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Hyundai INSTER

42 kWh Select⚡FÖRDERPROGRAMM NUR FÜR NRW FÜR AMBULANTE, SOZIALE DIENSTE UND FÜR CARSHARING-STATIONEN

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42 kWh Select⚡FÖRDERPROGRAMM NUR FÜR NRW FÜR AMBULANTE, SOZIALE DIENSTE UND FÜR CARSHARING-STATIONEN

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Hyundai INSTER
42 kWh Select⚡FÖRDERPROGRAMM NUR FÜR NRW FÜR AMBULANTE, SOZIALE DIENSTE UND FÜR CARSHARING-STATIONEN
Nur GewerbekundenVerfügbar: 08/2026
Elektro
Neuwagen
97 PS (71 kW)
Manuelle
Kleinwagen
Verfugbar 08/2026
Basisdaten
Basisdaten
Hyundai INSTER
42 kWh Select⚡FÖRDERPROGRAMM NUR FÜR NRW FÜR AMBULANTE, SOZIALE DIENSTE UND FÜR CARSHARING-STATIONEN
Reichweite
327 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 08/2026
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
Kleinwagen
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
4
Farbe
Beige (Unbleached Ivory)
Innenfarbe
Stoff schwarz

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Optionale Leistungen

Folgende Leistungen können Sie optional hinzubuchen. Alle Preise sind inkl. MwSt. und beziehen sich auf die Basis-Rate von 48 Monaten und 5.000 km/Jahr.
KFZ-Lieferung
+399,00 € einmalig
‼️‼️‼️‼️‼️WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG ‼️‼️‼️‼️‼️

Anspruchsberechtigt für diese Förderung sind ausschließlich:

Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungsunternehmen, die für ältere, kranke und/oder behinderte Menschen Dienste in deren Wohnung oder anderweitig erbringen als
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die die zu fördernden Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen

FRAGEN SIE BITTE NICHT AN, WENN SICH NICHT ZU EINEM DIESER OBEN GENANNTEN KATEGORIEN GEHÖREN!!!!!

Das Land NRW unterstützt Kauf, Leasing oder Miete rein elektrischer Pkw (Klasse M1) für ambulante, soziale Dienste und für Carsharing-Stationen.

Förderhöhe pro Fahrzeug:
- maximal 5.000 Euro (je nach Haltedauer siehe unten)

Voraussetzung:
- Fahrzeugsegment "Mini" oder "Kleinwagen"

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungsunternehmen, die für ältere, kranke und/oder behinderte Menschen Dienste in deren Wohnung oder anderweitig erbringen als
natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die die zu fördernden Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen

Was wird gefördert?

Erwerb, Leasing oder Langzeitmiete von reinen Batterieelektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M 1

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:
maximal 5.000 Euro je Fahrzeug

Beispiele:
 Leasingsonderzahlung 5.000 EUR; Laufzeit 60 Monate
Zuwendung: 5.000 EUR
 Leasingsonderzahlung 5.000 EUR; Laufzeit 48 Monate
Zuwendung: 4.000 EUR
 Leasingsonderzahlung 5.000 EUR; Laufzeit 12 Monate
Zuwendung: 1.000 EUR
 Leasingsonderzahlung 4.000 EUR; Laufzeit 48 Monate
Zuwendung: 3.200 EUR
 Leasingsonderzahlung 9.000 EUR; Laufzeit 36 Monate
Zuwendung: 5.000 EUR
(Die rechnerische Zuwendung von 5.400 EUR ist begrenzt auf die maximale Zuwendung in
Höhe von 5.000 EUR.)
 Leasingsonderzahlung 2.000 EUR; Laufzeit 12 Monate
Zuwendung 0,00 EUR
(Die rechnerische Zuwendung von 400 EUR fällt unter die Bagatellgrenze von 500 EUR.)

Fahrzeugbeschreibung

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Anspruchsberechtigt für diese Förderung sind ausschließlich:

Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungsunternehmen, die für ältere, kranke und/oder behinderte Menschen Dienste in deren Wohnung oder anderweitig erbringen als
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die die zu fördernden Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen

FRAGEN SIE BITTE NICHT AN, WENN SICH NICHT ZU EINEM DIESER OBEN GENANNTEN KATEGORIEN GEHÖREN!!!!!

Das Land NRW unterstützt Kauf, Leasing oder Miete rein elektrischer Pkw (Klasse M1) für ambulante, soziale Dienste und für Carsharing-Stationen.

Förderhöhe pro Fahrzeug:
- maximal 5.000 Euro (je nach Haltedauer siehe unten)

Voraussetzung:
- Fahrzeugsegment "Mini" oder "Kleinwagen"

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, soziale Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungsunternehmen, die für ältere, kranke und/oder behinderte Menschen Dienste in deren Wohnung oder anderweitig erbringen als
natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die die zu fördernden Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen

Was wird gefördert?

Erwerb, Leasing oder Langzeitmiete von reinen Batterieelektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M 1

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:
maximal 5.000 Euro je Fahrzeug

Beispiele:
 Leasingsonderzahlung 5.000 EUR; Laufzeit 60 Monate
Zuwendung: 5.000 EUR
 Leasingsonderzahlung 5.000 EUR; Laufzeit 48 Monate
Zuwendung: 4.000 EUR
 Leasingsonderzahlung 5.000 EUR; Laufzeit 12 Monate
Zuwendung: 1.000 EUR
 Leasingsonderzahlung 4.000 EUR; Laufzeit 48 Monate
Zuwendung: 3.200 EUR
 Leasingsonderzahlung 9.000 EUR; Laufzeit 36 Monate
Zuwendung: 5.000 EUR
(Die rechnerische Zuwendung von 5.400 EUR ist begrenzt auf die maximale Zuwendung in
Höhe von 5.000 EUR.)
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Monatliche Kosten

Rate (brutto)

Rate (netto)

Preisübersicht

Leasing-Gesamtbetrag

Bruttolistenpreis

Kaufpreis

Einmalige Kosten

Anzahlung

Überführungskosten

Zulassungskosten

Gesamt, einmalig

Allgemeine Daten

Leasingfaktor

Laufzeit

Jährliche Fahrleistung

Mehr-km Kosten

Minder-km Vergütung

Leasingbank

Allane SE, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 2, 82049 Pullach

Bonität vorausgesetzt.

Entscheiden Sie sich für dieses Elektroauto und sparen Sie im Vergleich zu einem herkömmlichen Benziner oder Diesel bares Geld. Nutzen Sie unseren praktischen Rechner und ermitteln Sie jetzt Ihre Ersparnis!

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€/kWh

€/L

€/L

14,3 kWh/100km

5,0 l/100km

5,2 l/100km

Ersparnis in 48 Monaten bis zu

654,92 €

Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen

Kombinierter Stromverbrauch
14,3 kWh/100 km
Kombinierte CO2-Emission
0 g/km
CO2-Klasse
A
Hyundai INSTER CO2-Emissionen
Reichshofstr. 21, 58239 Schwerte
Gebrüder Nolte Auto-Forum GmbH
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Händler-Impressum

Standort & Kontakt

  • Adresse:   Reichshofstr. 21, 58239 Schwerte
  • Telefon:  
  • Telefax:  

Herausgeber

Handelsregisternummer

HRB 2224, Amtsgerichtes Iserlohn

Vertretungsberechtigter: Geschäftsführer: Petra Pientka, Jörg Hallmanns

USt-IdNr:  DE 198 932 243

Gebrüder Nolte Auto-Forum GmbH
Mendener Straße 17-23
58636 Iserlohn
Telefon: 02371 7905-0
Fax: 02371 7905-13
Internet: www.nolte-gruppe.de
E-Mail: kontakt(at)nolte-gruppe.de

Amtsgerichtes Iserlohn HRB 2224
Geschäftsführer: Petra Pientka, Jörg Hallmanns

USt-Ident-Nummer: DE 198 932 243

Verbraucherinformation gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2016
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zu Verfügung. Unsere E-Mailadresse lautet: kontakt(at)nolte-gruppe.de
Unsere E-Mail-Adresse finden sie oben im Impressum.
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegung:
Der Verkäufer/Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,

Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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