Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
4.000 €
über 90.000 €
—
—
—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
2.500,00 €
über 90.000 €
—
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Basisdaten
Nissan Micra
LED/ CarPlay&Android/ 18"/ 317 KM Reichweite / inkl. E-Förderung
Reichweite
317 km
Verfügbarkeit
Verfügbar 04/2026
Konfigurierbar
Nein
Fahrzeugaufbau
Kleinwagen
Anzahl der Türen
4/5
Sitzplätze
5
Farbe
Weiß
Innenfarbe
schwarz
Ausstattung
Nissan Micra
LED/ CarPlay&Android/ 18"/ 317 KM Reichweite / inkl. E-Förderung
Komfort
abbl. Innenspiegel
elektr. Fensterheber
Klimaautomatik
Regensensor
Schlüssellose Zentralverr.
Tempomat
Technik
Bluetooth
Bordcomputer
DAB-Radio
Multifunktionslenkrad
Touchscreen
Sicherheit
ABS
Einparkhilfe
Einparkhilfe hinten
LED Scheinwerfer
LED Tagfahrlicht
Spurhalteassistent
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Optionale Leistungen
Folgende Leistungen können Sie optional hinzubuchen. Alle Preise sind inkl. MwSt. und beziehen sich auf die Basis-Rate von 36 Monaten und 5.000 km/Jahr.
KFZ-Lieferung
+890,00 € einmalig
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WICHTIG!!! Bitte erst lesen dann eine Anfrage stellen!!!
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Damit Sie die Leasingrate optimal einordnen können, finden Sie hier die wichtigsten Hinweise zur Förderstruktur.
Hinweis zur dargestellten Leasingrate
Die monatliche Rate wurde auf Basis der aktuell höchstmöglichen staatlichen Elektroförderung für Privatpersonen kalkuliert. Dieses Förderprogramm wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bereitgestellt.
Die angegebene Sonderzahlung von 6.000 € entspricht der maximalen Förderhöhe für Haushalte
mit einem zu versteuernden Einkommen bis 45.000 € und mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren.
Bitte beachten Sie:
Die Sonderzahlung ist vor Fahrzeugauslieferung durch den Kunden zu leisten.
Nach Zulassung und Übergabe erfolgt die Beantragung der Förderung durch den Kunden selbst beim BMUKN.
Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.
Das Leasingangebot enthält eine Sonderzahlung, die auch dann zu entrichten ist, wenn keine staatliche Förderung bewilligt wird.
Alle Angaben sind unverbindlich und abhängig von der finalen Förderentscheidung des BMUKN.
Weitere Informationen zur staatlichen Förderung finden Sie direkt auf der Website des BMUKN.
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Laden & Effizienz
• Mode‑3‑Ladekabel (AC, 11 kW, dreiphasig)
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Nissan Bank / Nissan Leasing - Geschäftsbereich der RCI Banque S. A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss
Bonität vorausgesetzt.
Sonstige Sonderkondition
Um dieses Angebot wahrnehmen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Weitere Details zu den Bedingungen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung oder erhalten Sie auf Anfrage direkt vom Händler.
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Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.