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Schadenfreiheitsklasse: Bedeutung, Übernahme & Rabatte der SF-Klassen

Die Kfz-Versicherung übernimmt für Sie die Kosten teurer Schäden. Dafür wird allerdings jährlich ein Versicherungsbeitrag fällig. Doch unfallfreies Fahren wird belohnt: Wer schadenfrei unterwegs ist, muss weniger für die Versicherung zahlen. Anhand der Schadenfreiheitsklasse wird ermittelt, wie lange Sie bereits unfallfrei fahren und wie hoch aufgrund dessen Ihr zu zahlender Versicherungsbeitrag ist. In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit den SF-Klassen auf sich hat, anhand welcher Kriterien die Einstufung erfolgt und was Sie sonst noch darüber wissen sollten.

Was bedeuten die Schadenfreiheitsklassen?

Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, ist eine Einstufung, wie lange Sie bereits unfallfrei gefahren sind. Dabei hat die SF-Klasse Auswirkungen auf den Kfz-Versicherungsbetrag. Denn je mehr schadenfreie Jahre Sie hinter sich haben, desto höher ist Ihr Schadenfreiheitsrabatt. Unfallfreie Autofahrer müssen dementsprechend einen niedrigeren Kfz-Beitrag leisten als Personen, die bereits Schäden verursacht haben und somit  in eine geringere SF-Klasse gestuft sind.

Die Einstufung der Kfz-Schadenfreiheitsklassen erfolgt jeweils separat für die Vollkasko- sowie Haftpflichtversicherung. Für die Teilkasko gibt es eine solche Einstufung nicht.

Tipp: Hilfreiche Informationen und nützliche Tipps zur Kfz-Steuer, Versicherung & Co. finden Sie in unserem Auto Unterhaltskosten-Check.

Welche Schadenfreiheitsklassen gibt es?

Die Anzahl der Schadenfreiheitsklassen hängt von Ihrer Kfz-Versicherung ab. Manche Versicherungsgesellschaften bieten inzwischen bis zu SF 50 an. Die Zahl steht für die schadensfrei gefahrenen Jahre. Wer dann 50 Jahre lang unfallfrei gefahren ist, hat den höchstmöglichen Schadenfreiheitsrabatt erreicht.

Auf der anderen Seite gibt es sogenannte Sonderklassen. In diesen SF-Sonderklassen müssen Sie mit einem Kostenaufschlag rechnen, denn hier wird das Risiko, dass Sie einen Schaden verursachen, als besonders hoch eingeschätzt.

Tabelle: Die SF-Sonderklassen im Überblick

SF-SonderklasseBedingung
SF 1/2Erstversicherung mit mind. 1-3 Jahren Führerscheinbesitz
(Anzahl der Jahre abhängig von Versicherung)

Fahranfänger, die ½ Jahr unfallfrei sind

Zweitwagen
SF 0Fahranfänger (Führerscheinbesitz weniger als 1-3 Jahre,
Anzahl der Jahre abhängig von Versicherung)
SF SRückstufung nach Schaden in SF 1
SF M (Malusklasse)Rückstufung nach Schaden in SF 0 oder SF ½

Mehrere Schäden innerhalb eines Jahres
(auch bei höherer SF-Klasse, Anzahl der Schäden
abhängig von Versicherung)

Wie wird die Schadenfreiheitklasse berechnet?

Die Schadenfreiheitsklasse berechnet sich aus den Jahren, die Sie bereits unfallfrei gefahren sind. Nach fünf Jahren sind Sie beispielsweise in der Klasse SF 5.

schadenfreiheitsklasse sf 5

Falls Sie allerdings einen Schaden verursachen, werden Sie zurückgestuft. Wie stark Sie zurückgestuft werden, hängt von dem Schaden und den Versicherungskonditionen ab. In welcher SF-Klasse Sie sich aktuell befinden, entnehmen Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung. Ansonsten können Sie telefonisch bei Ihrer Versicherung nachfragen.

Achtung: Möglicherweise weicht Ihre SF-Klasse in der Vollkasko- von der Haftpflichtversicherung ab, z.B. wenn Sie in der Vergangenheit einen Haftpflichtschaden gemeldet haben, von dem die Vollkasko nicht betroffen war.

Falls Sie bisher nur haftpflichtversichert waren und nachträglich eine Vollkaskoversicherung abschließen, wird Ihre SF-Klasse aus der Kfz-Haftpflicht übernommen.

Welche Schadenfreiheitsrabatte gelten in welcher SF-Klasse?

Wie hoch der jeweilige Schadenfreiheitsrabatt ausfällt, ist stark vom Versicherer abhängig. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine ungefähre Übersicht, wie die Prozente innerhalb der Schadenfreiheitsklassen geregelt sein könnten. Die tatsächlichen Werte variieren je nach Kfz-Versicherung.

Schadenfreiheitsrabatt Tabelle: Prozentualer Versicherungsbeitrag

SchadenfreiheitsklasseZu zahlende Leistung
in % vom Grundbeitrag
SF 31 – SF 35ca. 20 %
SF 26 – SF 30ca. 25 %
SF 22 – SF 25ca. 30 %
SF 16 – SF 21ca. 35 %
SF 12 – SF 15ca. 40 %
SF 9 – SF 11ca. 45 %
SF 7 – SF 8ca. 50 %
SF 5 – SF 6ca. 55 %
SF 4ca. 60 %
SF 3ca. 70 %
SF 2ca. 80 %
SF 1ca. 90 %
SF 1/2ca. 95 %
SF 0ca. 100 %
SF Sca. 100 %
SF M (Malusklasse)ca. 135 %

Achtung: Ein niedriger prozentualer Beitragssatz bedeutet nicht zwangsläufig einen niedrigeren Preis. Vergleichen Sie Versicherungen also nicht nur hinsichtlich des Schadenfreiheitsrabattes, sondern achten Sie auf die absolut zu zahlende Leistung.

Was passiert nach einem Unfallschaden mit dem Schadenfreiheitsrabatt?

Nach einem selbstverschuldeten Schaden erfolgt im Folgejahr eine Rückstufung der SF-Klasse. Wie stark der Versicherungsnehmer zurückgestuft wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • bisherige SF-Klasse
  • Anzahl der Unfälle
  • Kfz-Versicherungsgesellschaft

Mit der Rückstufung erfolgt die Senkung des SF-Rabatts. D.h. nach einem selbstverschuldeten Unfall müssen Sie ab dem 1. Januar des nächsten Jahres mit einem höheren Kfz-Beitragssatz rechnen. Gut zu wissen: Die Rückstufung in der Haftpflichtversicherung erfolgt nach Schäden an Dritten, die Rückstufung bei der Vollkasko hingegen nach Schäden am eigenen Auto.

Wer Schuld an einem Unfall hat, ist nicht immer eindeutig beweisbar. Abhilfe schafft eine Dashcam, welche bei einem Unfall die Straßensituation aufnimmt. Inwiefern solche Aufzeichnungen in Deutschland legal sind, lesen Sie in unserem Artikel Dashcam erlaubt?

Wie kann eine Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse verhindert werden?

Damit Sie nach einem Unfall nicht in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse mit höherem Beitragssatz zurückgestuft werden, stehen Ihnen zwei Optionen zur Auswahl.

Schadenrückkauf

Beim Rückkauf übernehmen Sie Kosten für den entstandenen Schaden einfach selbst. Dies lohnt sich insbesondere bei kleineren Schäden, da die Reparaturkosten geringer sind als der erhöhte Beitrag im Folgejahr. Am besten berechnen Sie individuell, ob sich der Rückkauf für Sie lohnt oder nicht. 

frau steht vor auto mit schaden
Damit Ihre SF-Klasse nach einem Unfall nicht heruntergestuft wird, lohnt sich ggf. ein Schadenrückkauf bzw. Rabattschutz

Rabattschutz in der Kfz-Versicherung

Beim Rabattschutz handelt es sich um eine zusätzliche, kostenpflichtige Versicherung. Mit einem Rabattschutz erfolgt keine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse, obwohl die Versicherung die Kosten für den gemeldeten Schaden übernimmt. Allerdings gibt es gewisse Voraussetzungen, um einen Rabattschutz abschließen zu können. Diese variieren je nach Versicherung, beinhalten aber bspw. ein Mindestalter, eine gewisse Mindest-SF-Klasse oder einen bestimmten unfallfreien Zeitraum.

Tipp: Damit es gar nicht erst zu einem Unfall kommt, lohnt sich ein Fahrsicherheitstraining. Hier lernen Sie, wie Sie sich bei möglichen Gefahren im Straßenverkehr richtig verhalten.

Was passiert mit der SF-Klasse nach Ende bzw. Unterbrechung oder Wechsel der Versicherung?

Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen oder wechseln, stellt sich die Frage, ob Ihre Schadenfreiheitsklasse bestehen bleibt oder verfällt.

Übernahme der SF-Klasse bei einem Versicherungswechsel

Ein Versicherungswechsel hat keinen Einfluss auf Ihre SF-Klasse. Diese wird genauso von Ihrer neuen Versicherung übernommen. Ein etwaiger Rabattschutz verfällt beim Wechsel allerdings. Falls Sie also aufgrund eines Rabattschutzes in einer höheren Schadenfreiheitsklasse sind, stuft die neue Versicherung Sie auf Basis der tatsächlichen Schäden zurück.

Wird die SF-Klasse nach Ende bzw. bei Unterbrechung der Versicherung beibehalten?

Bei einer Unterbrechung der Kfz-Versicherung, bspw. durch Stilllegung oder Verkauf des Autos ohne unmittelbaren Ersatz, wird Ihre SF-Klasse für sieben bis zehn Jahre (je nach Versicherer) „eingefroren“. Falls Sie innerhalb dieses Zeitraums also eine neue Kfz-Versicherung abschließen, wird Ihre letzte Schadenfreiheitsklasse übernommen. Nach diesen sieben bis zehn Jahre verfällt der Schadenfreiheitsrabatt allerdings und Sie werden in die SF ½ eingestuft. In manchen Fällen erhalten Sie jedoch eine Zusatzbescheinigung, mit der Ihre letzte SF-Klasse nicht verfällt und unbegrenzt reaktiviert werden kann.

An wen kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden?

Die Schadenfreiheitsklasse ist immer personengebunden. Die SF-Klasse kann an eine andere Person übertragen werden, allerdings nicht die Höhe des Rabatts. Diese ist immer abhängig von dem Versicherer. An folgende Personen kann die SF-Klasse übertragen werden:

  • Ehepartner/Lebenspartner
  • Eltern und deren Kinder
  • Großeltern und Enkel
  • Geschwister
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder
  • Institution/Firma oder eine natürlichen Person (bspw. bei Nutzung eines Dienstwagens)

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse kann nicht rückgängig gemacht werden. Falls der Überträger zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein Auto versichern möchte, wird dieser also in eine niedrige SF-Klasse für Versicherungsneulinge eingestuft.

großvater schenkt seinem enkel ein auto
Die Übertragung der SF-Klasse von Großeltern an Enkel ist möglich, aber nicht immer sinnvoll

Es können übrigens nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie die begünstigte Person an Fahrpraxis verfügt. Wenn z.B. ein Großvater seine SF-Klasse der Stufe SF 50 an seinen Enkel mit 4 Jahren Fahrpraxis übertragen möchte, verfallen 46 Jahre des unfallfreien Fahrens. Der Enkel startet dann mit der Stufe SF 4.

In welche Schadenfreiheitsklasse wird ein Zweitwagen eingestuft?

Im Regelfall wird Ihr Zweitwagen in die Klasse SF ½ eingestuft. Allerdings gibt es auch hier einige Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften. Manche bieten eine Sondereinstufung in SF 2 oder SF 3 an, andere Versicherer stufen den Zweitwagen sogar direkt in dieselbe SF-Klasse wie die des Erstwagens ein. Diese Sonderkonditionen für den Zweitwagen sind meist an Voraussetzungen geknüpft, wie bspw. ein gewisses Mindestalter aller eingetragenen Fahrer oder eine bestimmte SF-Klasse des Erstwagens.

Übernahme der Schadenfreiheitsklasse beim Leasing

Auch beim Leasing werden weitere schadenfreie Jahre gesammelt, dank derer Sie in höhere SF-Klassen eingestuft werden. Sowohl beim Wechsel von Privat- auf Leasingauto als auch andersherum wird Ihre Schadenfreiheitsklasse übernommen.

Tipp: So verhalten Sie sich richtig bei einem Unfall mit dem Leasingauto

Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst als Versicherungsnehmer und die Leasingfirma als Halter des Fahrzeugs eingetragen sind. Wenn das Leasingauto hingegen über das Leasingunternehmen versichert ist, können Sie sich die unfallfreien Jahre nicht auf Ihre eigene Schadenfreiheit anrechnen lassen.

Kfz-Versicherungsvergleich für die besten SF-Konditionen

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Hinweis: Bei einem Leasingvertrag lohnt sich meist eine GAP-Versicherung, um auch im Falle eines Totalschadens geschützt zu sein.

Patrick

Als ehemaliger Automobilhändler kennt sich Patrick natürlich bestens in der Autowelt aus. Auch bei LeasingMarkt.de ist der Sales-Bereich sein eigentliches Zuhause. Nebenbei unterstützt er hin und wieder unser Redaktionsteam – insbesondere, wenn es um rechtliche Themen geht. Wie es sich für einen gebürtigen Hamburger gehört, ist Patrick nicht nur zu Land, sondern privat häufig auch zu Wasser unterwegs. Denn seine größte Leidenschaft ist das Segeln.