Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist seit dem 19. Mai online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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⚠️*WICHTIGER HINWEIS*⚠️
❗Die Kalkulation des Leasingangebots berücksichtigt eine mögliche staatliche Förderung in Höhe von 3.000€, welche im Voraus geleistet werden muss.
❗Sofern der Leasingnehmer die jeweils gültigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Zahlung ganz oder teilweise über die Umweltprämie erstattet werden.
❗Die Beantragung der Umweltprämie, die Prüfung der Förderfähigkeit sowie die Auszahlung durch die zuständige staatliche Stelle erfolgen ausschließlich durch den Kunden.
❗Ein Anspruch auf Gewährung oder Auszahlung der Umweltförderung besteht nur im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien und kann nicht garantiert werden.
❗Alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich Änderungen der staatlichen Förderbedingungen sowie der Leasingkonditionen.
Bitte lesen Sie diese Beschreibung vollständig, bevor Sie eine Anfrage stellen. So können wir Ihre Anfrage schneller und präziser bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
ÜBER UNS
Als eines der führenden Autohäuser in der Region Dresden stehen wir seit Jahren für exzellenten Service und kompetente Beratung. Mit vier Filialen und einem engagierten Team bieten wir Ihnen ein umfassendes Angebot an Fahrzeugen und Dienstleistungen. Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel!🚗
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Leasingbank
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Bonität vorausgesetzt.
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Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.