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kfz unfall im ausland

Unfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

Ganz gleich, ob in Italien, in den Niederlanden oder in der Schweiz – ein Kfz-Unfall im Ausland zerrt besonders an den Nerven und kann zur Herausforderung werden. Vor allem dann, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich im Ernstfall im jeweiligen Land verhalten müssen. Auch Verständigungsschwierigkeiten mit der örtlichen Polizei, dem Unfallgegner und ausländischen Versicherern können schnell zum Verhängnis werden. Wir klären Sie auf und verraten Ihnen, was es bei einem Auslandsunfall zu beachten gibt, welche Versicherungen greifen und wer Ihnen vor Ort weiterhelfen kann.

Auto-Unfall im Ausland: Das sollten Sie wissen

Bevor Sie eine Urlaubsreise mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen antreten, sollten Sie entsprechende Vorkehrungen treffen und sich über die jeweiligen Vorschriften des Landes informieren. Denn nicht nur die Verkehrsregeln sind von Land zu Land verschieden, sondern auch die Gesetze und Vorgaben bei einem Verkehrsunfall.

Vignette und Pkw-Maut in Europa: Wir verraten Ihnen, in welchen Ländern eine Maut fällig wird und wo die Vignettenpflicht gilt.

auslandsunfall mit dem pkw
Sie wurden in einen Unfall im Ausland verwickelt? Ruhig bleiben, ist hier die Devise

8 Dinge, die Sie unbedingt im Ausland mit sich führen müssen

Damit Sie bei einem Auslandsunfall mit dem Pkw gut vorbereitet sind, sollten Sie die folgenden Dinge unbedingt griffbereit haben:

  • Pkw-Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeug-Zulassungspapiere 
  • Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten
  • Europäischer und/oder internationaler Unfallbericht
  • Internationale Versichertenkarte – auch als „Grüne Karte“ bekannt: Damit weisen Sie bei einem Auslandsunfall eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nach. Darauf stehen zudem alle relevanten Daten zum Auto und zur Versicherung.
  • Kfz-Schutzbrief, falls vorhanden
  • Funktionsfähiges und aufgeladenes Handy

Wichtig: In fast jedem Land gelten unterschiedliche Mitnahmepflichten im Pkw. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die Regeln im entsprechenden Urlaubsort.

Pkw-Unfall im Ausland: Das sind die wichtigsten Nummern

Bei einem Auto-Unfall im Ausland sind gewisse Telefonnummern äußerst wichtig. Speichern Sie sich daher bereits vor Urlaubsantritt die wichtigsten Nummern im Smartphone ab und notieren Sie sich diese zusätzlich auf einem Blatt Papier.

  • Zentralruf der Autoversicherer
  • Notfallnummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • ICE-Nummer („In Case of Emergency“) 
  • Lokale Notrufnummer des Urlaubslandes
  • Gegebenenfalls Telefonnummer des Automobilclubs mit Auslandshilfe

Zentralruf der Autoversicherer:
– aus Deutschland: 0800 250 260 0
– aus dem Ausland: +49 40 300 330 300

versicherung nach auslandsunfall anrufen
Notieren Sie sich vor Urlaubsantritt alle wichtigen Nummern auf einem Blatt Papier und legen Sie es in das Handschuhfach

Wichtig: Prüfen Sie vor Urlaubsantritt den Auto Reifendruck, damit Sie sicher in Ihrem Urlaubsdomizil ankommen.

Verkehrsunfall im Ausland – Schritt für Schritt vorgehen

Trotz umfangreicher Vorbereitung und aufmerksamer Fahrweise im Ausland kann es dennoch zu einem Crash kommen. Ist das der Fall, kommt es auf das richtige Verhalten an. Wir verraten Ihnen, wie Sie Schritt-für-Schritt bei einem Autounfall im Ausland vorgehen müssen.

Bewahren Sie stets einen kühlen Kopf und berücksichtigen Sie die folgenden Schritte:

  1. Verlassen Sie unter keinen Umständen den Unfallort.

  2. Sichern Sie die Unfallstelle ab, indem Sie das Warnblinklicht einschalten, die Warnweste überziehen und das Warndreieck in etwa 100 Meter Entfernung aufstellen. Auf der Autobahn wird ein Abstand von 200 Metern empfohlen.

  3. Bei geringfügigen Fahrzeugschäden können Sie das Auto behutsam aus der Gefahrenzone entfernen. 

  4. Handelt es sich um einen Personenschaden, kontaktieren Sie umgehend die lokale Notrufnummer des Rettungsdienstes und leisten Sie, falls nötig, Erste Hilfe. Die Notrufnummer ist in jedem Land unterschiedlich, weswegen Sie sich diese vor Reiseantritt notieren sollten.

  5. Sind Sie selbst verletzt und werden vor Ort von einem Rettungsdienst versorgt, sollten Sie sich die Verletzungen attestieren lassen. Auch dann, wenn Sie erst nach dem Unfallhergang einen Arzt aufsuchen. Dies kann im Ernstfall bei der Schadenregulierung hilfreich sein.

  6. Ob Sach- oder Personenschaden – kontaktieren Sie bei einem Auslandsunfall auf jeden Fall die Polizei. Ansonsten können bei der Schadenregulierung mit der Versicherung des Unfallgegners Probleme auftreten. Lassen Sie sich jedoch in keinem Fall zu einem Schuldeingeständnis drängen. Es empfiehlt sich zudem, die Namen und Dienstnummern der Polizisten zu notieren. Diese Informationen können für die weitere Abwicklung hilfreich sein. Auch das Anfordern einer Kopie des Polizeiberichtes ist empfehlenswert.

  7. Tauschen Sie die Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus und fotografieren Sie, wenn möglich, den Ausweis des Kraftfahrzeughalters. Zu den wichtigsten Daten gehören unter anderem der Name, die Adresse und die Telefonnummer sowie der Name und die Nummer der Versicherungsgesellschaft. Auch das amtliche Kennzeichen sollten Sie sich notieren. Sind mögliche Unfallzeugen vor Ort, schreiben Sie sich auch von diesen Personen die Namen und Wohnanschriften auf. 

  8. Im nächsten Schritt füllen Sie und der Unfallgegner jeweils den Unfallbericht in der jeweiligen Landessprache aus. Bedenken Sie, dass Sie auch hierbei keine Schuldeingeständnisse unterschreiben sollten. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie die Unfallberichte noch vor Ort mit einem Foto festhalten.

  9. Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos und/oder Videos. Hierbei ist es besonders wichtig, dass Sie alle Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen per Kamera festhalten. Ebenso sollten Sie den Unfallort, Spuren oder andere durch den Unfall beschädigte Gegenstände fotografieren.

  10. Melden Sie den Auslandsunfall umgehend Ihrer Versicherung.

unfalldokumentation mit fotos und videos
Aussagekräftige Fotos und Videos vom Auslandsunfall sind bei der Schadenregulierung besonders hilfreich

Gut zu wissen: Sie wurden in einen Unfall mit Ihrem Leasingfahrzeug verwickelt? Wir verraten Ihnen, wie Sie sich richtig verhalten und worauf Sie achten müssen.

Unfall- und Pannenhilfe im Ausland

Der Kfz-Schutzbrief ist eine Ergänzung oder auch Zusatzleistung der Pkw-Haftpflicht, die entweder über die klassische Autoversicherung oder über einen Automobilclub abgeschlossen werden kann. Zu den Leistungen eines Autoschutzbriefes gehören unter anderem die Unfall- und Pannenhilfe im Ausland sowie der Krankenrücktransport, Übernachtungsservice und die Organisation eines Mietwagens. Diese Zusatzleistung gilt als eine kostengünstige Erweiterung der klassischen Versicherungsleistungen und ist in jedem Fall zu empfehlen. Je nach Leistungsumfang werden bei einem Auslandsunfall die Kosten für die umfassenden Hilfeleistungen vor Ort von der Versicherung übernommen.

unfall- und pannenhilfe im ausland
Mit einem Kfz-Schutzbrief können Sie im In- und Ausland eine Unfall- und Pannenhilfe in Anspruch nehmen

Gut zu wissen: Auf der Autofahrt Richtung Urlaub ist es zu einem Steinschlag in der Windschutzscheibe gekommen? Erfahren Sie, welche Folgen ein Steinschlag haben kann und wie teuer die Reparatur ist.

Die Schadensregulierung beim Auslandsunfall

Die Abwicklung der Schadensregulierung eines unverschuldeten Kfz-Unfalls im Ausland ist meist komplizierter als im Inland. Häufig kommt es hierbei auch zu Streitigkeiten über die Höhe von Schadenersatz oder Schmerzensgeld, da die Erstattungsbeträge ausländischer Versicherungen deutlich unter denen in Deutschland liegen. Oft kann jedoch die daraus resultierende Differenz durch den Auslandsschadensschutz der Kfz-Versicherung abgegolten werden. 

Je nach Situation ist in Bezug auf die Schadensregulierung eine andere Herangehensweise notwendig. Wir verraten Ihnen, was Sie wann tun müssen.

Sie sind der Unfallverursacher

Handelt es sich lediglich um einen Sachschaden, melden Sie diesen einfach Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. In diesem Fall gilt das deutsche Schadenersatzrecht. Ist es zu einem Personenschaden gekommen, sollten Sie sich rechtliche Hilfe durch einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen oder Ihre Rechtsschutzversicherung kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu planen.

Pkw-Unfall innerhalb der EU (fremdverschuldet)

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der EU kontaktieren Sie den Zentralruf der Autoversicherer. Dieser verweist Sie im Anschluss an den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten, der in Deutschland ansässig ist. Dieser übermittelt dann Ihre Ansprüche an die zuständige Versicherung im Land des Unfallgegners. Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, werden diese vor Gericht im Land des ausländischen Unfallgegners verhandelt. In diesem Fall gilt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem sich der Pkw-Unfall ereignet hat. 

Auto-Unfall außerhalb der EU (fremdverschuldet)

Hat der Pkw-Unfall in einem Nicht-EU-Land stattgefunden, müssen Sie im ersten Schritt und direkt vor Ort Ihre Rechtsschutzversicherung oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Aufgrund der Sprachbarrieren und bürokratischer Hindernisse kann es bei der Schuldfrage und der Schadensregulierung Schwierigkeiten geben. Auch in diesem Fall gilt das Schadenersatzrecht des jeweiligen Landes, in dem es zum Unfall kam. 

Unfall mit Fahrerflucht

Begeht der Schuldige Fahrerflucht, springt in den meisten Fällen die eigene Versicherung ein, wenn die Forderungsausfallabdeckung Inhalt Ihres Versicherungsvertrages ist.

Wichtig: Es gilt stets das Recht des Landes, in dem auch der Kfz-Unfall passiert ist. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass Sie nach einem Auslandsunfall bei der Schadenregulierung weniger Leistungsansprüche geltend machen können. In manchen Landesrechten ist zum Beispiel geregelt, dass Sie die Kosten für den Sachverständigen selbst übernehmen müssen. In diesem Fall sollten Sie rechtzeitig einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten.

Dokumentation des Unfallherganges zur schnelleren Schadensregulierung

Der europäische oder internationale Unfallbericht ist ein einheitliches und mehrsprachiges Formular, das Ihnen dabei hilft, den Unfallablauf exakt festzuhalten. Dieser muss von allen Beteiligten des Unfalls in der jeweiligen Landessprache ausgefüllt und der Versicherung vorgelegt werden. Denn nur so lassen sich spätere Schadensersatzansprüche durchsetzen. Der Unfallbericht muss folgende Informationen enthalten:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
  • Zahl der verletzten Personen, falls vorhanden
  • Daten der beteiligten Fahrzeuge
  • Fotodokumentation der Schäden aus verschiedenen Perspektiven 
  • Kontaktdaten und Unterschriften der Unfallteilnehmer und Zeugen
  • Grund des Unfalls
  • Unfallskizze
unfall im ausland fotodokumentation
Die detaillierte Schadendokumentation des Unfalls in Form von Fotos und einem Unfallbericht ist extrem wichtig

Ab und an kann es trotz korrekter Abwicklung dazu kommen, dass der Unfallverursacher nicht bezahlt, sodass Sie auf den Reparaturkosten sitzen bleiben. Sofern Sie bis zu drei Monate später noch keine Entschädigungszahlung von der Versicherung des Unfallgegners erhalten haben, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Diese Einrichtung ist ein eingetragener Verein der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer und hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch geltend zu machen. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall garantiert.

Wichtig: Unterschreiben Sie kein Dokument der Unfalldokumentation, dass Sie nicht verstehen.

Diese Gesetze gelten bei der Schadenregulierung

Welches Schadenersatzrecht bei welchem Fall angewendet wird, verraten wir Ihnen im Folgenden:

UnfallRecht
Verkehrsunfall zwischen
zwei deutschen Staatsbürgern
im Ausland
Deutsches Schadenersatzrecht
Pkw-Unfall zwischen
einem deutschen Staatsbürger
und einem EU-Ausländer
im Ausland
Schadenersatzrecht des Unfall-Landes,
Abwicklung durch den
Schadenregulierungsbeauftragten
Auto-Unfall zwischen
einem deutschen Staatsbürger
und einem
Nicht-EU-Ausländer
im Ausland
Schadenersatzrecht des Unfall-Landes
– hierbei sollten Sie in jedem Fall
die Polizei und rechtliche Hilfe
in Anspruch nehmen

Grundsätzlich gilt: Wer den Auslandsunfall verursacht hat, muss die Kosten für die Schadenregulierung übernehmen.

Services der Kfz-Versicherung beim Auslandsunfall

Für einen optimalen Rundumschutz im In- und Ausland sind folgende Zusatzversicherungen hilfreich:

  • Kfz-Schutzbrief mit Teil- und Vollkaskoversicherung
  • Verkehrsrechtsschutz für Fahrer und Insassen
  • Kfz-Unfallversicherung für alle Insassen
  • Auslandsversicherung

Mallorca-Police: Der Zusatzschutz für Mietwagen im Ausland

Wer sich im Ausland für einen Mietwagen entscheidet, ist mit der sogenannten Mallorca-Police bei einem Schadenfall bestens versorgt. Dadurch sind Sie, genauer gesagt das Mietauto, bei einem Kfz-Haftpflichtschaden automatisch abgesichert. Die Mallorca-Police ist Teil der eigenen Kfz-Versicherung und springt meist dann ein, wenn die Mietwagen-Versicherungssumme zur Begleichung des Schadens nicht ausreicht. Meist ist die Mallorca-Police bereits in der klassischen Autoversicherung inbegriffen. Prüfen Sie dies jedoch vorab in Ihren Unterlagen und lassen Sie diese gegebenenfalls hinzufügen.

Übrigens: Wer auch im Urlaub mit dem eigenen Fahrrad unterwegs sein möchte, kann mit einem Auto Fahrradträger das Rad ganz einfach transportieren. Wir verraten Ihnen, worauf Sie beim Kauf achten müssen.

Fazit: Auch beim Leasing auf den richtigen Versicherungsschutz achten

Wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen ins Ausland fährt, muss sich gut vorbereiten. Doch nicht nur die Vorbereitung ist wichtig, sondern auch ein optimaler Pkw-Versicherungsschutz. Beim klassischen Leasing ist die Kfz-Versicherung übrigens kein Bestandteil des Leasingvertrages, sodass Sie sich selbst um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern müssen. Neben der Pkw-Haftpflicht ist auch eine Vollkaskoversicherung in der Regel Pflicht beim Leasing. Haben Sie ein passendes Leasingangebot auf LeasingMarkt.de gefunden, können Sie dieses unverbindlich beim Händler anfragen. Dieser gibt Ihnen gerne erste Tipps hinsichtlich der passenden Versicherung für Ihr Leasingauto. So können Sie dann bedenkenlos mit dem neuen Leasingwagen in den Urlaub starten und sind stets bestens abgesichert – wir wünschen gute Fahrt!

Laura

Laura weiß, wo es langgeht. Autos verbindet sie vor allem mit Freiheit und langen Roadtrips. Wann die Spritpreise am günstigsten sind, wo der Linksverkehr gilt und warum die Deutschen eindeutig die besten Autofahrer sind, hat Laura auf ihren Reisen nur zu gut kennengelernt. Dank diverser Leasingfahrzeuge, etlichen Mietautos und ihrem treuen Gebrauchtwagen weiß sie die Vorzüge so einiger Modelle zu schätzen. Im LeasingMarkt.de Magazin vereint sie ihre Leidenschaft für das Schreiben und Autofahren.