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Audi Q4 e-tron

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Leasing Details

Übersicht der Leasingraten

Finden Sie die günstigste Kombination aus Laufzeit und Fahrleistung.

Übersicht der Leasingraten

Audi Q4 e-tron

Alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.

5.000 km/Jahr7.500 km/Jahr10.000 km/Jahr15.000 km/Jahr20.000 km/Jahr25.000 km/Jahr30.000 km/Jahr
6 MonateAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
12 MonateAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
24 MonateAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
36 MonateAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
48 MonateAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfrageAuf Anfrage
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E-Auto Förderung

Für dieses Angebot ist eine staatliche Förderung möglich. Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sie förderberechtigt sind.

E-Auto Förderung

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Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre voraussichtliche staatliche E-Auto-Förderung zu ermitteln.

Verwenden Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen (ZVE) gemäß Steuerbescheid.

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Basisförderung

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Kinderbonus

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Gesamtbetrag

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Hinweis: Diese Berechnung basiert auf den aktuell veröffentlichten Richtlinien des Bundesumweltministeriums. Sie ersetzt nicht die offizielle Antragstellung. Die endgültige Entscheidung über die Förderbewilligung trifft die zuständige Behörde. Der Rechner dient der Orientierung und ist nicht verbindlich.

Audi Q4 e-tron
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E-Auto Förderung möglichNur PrivatkundenVerfügbar: 09/2026
Elektro
Neuwagen
204 PS (150 kW)
Automatik
SUV / Geländewagen
Verfügbar 09/2026
E-Auto Förderung
E-Auto Förderung
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
  • Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
  • Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.

Beantragung der Förderung

Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
  • Reine Elektroautos (BEV)
  • Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • max. 60 g CO₂/km oder
    • mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Basisdaten
Basisdaten
Audi Q4 e-tron
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Reichweite
429 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 09/2026
Konfigurierbar
Ja
Fahrzeugaufbau
SUV / Geländewagen
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Grau (Kieselgrau)
Innenfarbe
Schwarz
Ausstattung
Ausstattung
Audi Q4 e-tron
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Komfort
elektr. Fensterheber
Klimaanlage
Klimaautomatik
Regensensor
Tempomat
Technik
Bluetooth
Bordcomputer
DAB-Radio
Multifunktionslenkrad
Navigationssystem
Soundsystem
Sprachsteuerung
Touchscreen
USB
Sicherheit
ABS
Alarmanlage
ASR
Beifahrer-Airbag
Einparkhilfe
ESP
Fahrer-Airbag
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Notbremsassistent
Spurhalteassistent
Sonstige
Isofix

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Wichtige vorab Informationen:
Nachweis der Zahlungsfähigkeit: Wie bei einem Kredit wird auch bei einem Leasingvertrag Ihre Bonität geprüft. Im Rahmen der Beurteilung wird daher festgestellt, ob Sie in der Lage sind, die Leasingraten pünktlich zu zahlen bzw. wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines eventuellen Zahlungsausfalls ist.

Regelmäßiges Einkommen: Um die Leasingraten dauerhaft zahlen zu können, müssen Sie über ein geregeltes Einkommen verfügen. Dies belegen Sie in der Regel durch Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensnachweise, wie z. B. den Nachweis eines aufrechten (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses.

Verhältnis zwischen Einkommen und Leasingrate: Die Höhe der Leasingraten sollte in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Einkommen abzüglich der Fixkosten wie Miete stehen. Ein zu hoher Anteil Ihres Einkommens für die Leasingraten kann ein Risiko darstellen und wird daher sorgfältig geprüft, damit die Leasingraten Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht übersteigen

Ausnahmen zum Kriterium Halteridentität:

Bei Nichterfüllung des Kriteriums Halteridentität ist keine Ausnahmegenehmigung oder Einzelfreigabe erforderlich, wenn…

- bei Firmenkunden ein Haltereintrag auf das Unternehmen und ein Haltereintrag auf den Geschäftsführer bzw. Inhaber dieses Unternehmens lautet und per Handelsregisterauszug
oder durch ein gleichwertiges Dokument der Verbindungsnachweis erbracht wird.
- Kunden für ihren Privatwagen einen Dienstwagen ihrer Firma erhalten und ein entsprechender Nachweis (Dienstwagenberechtigungsnachweis) erfolgt.
- eine eheliche Beziehung, eine eingetragene Lebensgemeinschaft oder eine Eltern-Kind-Beziehung (auch Stiefeltern-Stiefkinder-Beziehung) vorliegt. Die betreffenden Personen müssen nicht in häuslicher Gemeinschaft leben (bitte Lichtbildausweiskopien beilegen). Kunden, die über einen gültigen Großkundenvertrag beziehen, sind davon ausgeschlossen.
- eine eheähnliche Lebensgemeinschaft mit gleichem Wohnsitz besteht. Es werden Erst- und
Zweitwohnsitz akzeptiert, bitte Meldeauszug oder Lichtbildausweiskopien beilegen. Kunden, die über einen gültigen Großkundenvertrag beziehen, sind davon ausgeschlossen.

Fahrzeugbeschreibung

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Angebot beanstanden

Audi Q4 e-tron

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Leasingfaktor

Laufzeit

Jährliche Fahrleistung

Leasing-Gesamtbetrag

Leasingbank

Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig

Bonität vorausgesetzt.

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Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen

Kombinierter Stromverbrauch
15,7 kWh/100 km
Kombinierte CO2-Emission
0 g/km
CO2-Klasse
A
Audi Q4 e-tron CO2-Emissionen
Koblenzer Straße 103, 55469 Simmern
Autohaus Scherer GmbH & Co. KG
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Handelsregisternummer

HR B 21077, HR A 20 436

Vertretungsberechtigter: Ernst Christian Scherer

USt-IdNr:  DE 274416272

Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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