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E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Prämie beim Elektro-Leasing  

Die neue E-Auto-Förderung ist da – auch für Leasing! Der Elektro-Bonus soll sich gezielt an Haushalte mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen sowie Familien richten. Je nach Einkommen, Familiensituation und Fahrzeug sind bis zu 6.000 Euro Zuschuss möglich.

Doch wer bekommt die Förderung eigentlich? Welche Fahrzeuge sind förderfähig? Und wie funktioniert das für Leasing in der Praxis? LeasingMarkt.de gibt einen Überblick.

Die E-Auto-Förderung auf einen Blick

  • Bis zu 6.000 € für reine Elektroautos
  • Bis zu 4.500 € für Plug-in-Hybride
  • Nur für Neuwagen (Kauf & Leasing)
  • Für Privatpersonen mit Haushaltseinkommen bis 80.000 € (Familien + 5.000 € je Kind, maximal 90.000 €)
  • Mindesthaltedauer 36 Monate
  • Gilt für Neuzulassungen ab 01.01.2026 – auch rückwirkend

Wer erhält die E-Auto-Förderung 2026?

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Ziel ist es, Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen gezielt beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen.

Förderfähig sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Für Familien erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro je Kind, wobei maximal zwei Kinder (unter 18 Jahren) berücksichtigt werden. Damit liegt die Einkommensobergrenze für Familien bei 90.000 Euro.

Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen. Bei Paaren – unabhängig vom Trauschein – werden die Einkommen beider Partner addiert.

Voraussetzungen im Überblick:

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro pro Jahr
  • Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, somit bis 90.000 Euro)
  • Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, Gewerbekunden sind ausgeschlossen

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden alle erstmals ab dem 01. Januar 2026 in Deutschland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1. Eine Preisobergrenze gibt es nicht. Zudem werden Fahrzeuge von allen Marken gefördert – auch von Herstellern außerhalb der EU wie zum Beispiel chinesische Modelle.

Förderfähig sind:

  • batterieelektrische Fahrzeuge (BEV),
  • batterieelektrische Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV),
  • Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Wichtig: Gebrauchtwagen sind vorerst von der Förderung ausgeschlossen.

Zusätzliche Kriterien für Plug-in-Hybride

Im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.06.2027 gelten für Plug-in-Hybride und Rang-Extender-Modelle besondere Voraussetzungen. Gefördert werden diese Fahrzeuge nur, wenn sie:

  • maximal 60 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder
  • eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern aufweisen.

Ab Mitte 2027 plant die Bundesregierung eine stärkere Ausrichtung an den Emissionen im realen Fahrbetrieb.

Infografik E-Auto-Förderung

Wie hoch ist die E-Auto-Förderung?

Die Förderhöhe hängt von drei Faktoren ab:

  1. dem Fahrzeugtyp,
  2. dem Haushaltseinkommen,
  3. der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren.

Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)

Für rein batterieelektrische Fahrzeuge sind die höchsten Zuschüsse vorgesehen. Je nach Einkommensstufe sind bis zu 6.000 Euro möglich.

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenHaushalt ohne KindHaushalt mit 1 KindHaushalt mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 € – 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 € – 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 € – 85.000 €nicht förderberechtigt3.500 €4.000 €
85.001 € – 90.000 €nicht förderberechtigtnicht förderberechtigt4.000 €
über 90.000 €nicht förderberechtigtnicht förderberechtigtnicht förderberechtigt

Wann bekomme ich die 6.000 Euro E-Auto-Förderung?

Die Höchstprämie von 6.000 Euro erhalten demnach Privatpersonen mit einem zur versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 45.000 Euro und zwei Kindern unter 18 Jahren.

Förderung für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)

Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender erhalten einen geringeren Zuschuss als rein batterieelektrische Fahrzeuge. Die maximale Förderung beträgt hier bis zu 4.500 Euro.

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenHaushalt ohne KindHaushalt mit 1 KindHaushalt mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
45.001 € – 60.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
60.001 € – 80.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
80.001 € – 85.000 €nicht förderberechtigt2.000 €2.500 €
85.001 € – 90.000 €nicht förderberechtigtnicht förderberechtigt2.500 €
über 90.000 €nicht förderberechtigtnicht förderberechtigtnicht förderberechtigt

Leasing mit E-Auto-Förderung: Effektive Raten unter 30 Euro möglich

Die E-Auto-Förderung gilt nicht nur für den Kauf, sondern auch das Leasing. Leasingnehmer können die Förderung in gleicher Höhe beantragen wie Käufer.

Voraussetzung ist, dass:

  • das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird,
  • und eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten eingehalten wird. Die Förderung gilt also nur für Leasingverträge mit einer Laufzeit von drei Jahren oder mehr.

Mit der Förderung werden Elektrofahrzeuge im Leasing so günstig wie selten zuvor, da die Prämie von bis zu 6.000 Euro für besonders attraktive Leasingangebote sorgt. 

dacia spring elektroauto
Modelle wie der Dacia Spring wären dank Förderung ab 2026 besonders günstig im Leasing

Elektro-Kleinwagen oder Modelle im Einstiegssegment könnten auf effektive Monatsraten von unter 50 Euro kommen, bestenfalls sogar unter 30 Euro. 

FahrzeugmodellRate ohne FörderungEffektive Rate mit Förderung*
Fiat 500eca. 179 € monatl.ab ca. 12 € monatl.
Opel Corsa Electricca. 249 € monatl.ab ca. 85 € monatl.
VW ID.3ca. 329 € monatl.ab ca. 165 € monatl.

*Die Berechnung basiert auf einer maximalen Förderung von 6.000 Euro und einer Laufzeit von 36 Monaten. Es handelt sich um fiktive Angebote und effektive Raten unter Berücksichtigung der Förderung als Anzahlungssumme.

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Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Abwicklung erfolgt voraussichtlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Antragstellung ist nach der Fahrzeugzulassung vorgesehen und soll online erfolgen. Das Antragsportal soll ab Mai 2026 verfügbar sein.

Die Förderung gilt rückwirkend. Entscheidend ist das Zulassungsdatum des Fahrzeugs. Alle förderfähigen Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, können die Prämie erhalten – auch wenn der Antrag erst später gestellt wird. Die Antragstellung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.

Für den Antrag werden unter anderem benötigt:

  • der Kauf- oder Leasingvertrag,
  • der Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung,
  • die zwei aktuellsten Steuerbescheide,
  • gegebenenfalls Nachweise zu Kindern im Haushalt.

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung als Einmalzahlung ausgezahlt.

Was ist das „zu versteuernde Haushaltseinkommen“?

Für die E-Auto-Förderung zählt nicht Ihr Brutto-Einkommen aus dem Arbeitsvertrag und auch nicht das Netto-Einkommen, das monatlich auf Ihrem Konto landet. Entscheidend ist eine andere Zahl: das zu versteuernde Einkommen.

Diese Zahl steht direkt in Ihrem Steuerbescheid und heißt dort genau so: „Zu versteuerndes Einkommen“.

Von Ihrem Brutto-Einkommen zieht das Finanzamt verschiedene Posten ab, zum Beispiel:

  • Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten),
  • Vorsorgeaufwendungen (z. B. Renten- und Krankenversicherung),
  • Sonderausgaben,
  • Freibeträge (z. B. für Kinder).

Erst das Ergebnis dieser Rechnung ist das zu versteuernde Einkommen. Und nur diese Zahl ist für die E-Auto-Förderung relevant.

Das bedeutet: Auch wenn Ihr Brutto-Einkommen über 80.000 Euro liegt, können Sie trotzdem förderberechtigt sein, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt.

Wichtig: Bei Paaren zählt das zusammengerechnete zu versteuernde Einkommen beider Partner, sofern sie als gemeinsamer Haushalt gelten.

Wie lange gibt es die E-Auto-Förderung noch?

Die E-Auto-Förderung 2026 ist nach aktuellem Stand für den Zeitraum von 2026 bis 2029 geplant. Die Förderung ist jedoch nicht zeitlich garantiert, sondern an ein festes Förderbudget gebunden.

Für die E-Auto-Förderung stehen insgesamt 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Diese Mittel sollen – abhängig von der Nachfrage – für die Förderung von rund 800.000 Elektrofahrzeugen reichen.

Was ist der Unterschied zum alten Umweltbonus?

Der alte Umweltbonus galt bis Ende 2023 und hatte großen Einfluss auf die Entwicklung des E-Automarkts. Zwischenzeitlich konnten Käufer und Leasingnehmer – inklusive Herstelleranteil – bis zu 9.000 Euro Zuschuss erhalten. Förderfähig waren dabei nicht nur vollelektrische Fahrzeuge, sondern auch Plug-in-Hybride. Zudem konnten Gewerbekunden und Unternehmen die Prämie in Anspruch nehmen, was den Absatz von elektrifizierten Dienstwagen und Flottenfahrzeugen stark ankurbelte.

Allerdings zeigte das Modell auch Schwächen: Die Förderung war zu breit angelegt und kam auch Haushalten zugute, die auf staatliche Unterstützung gar nicht angewiesen waren. Mit dem Ende des Programms im Dezember 2023 fiel ein wichtiger Kaufanreiz und Leasingimpuls weg – die Nachfrage nach E-Autos sank spürbar, das Interesse an Verbrennern nahm wieder zu.

Die neue E-Auto-Förderung 2026 soll den Elektroauto-Absatz wieder ankurbeln und unterscheidet sich deutlich vom Umweltbonus. Sie soll

  • sozialer wirken, da sie auf Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen begrenzt ist,
  • und fokussierter, da nur Privatpersonen gefördert werden – Gewerbekunden sind von der Prämie ausgeschlossen.

Übrigens: Ein ähnlicher Ansatz, also lediglich Personen mit geringem Einkommen zu fördern, wird in Frankreich bereits verfolgt. Auch die SPD forderte in der Vergangenheit ein Konzept dieser Art, das als sogenanntes Social Leasing bekannt ist.

Welche Alternativen gibt es für Gewerbetreibende?

Auch wenn die staatliche E-Auto-Förderung 2026 ausschließlich für Privatpersonen gilt, profitieren Gewerbekunden in Deutschland auf anderen Wegen von finanziellen Vorteilen beim Einsatz von Elektrofahrzeugen als Firmenwagen oder in der Firmenflotte. Diese steuerlichen Anreize machen elektrisch betriebene Fahrzeuge für Unternehmen attraktiv – sowohl im Bereich Dienstwagenbesteuerung als auch bei Abschreibung und Betriebskosten.

0,25 Prozent Regel: Geringere Besteuerung des geldwerten Vorteils

Ein zentraler Vorteil für Unternehmen liegt in der stark reduzierten Besteuerung des geldwerten Vorteils, wenn ein Elektroauto auch privat genutzt wird. Für elektrisch betriebene Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro wird der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung mit 0,25 % des Listenpreises pro Monat angesetzt – im Vergleich zur klassischen 1-%-Regel für Verbrennungsfahrzeuge. Bei Fahrzeugen über der 100.000-Euro-Grenze fällt in der Regel ein Satz von 0,5 % an. Diese Regelung gilt derzeit bis mindestens Ende 2030.

Dadurch sinkt die steuerliche Belastung für Arbeitnehmer und Unternehmen deutlich, was die Gesamtkosten bei Nutzung und Überlassung eines E-Firmenwagens reduziert.

Sonderabschreibung: Steuerliche Abschreibung und Investitionsanreiz

Unternehmen können elektrisch betriebene Fahrzeuge steuerlich begünstigt abschreiben. Im Rahmen steuerlicher Investitionsprogramme besteht die Möglichkeit, bis zu 50 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich abzusetzen und den Rest über Folgejahre zu verteilen. Dies verbessert die Liquidität und senkt die steuerliche Belastung im Anschluss an die Anschaffung oder den Erwerb eines E-Fahrzeugs für das Betriebsvermögen.

Kfz-Steuerbefreiung

Privat-, aber auch Gewerbekunden profitieren von einer Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos, die in Deutschland bis mindestens Ende 2035 gilt.

Die Meinung der Verbraucher: Mehrheit forderte neuen Leasing-Bonus

Dass die Neuauflage der E-Auto-Förderung dringend nötig war, zeigt auch eine LeasingMarkt.de-Umfrage (Stand: 02/2025). 

Um den Umstieg auf die Stromer wieder attraktiver zu machen, fordert jeder zweite Deutsche von der Politik einen neuen Bonus oder einen vergleichbaren Zuschuss beim Leasen von E-Autos. Insgesamt 49 Prozent der Befragten sprechen sich klar für staatliche Zuschüsse beim Elektro-Leasing aus, nur 25 Prozent sind dagegen. 

Die Zustimmung fällt dabei je nach Altersgruppe unterschiedlich aus:

  • 58 Prozent der 25- bis 34-Jährigen unterstützen einen Regierungs-Rabatt auf die Leasingrate.
  • In den Gruppen der 18- bis 24-Jährigen sowie der 35- bis 44-Jährigen befürworten jeweils 55 Prozent einen solchen Kaufanreiz.
  • Erst in der Generation 55-Plus sinkt die Zustimmung deutlich: Nur noch 36 Prozent sprechen sich hier für einen Zuschuss aus.

Diese Zahlen zeigen, dass insbesondere jüngere Zielgruppen auf staatliche Impulse setzen, um den Einstieg in die Elektromobilität – oft über Leasing – finanziell stemmen zu können. Die neue Förderung setzt also genau dort an, wo die Nachfrage aktuell stagniert.

Leasingangebote mit E-Auto-Förderung 2026

LeasingMarkt.de ist die Nummer 1 im Autoleasing und die erste Anlaufstelle, wenn es um attraktive Leasingangebote für Elektroautos geht – auch im Rahmen der neuen Förderung. Auf unserem Marktplatz finden Sie tausende E-Auto-Leasingdeals. Wer den Einstieg in die Elektromobilität plant, ist bei LeasingMarkt.de also genau richtig: einfach vergleichen, clever leasen – und von der neuen Elektro-Prämie 2026 profitieren.

Zum Elektroleasing

Fazit: E-Autos für alle dank neuer Förderung

Die E-Auto-Förderung 2026 markiert den Beginn einer neuen Phase: sozialer und gezielter aufgestellt denn je. Eine Prämie von bis zu 6.000 Euro mit klaren Einkommens sowie der Einbeziehung von Plug-in-Hybriden machen deutlich: Die Bundesregierung aus CDU und SPD will Elektromobilität für alle Menschen erreichbar machen – und durch niedrigere Anschaffungskosten den Stromern wieder Rückenwind geben.

Fabian

Seit vielen Jahren prägt Fabian die Inhalte von LeasingMarkt.de. Als Leiter des Magazins und Content-Verantwortlicher für LeasingMarkt.de insgesamt ist er ausgewiesener Leasing-Experte und die erste Adresse für alles rund ums Thema Auto-Leasing. Dabei verliert er nie den Bezug zur Praxis: Neue Technik, Mobilitätstrends und Themen rund ums Autofahren ordnet Fabian verständlich und fundiert ein. Privater Ausgleich? Die Formel 1 – und zwar als Ferrari-Fan.