe Kamera 360 Grad
Einparkhilfe seitlich
Einparkhilfe vorne
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Müdigkeits-Warnsystem
Notbremsassistent
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Rückfahrkamera
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Sonstige
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USB hinten: 1× USB-C + 12-V Steckdose
Wireless Apple CarPlay® & Android Auto™
⚡ Laden
Typ-2-Ladekabel (20 A, 4 m, Mode 3)
Angebot beanstanden
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Mehr-km Kosten
Minder-km Vergütung
Leasingbank
Mazda Finance, Ein Service-Center der Santander Consumer Leasing GmbH, Santander Platz 1, 41061 Mönchengladbach
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Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Vertretungsberechtigter: Björn Böttcher, Christian Cuypers
USt-IdNr: DE 118978333
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Ernst Dello GmbH & Co. KG Nedderfeld 91 22529 Hamburg Tel: 040 / 47 12-0 Fax: 040 / 47 12-22 31 Internet: www.dello.de E-Mail: info@dello.de Amtsgericht Hamburg HR A 43 524
Persönlich haftende Gesellschafterin: Dello Beteiligungs- und Organisations GmbH Sitz: Hamburg Amtsgericht Hamburg HR B 12 309 Geschäftsführender Gesellschafter: Kurt Kröger Geschäftsführer: Björn Böttcher und Christian Cuypers UST-Ident.-Nr.: DE 118978333 Steuernummer: 27/593/00133 Betriebsanschrift: Nedderfeld 91, 22529 Hamburg Zuständige Registerstelle: Handelskammer Hamburg Registernummer: D-IKMQ-2UJZQ-77 E-Mail: info@dello.de
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Angebote der Ernst Dello GmbH & Co. KG, Sitz: Nedderfeld 91, 22529 Hamburg
Die Ernst DELLO GmbH & Co. KG wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
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