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Umweltbonus für E-Autos: Die neuen Förderregeln ab 2023 – alle Infos!

Wichtig: Der Umweltbonus wurde von der Bundesregierung zum 18. Dezember 2023 eingestellt. Förderanträge, die bis einschließlich 17. Dezember beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, werden noch bearbeitet. In unserem Magazin informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und neuste Meldungen rund um den Wegfall der BAFA-Prämie – zum Umweltbonus-Newsticker.

Neues Jahr, neue Regeln: Im Januar 2023 haben sich die Förderbedingungen für Elektroautos grundlegend geändert. Die Prämien für reine Elektroautos wurden gesenkt und für Plug-in-Hybride komplett gestrichen. Wer in diesem Jahr dem Trend der umweltschonenden Mobilität folgen und sich ein Elektrofahrzeug zulegen möchte, muss sich auf einige Änderungen einstellen. Wir verraten Ihnen, welche Neuerungen auf Sie zukommen und ob sich alternative Antriebstechnologien auch in 2023 noch lohnen.

Welche E-Autos werden in 2023 noch gefördert? 

Die in 2022 angekündigte Anpassung der E-Auto-Förderung ist im Gange. Hintergrund der neu gestalteten Förderregeln ist die stärkere Ausrichtung der aktuellen Bundesregierung auf den Klimaschutz. Folglich sollen zukünftig nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit der BAFA-Prämie gefördert werden. Neben neu zugelassenen Stromern kann der Umweltbonus auch für junge gebrauchte Elektroautos beantragt werden. Dies dürfte sich jedoch schwieriger gestalten, da die Förderung an gewisse Bedingungen geknüpft ist, die gerade bei Gebrauchtfahrzeugen kaum realisierbar sind. Ein Vorteil gegenüber zum Vorjahr (2022) ist jedoch, dass die bisherige Einschränkung entfällt, dass junge Gebrauchtwagen lediglich bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden. Plug-in-Hybride mit Stecker und zusätzlichem Verbrennungsmotor fallen allerdings ganz aus der Förderung heraus.  

Wichtig: Bei der Anschaffung eines gebrauchten E-Autos gelten spezielle Sonderbedingungen, damit der Stromer die Elektro-Prämie erhält. In unserem Ratgeber zum Thema Umweltbonus finden Sie alle wichtigen Infos.

Wie hoch fällt die Elektro-Prämie künftig aus? 

Die Fördersummen für E-Autos wurden reduziert und sollen auch in 2024 noch weiter gesenkt werden. Wer sich 2022 ein neues Elektrofahrzeug zugelegt hat, konnte sich über einen großzügigen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro von Bund und Hersteller freuen. Doch damit ist seit 2023 Schluss. Durch die Reduzierung des Umweltbonus für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge wird der Erwerb von Stromern kostspieliger. Der aktuelle Bundesanteil beträgt seit dem 01. Januar 2023 lediglich maximal 4.500 Euro.

Die tatsächliche Fördersumme ist jedoch vom Kaufpreis des Elektroautos abhängig. Für Stromer mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro gibt es die maximale Prämie des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Höhe von 4.500 Euro. E-Autos, die zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, erhalten seit 2023 nur noch 3.000 Euro. Elektrofahrzeuge, die über der Preisgrenze von 65.000 Euro liegen, sind nicht förderfähig. Zusätzlich zur staatlichen Finanzspritze zahlen die Automobilhersteller ebenfalls einen Teil des Umweltbonus, sodass die Prämie im besten Fall insgesamt 6.750 Euro beträgt. Gebrauchte E-Autos werden hingegen mit maximal 3.000 Euro bezuschusst.

Wichtig: Leasingnehmer erhalten den vollen Umweltbonus übrigens nur, wenn der Leasingvertrag mindestens 24 Monate läuft. Bei einer kürzeren Leasingdauer zwischen 12 und 23 Monaten reduziert sich die Förderung.

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Seit 2023 gelten neue Förderrichtlinien vom Bund, die reduzierte E-Auto-Prämien zur Folge haben

Übrigens: Seit 2022 können Halter eines Elektroautos aufgrund des neuen Gesetzes zur Treibhausminderungsquote eine zusätzliche Prämie erhalten. Die Treibhausgasminderungsquote (abgekürzt THG-Quote) ist eine Klimaschutz-Maßnahme der deutschen Bundesregierung zur Regulierung der CO₂-Bilanz. Sie sind Besitzer eines Elektrofahrzeugs und möchten sich eine CO₂-Prämie in Höhe von 250 Euro sichern? Dann registrieren Sie Ihr E-Auto in nur drei Minuten bei OneGreen.

Wie lange gilt die neue Elektroauto-Förderung?

Die reformierte Förderrichtlinie des Umweltbonus gilt lediglich für das Jahr 2023. Ab 2024 sollen die Fördersummen nochmals reduziert werden, wodurch der Förderbetrag für alle Elektroautos nur noch 3.000 Euro betragen soll. Zudem sollen lediglich Stromer mit einem Listenpreis von bis zu 45.000 Euro vom Staat und Hersteller bezuschusst werden. E-Fahrzeuge, die über dieser Preisgrenze liegen, sind somit nicht mehr förderfähig. 

Gut zu wissen: Eine regelmäßig aktualisierte Liste der förderfähigen Elektroautos finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Privat- oder Gewerbekunde: Wer kann einen Förderantrag stellen? 

Gewerbekunden erhalten den E-Auto-Umweltbonus nur noch bei einer Zulassung und BAFA-Antragstellung bis spätestens zum 31. August 2023. Unternehmen, Stiftungen und Vereine werden somit ab dem 01. September 2023 nicht mehr bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs vom Staat unterstützt. Ab September sind nur noch Privatpersonen dazu berechtigt, einen Förderantrag für den Umweltbonus zu stellen.

Übrigens: Das waren 2022 die beliebtesten Elektroautos.

Wann muss die Antragstellung der E-Auto-Förderung erfolgen? 

Erst, wenn der Stromer zugelassen wurde, kann der Förderantrag gestellt werden. Ausschlaggebend ist dementsprechend das Zulassungsdatum und nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung für den Erwerb des E-Autos. 

Gut zu wissen: Steuerliche Vorteile wie die 0,5-Prozent-Regelung für Dienstwagen bleiben auch in 2023 erhalten.

Welche Bedingungen gelten in 2023, damit die Förderung nicht verfällt? 

Wer seinen Stromer mindestens zwölf Monate hält, kann die Förderung beantragen. Bei weniger als 12 Monaten entfällt der Anspruch auf den Umweltbonus.

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Die Bundesregierung fördert ein Elektroauto in 2023 mit bis zu 4.500 Euro

Gut zu wissen: Wer ein E-Auto leasen möchte, muss mit dem BAFA-Anteil zunächst in Form einer Sonderzahlung beim Händler in Vorleistung gehen. Erstattet wird der Betrag nach Antragstellung und Genehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Änderungen für rein elektrische E-Autos in 2023 im Überblick 

Die neu gestalteten Umweltbonus-Förderrichtlinien für 2023 gelten sowohl beim Kauf als auch beim Leasing und bei der Finanzierung. Im Folgenden finden Sie sämtliche Neuerungen im Überblick:

  • Seit dem 01. Januar 2023 werden lediglich reine E-Autos und Brennstoffzellenautos gefördert. Plug-in-Hybride erhalten keinen Zuschuss mehr. 
  • Ab dem 01. September 2023 wird die Umweltbonus-Förderung auf Privatpersonen beschränkt. 
  • Seit 2023 haben sich die Fördersummen für E-Autos stark reduziert. 
  • Die Mindesthaltedauer wurde beim Autokauf von sechs auf zwölf Monate erhöht. 
  • Junge Gebrauchte können ab sofort bei Anmeldung auf den Ersthalter gefördert werden. 
Fördersumme
Bundesanteil
bei Nettolistenpreis
bis 40.000 Euro 
HerstelleranteilHöhe des Umweltbonus
Fördersumme
Bundesanteil
bei Nettolistenpreis
über 40.0000 bis
65.000 Euro 
HerstelleranteilHöhe des Umweltbonus
Kauf
Neufahrzeug
4.500 Euro2.250 Euro6.750 Euro3.000 Euro1.500 Euro4.500 Euro
Kauf junger
Gebrauchtwagen
3.000 Euro1.500 Euro4.500 Euro3.000 Euro1.500 Euro4.500 Euro
Leasing
Neufahrzeug
– Vertragslaufzeit
ab 24 Monaten 
4.500 Euro2.250 Euro6.750 Euro3.000 Euro1.500 Euro4.500 Euro
Leasing
Neufahrzeug
– Vertragslaufzeit ab
12 bis einschließlich
23 Monate 
2.250 Euro1.125 Euro3.375 Euro1.500 Euro750 Euro2.250 Euro
Leasing junger
Gebrauchtwagen
– Vertragslaufzeit
ab 24 Monaten 
3.000 Euro1.500 Euro4.500 Euro3.000 Euro1.500 Euro4.500 Euro
Leasing junger
Gebrauchtwagen
– Vertragslaufzeit ab
12 bis einschließlich
23 Monate 
1.500 Euro750 Euro2.250 Euro1.500 Euro750 Euro2.250 Euro
*Quelle: BAFA; Alle Angaben ohne Gewähr; Änderungen vorbehalten. 

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Durch die Reduzierung des Umweltbonus für E-Autos, dem Wegfall der Fördersummen für Gewerbekunden ab September 2023 und der Streichung von Prämien für Plug-in-Hybride ist der Erwerb von Stromern in diesem Jahr etwas kostspieliger. Weiterhin günstig bleiben jedoch die Leasingangebote auf LeasingMarkt.de. Dort erhalten Sie von unseren Partnerhändlern aus ganz Deutschland Top-Elektroauto-Deals zu attraktiven Konditionen. Überzeugen Sie sich selbst und vergleichen Sie noch jetzt zahlreiche Leasingangebote für förderfähige Elektrofahrzeuge! 

Laura

Laura weiß, wo es langgeht. Autos verbindet sie vor allem mit Freiheit und langen Roadtrips. Wann die Spritpreise am günstigsten sind, wo der Linksverkehr gilt und warum die Deutschen eindeutig die besten Autofahrer sind, hat Laura auf ihren Reisen nur zu gut kennengelernt. Dank diverser Leasingfahrzeuge, etlichen Mietautos und ihrem treuen Gebrauchtwagen weiß sie die Vorzüge so einiger Modelle zu schätzen. Im LeasingMarkt.de Magazin vereint sie ihre Leidenschaft für das Schreiben und Autofahren.