Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
4.000 €
über 90.000 €
—
—
—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
2.500,00 €
über 90.000 €
—
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—
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Basisdaten
Leapmotor C10
BEV Design Pro 160 kW (218 PS) - ELEKTRO 🔥
Reichweite
420 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 06/2026
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
SUV / Geländewagen
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Grün (Glazed Green)
Innenfarbe
Black (OEKOTEX-zertifizierte Silikonledersitze)
Ausstattung
Leapmotor C10
BEV Design Pro 160 kW (218 PS) - ELEKTRO 🔥
Komfort
abbl. Innenspiegel
beheizb. Lenkrad
elektr. anklappb. Aussenspiegel
elektr. Fensterheber
elektr. Sitze
Klimaanlage
Klimaautomatik
Lederausstattung
Privacy Verglasung
Schlüssellose Zentralverr.
Sitzbelüftung
Sitzheizung vorne
teilbare Rücksitzbank
Tempomat
Technik
Bluetooth
Bordcomputer
DAB-Radio
Multifunktionslenkrad
Navigationssystem
Sprachsteuerung
Touchscreen
USB
Sicherheit
ABS
Abstandstempomat
ASR
Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe
Einparkhilfe hinten
Einparkhilfe Kamera 360 Grad
Einparkhilfe seitlich
Einparkhilfe vorne
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Müdigkeits-Warnsystem
Nebelscheinwerfer
Notbremsassistent
Reifendruckkontrollsystem
Rückfahrkamera
Spurhalteassistent
Sonstige
Alufelgen
Dachreling
Isofix
Metalliclackierung
Panorama Glasdach starr
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Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg
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Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.