Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
—
3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
4.000 €
über 90.000 €
—
—
—
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
—
2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
—
—
2.500,00 €
über 90.000 €
—
—
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Mit der E-Auto-Förderung unterstützt der Staat Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und kann bis zu 6.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis max. 80.000 €
Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder, also bis 90.000 €)
Es werden nur Leasingfahrzeuge mit einer Mindestvertragsdauer von 36 Monaten gefördert.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Paaren (auch eingetragene Lebenspartnerschaften sowie eheähnliche Gemeinschaften) werden die Einkommen beider Partner addiert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
5.000 €
5.500 €
6.000 €
45.001 € — 60.000 €
4.000 €
4.500 €
5.000 €
60.001 € — 80.000 €
3.000 €
3.500 €
4.000 €
80.001 € — 85.000 €
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3.500 €
4.000 €
85.001 € — 90.000 €
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4.000 €
über 90.000 €
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Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Ohne Kinder
Mit 1 Kind
Mit 2 oder mehr Kindern
bis 45.000 €
3.500,00 €
4.000,00 €
4.500,00 €
45.001 € — 60.000 €
2.500,00 €
3.000,00 €
3.500,00 €
60.001 € — 80.000 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €
80.001 € — 85.000 €
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2.000,00 €
2.500,00 €
85.001 € — 90.000 €
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2.500,00 €
über 90.000 €
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Beantragung der Förderung
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Fahrzeugzulassung beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich und kann rückwirkend erfolgen – Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 zugelassen wurde. Die Beantragung der Förderung ist bis zu zwölf Monate nach der Zulassung möglich.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
max. 60 g CO₂/km oder
mindestens 80 km elektrische Reichweite
Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
• Design-Elemente "GT-Line" in Hochglanzschwarz an Front- und Heckstoßfänger sowie an der Seite
• Türgriffe mit automatischer Flush-Funktion
• Dachreling
• Außenspiegel anklappbar, elektrisch
• Außenspiegel elektrisch einstellbar und beheizbar
• Außenspiegel in Hochglanzschwarz
• Außenspiegel mit integrierten Blinkleuchten
• Dynamisches Begrüßungslicht
• Privacy-Verglasung (dunkel getönte Scheiben ab B-Säule)
• Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben in Solarglas (UV-Schutz)
• Ablagefach im unteren Bereich der Mittelkonsole, in Richtung 2. Sitzreihe ausziehbar
• Mittelarmlehne vorn mit Staufach
• Premium-Relaxation-Sitz (Fahrer)
• Premium-Relaxation-Sitz (Beifahrer)
Angebot beanstanden
Monatliche Kosten
Rate (brutto)
Rate (netto)
Preisübersicht
Leasing-Gesamtbetrag
Bruttolistenpreis
Kaufpreis
Einmalige Kosten
Anzahlung
Überführungskosten
Zulassungskosten
Gesamt, einmalig
Allgemeine Daten
Leasingfaktor
Laufzeit
Jährliche Fahrleistung
Leasingbank
Allane SE, Dr.-Carl-von-Linde-Straße 2, 82049 Pullach
Bonität vorausgesetzt.
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Kia EV5
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€/kWh
€/L
€/L
17,8 kWh/100km
6,2 l/100km
6,0 l/100km
Ersparnis in 48 Monaten bis zu
901,16 €
Dieser Wert basiert auf den durch das WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionen
Unverbindliches Angebot des Händlers. Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten! LeasingMarkt.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Inserat.
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.